Balkonkraftwerk bald mit 800W "erlaubt"?

Diskutiere Balkonkraftwerk bald mit 800W "erlaubt"? im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; ... sehr belustigend hier XD.. Noch lustiger ist es in unserem Land... Ohne, dass ich eine Anlage besitzte, habe ich beim Netzbetreiber eine...

  1. A1985

    A1985

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    ... sehr belustigend hier XD..

    Noch lustiger ist es in unserem Land...

    Ohne, dass ich eine Anlage besitzte, habe ich beim Netzbetreiber eine Anmeldung eingereicht um zu schauen, ob es wirklich nur eine ANMELDUNG ist...

    Heute kam folgende Email zurück...


    Sehr geehrter Herr XXX,

    wir haben Ihre Anmeldung erhalten und unter der Nummer AN XXXXXX registriert.

    Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine Einspeiseanlage und ist auch so aus Netzbetreibersicht zu behandeln.

    Für die Inbetriebnahme sind einige Faktoren zu beachten:

    1. Gemäß der Norm DIN VDE V 0100-551-1 ist eine spezielle Energiesteckdose für den Betrieb erforderlich. Eine solche Steckdose muss zwingend von einem eingetragenen Elektroinstallateurbetrieb geprüft werden.
    2. Für den Betrieb der Einspeiseanlage ist ein Zwei Richtungszähler (Bezug und Einspeisung) erforderlich. Falls ein Tausch erforderlich ist, erfolgt dieser für Sie kostenfrei.
    3. Bitte lassen Sie mir das Einheitenzertifikat Ihrer Anlage zukommen
    4. Die Einspeiseanlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Auch hierfür senden Sie mir bitte die Registrierungsbestätigung zu.

    Einen Inbetriebnahmetermin haben wir für Sie am 10.02.2023 um 8:00 Uhr reserviert.

    Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte mit Frau XXX in Verbindung, um einen Ausweichtermin zu vereinbaren.

    Mit freundlichen Grüssen


    Herrlich, vor allem, innerhalb von 2 Wochen einen Elektriker zu bekommen XD

    ... Und nun???

    Ich denke, der Zähler darf sich nicht rückwärts drehen?
    Wielandstecker ist doch nicht vorgeschrieben, oder doch?

    Hiermit hat mir der Netzbetreiber die Entscheidung abgenommen...

    Deutschland im Jahr 2023...
     
  2. #22 Maape838, 24.01.2023
    Maape838

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    Nicht quatschen. Machen
     
  3. #23 Deliverer, 24.01.2023
    Deliverer

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    Genau. Und dann einfach selbst anmelden. Ist seit drei Jahren erlaubt. Gibt Musterbriefe im Netz. Das Gelaber vom Netzbetreiber ignorieren, Termine absagen.
     
  4. #24 nordanney, 24.01.2023
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    Nach VDE Norm ist ein Wieland Stecker zwingend vorgeschrieben.

    Aber wie andere schon schreiben: Einfach mal machen. Nicht labern, fragen und diskutieren - machen. Da kräht kein Hahn nach.
    So ist es. Deshalb sollst Du ja im Zweifel auch kostenfrei einen Zweiwegezähler erhalten. Der dreht nicht rückwärts.
     
  5. ynnus

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    Da gab's zuletzt Bewegung in dem Thema, sowohl die Bundesnetzagentur als auch die VDE haben sich zuletzt so geäußert, dass die 600 Watt Balkonanlagen mit Schuko-Stecker betrieben werden können. Einfach mal kurz googeln.

    Ist aber ein allgemeines Problem, dass in Deutschland solche Vorschriften teils ewig brauchen, bis es sich herumgesprochen hat und die Netzbetreiber wohnen diesbezüglich ohnehin hinterm Mond.
     
    Tolentino gefällt das.
  6. A1985

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    Ok. Wobei so ein kostenloser neuer Zähler ohne Rücklaufsperre auch seine Vorteile hat :-)

    Vielleicht ist in dem "Verfahren" auch mehr an Watt drinne? Z.B. 2x600, wenn man einmal dabei ist. Ich werd dort mal anrufen...
     
  7. #27 Deliverer, 24.01.2023
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    Äh, ne. Also weder zweimal 600W und schon gar nicht anrufen!

    Als nächstes gibts nur ne echte PV.
     
  8. #28 nordanney, 24.01.2023
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    Bewegung ja, aber noch gibt es keine neue Regelung - also ist leider noch immer gem. VDE der Wieland Stecker zwingend erforderlich. Was ICH persönlich auch nicht machen würde, wenn doch die meisten Anlagen mit Schukostecker verkauft werden...
    Nö, ist nicht mehr drin. Ruf bitte nur unter einem Pseudonym und mit unterdrückter Nummer an. Sonst kommt der Anruf einer Selbstanzeige gleich ;)
     
  9. #29 Fred Astair, 24.01.2023
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    Und mit verzerrter Stimme?
     
  10. #30 Maape838, 24.01.2023
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    Falsch
    Auch wenn du es wiederholst. Immer noch falsch.:winken
     
  11. A1985

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    Kommt jetzt die Frage auf, warum der Zweiwegezähler u.a. zwar den eingespeisten Strom misst, aber im Falle der Überproduktion sich der Zähler nicht rückwärts "dreht", wenn man schon für die Allgemeinheit einspeist... ?
     
  12. #32 nordanney, 24.01.2023
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    Schon mal die DIN VDE V 0100-55-1 und DIN VDE V 0628-1 gelesen?
    Die Frage verstehe ich nicht. Was meinst Du mit Überproduktion? Der Zweiwegezähler misst a) Deinen bezogenen Strom und b) Deinen eingespeisten Strom.
    Da gibt es keine zu messende Überproduktion und auch keine rückwärts drehenden Zähler (da dreht sich gar nichts mehr, es wird digital gemessen). Bekommst halt den eingespeisten Strom nicht vergütet. Nicht mehr und nicht weniger.
     
  13. A1985

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    Ok, dann hast mich schon richtig verstanden :-)

    Deliverer schrieb weiter oben
    "Genau. Und dann einfach selbst anmelden. Ist seit drei Jahren erlaubt. Gibt Musterbriefe im Netz. Das Gelaber vom Netzbetreiber ignorieren, Termine absagen."

    Mache ich am besten so, ohne Aufwand. Nur verwirrt mich dabei, dass da dann ja jeder Zähler genutzt werden könnte, wenns keiner kontrolliert und alles plug&play ist...
    Ich kenne jemand, der einen Zähler mit Scheibe hat (DDR), der sich bei guter Wetterlage rückwärts dreht. Müsste ja theoretisch legitim sein, wenn ich nur "anmelde" und das wars...
     
  14. #34 simon84, 24.01.2023
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    das hier ist wirklich „Pflicht“ ist wenn du korrekt handeln.

    alles andere halte ich für affentheater
     
  15. #35 Maape838, 24.01.2023
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    Und was steht da so?
    Jedenfalls nicht das
    Selber lesen und auch richtig verstehen
     
  16. #36 Deliverer, 24.01.2023
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    Es gibt Pflichten und Rechte von mehreren Parteien.
    Du: Recht auf Microphotovoltaik, Pflicht zur Anmeldung.
    Messstellenbetreiber: Recht auf Anbringung einer Messeinrichtung in deinem Stromkasten, Pflicht zur Anbringung einer GEEIGNETEN Messeinrichtung in deinem Stromkasten.

    Und dann gibts da noch Stromanbieter und Netzbetreiber, die haben aber mit Micro-PV keine Berührpunkte.
     
  17. BaUT

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    Ist die VDE ein Gesetz? Wer muss sich dran halten?
     
  18. atomio

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    wäre es nicht sinnvoller 900 Watt zu genehmigen!! Dann könnte man doch für jede Phase ein Modul einsetzen (mit WR).
    Wenn man dann die elektrische Verteilung so installiert ,das diese bei Einspeisung der WR, alle Geräte davon profitieren.
     
  19. #39 Fred Astair, 29.01.2023
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    Eine Frage beendet man mit einem Fragezeichen und nicht mit mehreren Ausrufezeichen.
    Das hieße, man wäre weit weit weg von der gewünschten steckerfertigen Balkonanlage und müsste sich in die Drehstrominstallation mit allen Pflichten und Vorschriften begeben. Tolle Idee.
    Hast Du schon mal etwas von saldierenden Zählern gehört Atomio?
     
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  20. atomio

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    wer hat denn einen saldierenden Zähler, und welcher Zähler ist saldierend????????
     
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