Gefälle Grundleitung zu groß (RMH mit Bauträger)

Diskutiere Gefälle Grundleitung zu groß (RMH mit Bauträger) im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir bauen aktuell ein RMH mit einem Bauträger. Der Tiefbauer hat die Grundleitung mit einem Gefälle von 16% verlegt (siehe Bilder), bei...

  1. #1 hawkpatrick, 04.04.2023
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    Hallo,

    wir bauen aktuell ein RMH mit einem Bauträger. Der Tiefbauer hat die Grundleitung mit einem Gefälle von 16% verlegt (siehe Bilder), bei den Nachbarn sind es sogar 28%. Wir sind zwar Laien, haben uns aber in die Thematik und die DIN 1986-100 eingelesen. Wir sind jetzt ziemlich sicher, dass das Gefälle viel zu groß ist und dass Verstopfungen vorprogrammiert sind, weil das Wasser zu schnell wegfließt.

    Eckdaten:
    * Die Grundleitung (DN 150) ist an ein Anschlussstück angeschlossen, das an der Hausvorderseite aus der Kellerwand (weiße Wanne) durchgeht. Der Durchbruch ist bei ca. 40 cm über der Bodenplatte.
    * Die Entfernung zur Grundstücksgrenze ist ca. 8m. Die genaue Lage des Anschluss-Kanals zur Kanalisation weiß ich nicht.
    * Im vom Architekten gezeichneten Entwässerungsplan ist angegeben, dass alle Grundleitungen DN 150 haben müssen und ein Gefälle von 2° einzuhalten ist, dass dies allerdings von einem Fachingenieur geprüft werden müsse. Das wurde offenbar nicht getan. Die Stadt hat das so genehmigt (gestempelt), will sich jetzt aber nicht einmischen. Wichtig sei nur, dass die Leitungen in der Kanalisation münden.
    * Im Entwässerungsplan ist ein Revisionsschacht eingezeichnet. Der Bauträger möchte diesen auch nicht bauen, weil es seiner Aussage nach von der Stadt nicht zwingend gefordert wird. Schriftlich hat er dies allerdings nicht. Stattdessen möchte er ein Reinigungsrohr einbauen, damit man bei Verstopfung durchspülen kann.
    * Der Entwässerungsplan war nicht Teil der Baubeschreibung, weshalb sich der Bauträger nicht verpflichtet fühlt sich daran zu halten

    Der Bauträger behauptet, dass in der DIN kein Maximalgefälle vorgeschrieben ist und dass es technisch keine andere Möglichkeit gibt, die Differenz zwischen Anschluss im Keller auszugleichen, was wir anders sehen.

    Meine Fragen:
    Technisch: Habe ich etwas völlig falsch verstanden oder ist das tatsächlich ein grober Baufehler, der echte Probleme nach sich ziehen wird?
    Juristisch: Ist der Bauträger gezwungen die DIN und den Entwässerungsplan einzuhalten? Sollten wir das als Mangel im Übergabeprotokoll (Übergabe Ende Mai) festhalten oder die Übergabe komplett verweigern?
     

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  2. #2 simon84, 04.04.2023
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    Echter Bauträger ? Oder GU ?
     
  3. #3 hawkpatrick, 04.04.2023
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  4. #4 seaway, 04.04.2023
    Zuletzt bearbeitet: 04.04.2023
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    Die DIN1986-100 gibt ein Mindestgefälle (außerhalb 1/DN) und eine maximale Fließgeschwindigkeit vor. Frag mal nach dem nachgewiesenen Zweiten. ;)
    (Wäre auf die Reaktion gespannt. Hat so gut wie niemand - Spoiler: Die Abflusstabelle in der DIN hört bei 5 cm/m auf...).
    Technisch würde ich, aus Wartungsgründen, nicht auf einen Anschlussschacht an der Grundstücksgrenze verzichten wollen (steht sogar in der DIN - müsste nachkucken glaube aber nur als Empfehlung). In so einem Schacht kann man bei Bedarf einen innenliegenden Absturz vorsehen wenns zu viel Gefälle ist.
    In der Praxis wird jedoch oft gebaut wie bei dir gesehen. Ham wa immer so gemacht.....
     
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  5. #5 hawkpatrick, 04.04.2023
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    Danke @seaway.

    Genau, die Tabelle hört bei 5cm/m auf. Die Fließgeschwindigkeit ist bei unserem Gefälle deutlich höher als in irgend einer Tabelle vorgesehen.

    Aber wenn es in der Praxis oft so gemacht wird, siehst du das Problem als nicht so gravierend an?
     
  6. Yilmaz

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    Technisch wäre eine Sturzgefälle möglich…
    Das Problem bei zu viel Gefälle ist das das das Wasser zu schnell Fließt und die Fäkalien in der Leitung bleiben können…

    Ob es zu Problemen kommt glaube ich nicht, würde aber mein Kopf dafür nicht hinhalten…
     
  7. #7 VollNormal, 04.04.2023
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    Die Kollegen, die sich (hoffentlich) damit auskennen, sagen max. 5% Gefälle, sonst besteht die Gefahr, dass der Klops liegen bleibt. Es ist aber kein Problem, die Leitung entsprechend flach zu führen und erst kurz vor dem Kanal "steil zu gehen", das letzte Stück legt der Klops dann quasi im freien Fall zurück.

    Im Übrigen empfehle ich dringend einen Übergabeschacht an der Grundstücksgrenze, auch wenn die Abwassersatzung den vielleicht nicht vorschreibt. Die selbige solltest du mal aufmerksam durchlesen, evtl. hilft dir die ja dabei, den Bauträger zu überzeugen.
     
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  8. seaway

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    Schwer zu sagen. Es kommt sehr oft vor, dass man, so gebaut, keine Probleme hat. Weil es oft kurze Wege mit wenig Bögen sind.
    Die DIN betrachtet aber allgemein auch längere Grundleitungen.
    Ich würde es bei meiner Baustelle nicht zulassen. Wenn ich mit Scheuklappen nur schwarz/weiß entscheiden muss ist die DIN nicht eingehalten. Das wäre Fakt. Hängt aber auch viel an der Örtlichkeit die ich nicht kenne. Wenns 2 Handgriffe wären um an die Leitung zu kommen um zu spülen...
     
  9. #9 FriedhelmDoell, 04.05.2023
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    Eine Lösung wäre ein Schacht.mit aussen liegendem Sohlabsturz, siehe Foto. Die dort gezeigte Ausführung erfolgte mit geschweissten (Elektroschweissmuffen) PE-Leitungen, bei Steckmuffen muss man das Ganze ggf. bauzeitlich fixieren. Wichtig ist der oben weitergeführte Strang zum Reinigen und der 45 Grad Abgang, damit nicht alles nur nach unten fällt.
    Sohlabsturz mit 45 Grad Bogen.png
     
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