Hauskauf von Bauträger - Absicherung vor Insolvenz

Diskutiere Hauskauf von Bauträger - Absicherung vor Insolvenz im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forengemeinde, wir sind kurz davor ein Haus über einen Bauträger zu kaufen. Das Haus ist bereits fertig gestellt, jedoch fehlt noch der...

  1. #1 Nordfriesland, 11.03.2024
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    Hallo Forengemeinde,

    wir sind kurz davor ein Haus über einen Bauträger zu kaufen. Das Haus ist bereits fertig gestellt, jedoch fehlt noch der Innenausbau (Fliesen, Sanitär usw). Den Innenausbau können wir nach Unterschrift des Kaufvertrages mitbestimmen. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt wie vorgeschrieben in Teilabschnitten/Raten.

    Ist es nötig sich trotzdem gegen eine mögliche Insolvenz des Bauträgers abzusichern? Was wäre eine möglicher Weg dies zu tun?

    Der Kaufvertrag sieht aktuell vor, dass mit Unterschrift des Kaufvertrags eine Eigentumsvormerkung zugunsten des Käufers eingetragen wird. Was bringt einem das tatsächlich bei einer Pleite des Bauträgers?

    Vielen Dank für eure Tipps
     
  2. #2 nordanney, 11.03.2024
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    Echter Bauträger? Also gesetzliche Zahlungen nach Makler- und Bauträgerverordnung?
    Dann müssen die Käufergelder zumindest separiert werden. Und Vorauszahlungen sind nicht zulässig. Eine Abschlagszahlung darf den Wert des erreichten Bautenstands nicht überschreiten. Ansonsten würde der Erwerber das Risiko der Insolvenz des Bauträgers tragen.
    Könntest als einzig wirklich sicheren Weg die Zahlung des Gesamtkaufpreises nach Fertigstellung vereinbaren. Das dürfte aber einen Aufpreis kosten.
    Nein, die Auflassungsvormerkung sperrt nur das Grundbuch, so dass ein zweiter Verkauf o.ä. nicht durchgeführt werden kann.
     
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  3. #3 JohnBirlo, 11.03.2024
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    Aber über Preise redet ihr schon vorher, sonst gibts nachher nur Streit.

    Wenn du dir unsicher bist, lass nen Anwalt den Vertrag prüfen. Kostet wenig im Vergleich zu einer späteren Insolvenz
     
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  4. #4 Nordfriesland, 18.06.2024
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    Da der ein oder andere sich sicher vor selben Frage steht, möchte ich im Nachgang noch einmal zusammen fassen was meiner persönlichen Meinung nach sich als wichtig heraus gestellt hat. Alle Hinweise beziehen sich darauf, dass es sich um einen echten Bauträger handelt welcher der Makler- und Bauträgerverordnung unterliegt.

    • Man sollte darauf achten, dass es einen Zahlungsplan gibt und dieser auch Teil des Kaufvertrages ist. Wichtig ist darauf zu achten, dass man tatsächlich immer nur die Arbeiten bezahlt die auch erfolgt sind. Man sollte nie in Vorleistung bei Zahlungen gehen, dies kann bei einer Insolvenz des Bauträgers zu Problemen führen, da das Geld dann weg ist.
    • Das Konto für die Zahlungen sollte im Kaufvertrag genannt werden. Bei jeder Rechnung vom Bauträger sollte man abgleichen ob es sich auch tatsächlich um das Konto handelt.
    • Der Zugang zur Baustelle sollte jederzeit und auch unter der Hinzuziehung von Dritten möglich sein. Dieses Recht sollte man sich vertraglich zusichern lassen. Nur dann kann man sich auch sicher sein, dass man die Leistungen die man bezahlt auch korrekt erfolgt sind. Wenn man selbst nicht die Ahnung hat, lieber einen Fachmann/Gutachter hinzuziehen.
    • Genau prüfen, dass das Grundstück lastenfrei ist und dazu alle nötigen Informationen einholen.
    • Vor der letzten Zahlung sollte es eine offizielle Abnahme geben, welche schriftlich dokumentiert wird. Wichtig ist jeden offensichtlichen Mangel direkt in das Protokoll schreiben zu lassen und auf Nachbesserung zu bestehen.
     
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