Gebäudevolumenzahl (GVZ) im Bebauungsplan

Diskutiere Gebäudevolumenzahl (GVZ) im Bebauungsplan im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Dann ist aber auch kein Geschwür mehr möglich, denn das erhöht die Länge und/oder die Breite und die GRZ. Nicht zwingend....

  1. GVZ

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    Ich würde sagen, dass wir die "Geschwür"-Metapher dafür nicht hinreichend genau definiert haben. Man kann auch @mmmmmm 's Nicht-Vollgeschoss oder den Teil davon mit der reduzierten Deckenhöhe als Geschwür ansehen.
    Ohne letzteren hätte er einen normales Staffelgeschoss mit Wand-Rücksprung. Mit einen "DG-Hohlraum" obendrauf, kann auch das schon zu mehr Bruttorauminhalt führen (je nach Dachneigung) als bei einen "Einundhalbgeschosser".


    Fraglich ob die Baugenehmigungsbehörde damit Erfolg gehabt hätte. Der Bauherr hätte sich z.B. auf eine "Raumplanung nach Adolf Loos" berufen können, die Räume mit verschiedenen Niveaus und Höhen vorsieht. Oder statt der OG-Decke hätte man die EG-Decke Terrassieren können.

    Die Befreiuung wird auch in @mmmmmm's Thread diskutiert. Er hätte eine Befreiung von der Eingeschossigkeit als auch von der GFZ gebraucht. Hätte er die bekommen, so hätte er wohl "komplett 2-geschossig" gebaut.

    Zum einen wäre @mmmmmm's Bau auch in Bayern und Brandenburg möglich.
    Zm anderen wird dieser Hohlraum baulich genutzt, nur nicht als Wohnraum sondern als Lagerraum, für die es auch in Wohngebäuden Bedarf gibt. Eine Ausklammerung nicht-wohnlich genutzter (Hohl-)Räume bei der Berechnung, wie du sie anmerkst, ist nur ein weiteres Schlupfloch für Volumenmaximierer.
     
  2. #62 GVZ, 12.06.2024
    Zuletzt bearbeitet: 12.06.2024
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    Selbst bei vergleichsweise strengen Bebauungsplanvorgaben, wie:
    - (Ein-) Geschossigkeit
    - Dachform (Satteldach)
    - Firsthöhe
    - Traufhöhe
    - Kniestock
    - GRZ

    gibt es Möglichkeiten das Bauwerks-Volumen und den Rauminhalt des OG bzw. DG zu erhöhen. Ein Besipiel wurde vom Bayrischen Rundfunk in der "Traumhäuser"-Dokureihe mit dem Titel "Ein Haus mit gedrehten First" (S05/E02) verfilmt.

    Dabei hat die Architektin mit einem verdrehten First die Länge der Traufseiten minimiert. An diesen Traufseiten/-kanten wurden dann nicht wohnlich genutzte Räume (Kellerersatzräume) angeordnet.

    Link:
    Traumhäuser: Ein Haus mit gedrehtem First (S05/E02)
     
  3. #63 simon84, 12.06.2024
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    @GVZ was beweist das letzte Beispiel in Bezug auf die vorgeschlagene GVZ ?

    Dass die Zahl doch gut geeignet dazu waere alles noch komplizierter und noch strenger zu machen?
     
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  4. Oehmi

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    Es fehlt nach wie vor eine Erklärung wie eine Gebäudevolumenzahl festgelegt und angewendet werden soll.

    Wie hoch ist denn eine GVZ denn so bei
    GRZ 0,4
    TH 4,5
    FH 9
    1 Geschoss
    Satteldach 25-40°
    ?
     
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  5. Dimeto

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    Na ja, ich sprach von
    dranklatschen, worauf @Oehmi mit
    Bezug nahm. Die Erfindung eines Definitionsdefizites ist wohl eher eine Folge Deiner Argumentationsdefizite.
    Ja, und? Hätte die Gemeinde das nicht gewollt, hätte sie die Trauf- und Firsthöhe festsetzen müssen. Gäbe es eine GVZ in der BauNVO und die Gemeinde macht keinen Gebrauch davon, sähe das Ergebnis genauso aus.
    Hätte, hätte ... Ich schrieb bereits, dass zum Fall die Details fehlen.
    Nein.
    Nein, nicht im Sinne des Planungsrechts.
    Ja, sie haben aber berechtigterweise keine städtbauliche Relevanz. Deswegen bleiben auch Räume im Keller unberücksichtigt.
    It's not a bug, it's a feature.
    Und gegen welche städtbaulichen Ziele soll dieses Haus nun verstoßen?
     
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