Vorgehen für geringfügige Überschreitung der zulässigen Grundfläche §19 Abs 4.BauNVO

Diskutiere Vorgehen für geringfügige Überschreitung der zulässigen Grundfläche §19 Abs 4.BauNVO im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen zusammen, vorab, ich habe keine Expertise/Kenntnisse, ich benutze sicherlich auch nicht die richtigen Begrifflichkeiten. Ich möchte...

  1. #1 Coldman85, 07.08.2024
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    Guten Morgen zusammen,

    vorab, ich habe keine Expertise/Kenntnisse, ich benutze sicherlich auch nicht die richtigen Begrifflichkeiten. Ich möchte mir Ratschläge und Ideen von euch abholen, wie ich weiter vorgehen kann.

    Problem: Besitze zwei Außenstellplätze, keine Garage, kein Fahrradkeller.

    Ziel: auf einen Außenstellplatz eine Garage -> geringfügige Überschreitung der zulässigen Grundfläche §19 Abs 4.BauNVO

    Hintergrund: zwei Kinder, Fahrräder und Spielgeräte müssen alle immer aus dem Keller 1 ½ Stockwerke nach oben getragen werden (Katastrophe) -> Garage soll für die Fahrräder genutzt werden

    Gegebenheiten:

    - Standort: Stuttgart

    - Haus mit 6 Parteien, davon 4 Garagen und 2 Außenstellplätze

    - Grundstück ca. 1000m2, davon sind knapp 25% bebaut. Nach RS mit Bauamt, ist die maximale zu bebauenden Fläche ausgenutzt und es darf keine weitere Fläche bzgl. Versickerung geschlossen werden


    Wie würdet ihr vorgehen?

    Wer ist hier der Fachexperte? Architekt? Rechtsbeistand? Bauingenieur?


    Danke für eure Unterstützung.
     
  2. artibi

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    Eine Gartenhütte aufstellen?
     
  3. #3 Coldman85, 07.08.2024
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    Hallo, danke für deine Antwort.
    -> Habe nicht nach einer Gartenhütte gefragt
    -> Diese wäre aufgrund der oben beschriebenen Situation, genauso genehmigungspflichtig
    Somit hilft mir dein Post leider nicht.
     
  4. Dimeto

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    Ich würde Einblick in die Bauakte nehmen und mir die GRZ-Berechnung anschauen. Wenn diese auf der Grundlage der BauNVO 1990 oder später erstellt wurde, müssten die Außenstellplätze bereits berücksichtigt sein und das Überbauen mit einer Garage wäre keine weitere Versiegelung.
     
  5. #5 Coldman85, 07.08.2024
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    Hallo, vielen Dank für deine Unterstützung.
    Das Haus wurde 2004 gebaut, die erst Bebauung war 1938.
    -> Die beiden Außenstellplätze sind aufgrund Versickerung mit "Grassteinen" bepflastert (So Waben steine wo Gras durchwachsen kann)
    -> 2018 war ich auf dem Bauamt, da ich mir ein Carport errichten wollte (hatte noch keine Kinder und kein Interesse/Verwendung an der Garage), dort wurde mir erklärt, dass eine Carport über dem Stellplatz aufgrund der GRZ Zahl nicht gebaut werden darf und nicht genehmigt werden würde.
    -> Deshalb möchte ich das Thema bzgl. dem "geringfügige Überschreitung" anfliegen. (Wo ich nicht weiß wie...)

    Danke, freue mich auf eine Antwort von Dir
     
  6. #6 simon84, 07.08.2024
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    Begrüntes Dach auf der Garage ?
     
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  7. Dimeto

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    Gibt es einen Bebauungsplan? Wenn ja, wann wurde der rechtskräftig?
    Liegen Dir die genehmigten Bauvorlagen für das Haus vor?
    Wurden sie deswegen bei der Berechnung nicht berücksichtigt? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?
    Welche Unterlagen wurden für diese Erklärung zu Grunde gelegt?
    Erstmal Fakten recherchieren. Dann Fachleute beauftragen, z.B.
    oder Vermesser :winken
     
  8. #8 simon84, 07.08.2024
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    Rechtsstreit ? Rücksprache ?
     
  9. Dimeto

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    WEG? Dann erstmal klären, ob hier mit Widerständen zu rechnen ist.
     
  10. #10 Coldman85, 07.08.2024
    Zuletzt bearbeitet: 07.08.2024
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    Ist geklärt
     
  11. #11 simon84, 07.08.2024
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    schön schnauzig, kein kontext geben. sehr gut !

    Bauantrag stellen mit Dachbegrünung auf der Garage als Ersatzmaßnahme für Bodenversiegelung

    Bauvorlageberechtigter, z.B. Architekt
    Im späteren Verlauf am besten vor Ort ein Fachanwalt für Baurecht bei Ablehnungsbescheid des Bauantrags
     
  12. #12 Coldman85, 07.08.2024
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    Das hilft, danke!
     
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