Vorgehen für geringfügige Überschreitung der zulässigen Grundfläche §19 Abs 4.BauNVO
Diskutiere Vorgehen für geringfügige Überschreitung der zulässigen Grundfläche §19 Abs 4.BauNVO im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen zusammen, vorab, ich habe keine Expertise/Kenntnisse, ich benutze sicherlich auch nicht die richtigen Begrifflichkeiten. Ich möchte...
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Vorgehen für geringfügige Überschreitung der zulässigen Grundfläche §19 Abs 4.BauNVO
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