Bauprobleme trotz Verbraucherschutz

Diskutiere Bauprobleme trotz Verbraucherschutz im Für Filmteams & Presse & Baumurksreportagen Forum im Bereich Rund um den Bau; Um daran anzuknüpfen: Wie ist denn überhaupt der Bautenstand? So wie ich es bisher verstanden habe, gibt es keine Bodenplatte? Erste wurde...

  1. #41 GenNextBuild, 19.09.2024
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    Baustand: Bodenplatte erneuert mit zusätlichen Kredit in Höhe von 45.000,-€ aufgenommen, Pfahlgründung gewählt, denn auch das zweite Bodengutachten wollte eine Flächengründung vorschlagen bis zu einem Austausch von 2,50m da war die Pfahlgründung (9m nichts außer Schluf bis zum Sandboden) günstiger mit Betonpfählen bei 12.359,-€. Also günstiger als der nicht getätigte Bodenaustausch des Tiefbauers der dafür 17.000€ berechnet hat!

    Rohbau steht und Innenausbau läuft erst einmal.
     
  2. #42 GenNextBuild, 19.09.2024
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    War unser Plan jedoch Anwalt Nr. 2 machte das mit der Mandatsniederlage zu nichte und neuer Anwalt will diesen Weg nicht fahren aufgrund eines langen Prozesses von 4-5 Jahren und die Sachen vom anderen nicht so übernehmen...

    Was soll man da machen?
    Anwalt Nr.1: 1.390,-€ Kosten
    Anwalt Nr.2: verzichtete auf seine Kosten deswegen keine Beschwerde unserereseits an die Anwaltskammer
    Anwalt Nr.3: bisher 500,-€ für 2h Einarbeitung
     
  3. #43 GenNextBuild, 19.09.2024
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    Wie hätte das Aussehen sollen? Arbeit schwänzen und stündlich vor Ort sein, obwohl der Leiter der Tiefbauarbeiten schriftlich bestätigt hat, dass er aufhört sobald der Boden anders als im Gutachten ist? Ich habe keine Ahnung wie Torf, Schluf aussieht um da eine Aufsicht ordenltich nachgehen zu können, das ist die Aufgabe des Tiefbauers das zu erkennen.
     
  4. #44 GenNextBuild, 19.09.2024
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    Wir haben den Vorschlag vom Fertighaushersteller angenommen, einen Koopertionsarchitekten zu wählen.
    [​IMG] [​IMG] [​IMG] [​IMG]
     
  5. #45 GenNextBuild, 19.09.2024
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    Niedersachsen :cry
     
  6. #46 GenNextBuild, 19.09.2024
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    Einer war DEKRA, einer gelistet bei der IHK aber wie gesagt der erste sah hier mehrere Parteien verantwortlich der zweite auch.

    Zumal sollte ein Tiefbauer selbst lesen können, was der Plattendruckversuch wirklich bedeutet hat und er es stillschweigend in der Hoffnung der Bodenplattenhersteller überprüft es nicht weitergegeben hat, wäre man hier schon bei einem Strafverfahren mit arglister Täuschung, Betrug (Geld wurde bezahlt) und vorsätzlicher Körperverletzung (wenn Haus gestellt worden wäre).
     
  7. 11ant

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    das wäre allerdings bannig weit von der Region Mainz ;-)
     
  8. #48 Fabian Weber, 19.09.2024
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    Nein, einen eigenen Bauleiter dafür beauftragen, das steht auch so sinngemäß in Deiner Bauordnung.
     
  9. #49 Fabian Weber, 19.09.2024
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    Ihr habt die Architektin nur bis zum Bauantrag beauftragt, (bis LPH4), die ist also fein raus.

    Es gibt also noch nicht einmal eine von Euch beauftragte Ausführungsplanung durch die Architektin.

    Das hat Euch einer Eurer Anwälte hoffentlich schon gesagt.
     
  10. #50 GenNextBuild, 19.09.2024
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    Meiner Bauordnung? Vom Fertighaushersteller wurde gesagt das Bauleitung komplett mit drin ist und man für jede Bauphase abgesichert ist, aus dem Grund fand auch das Bauanlaufgespräch mit allen Gewerken statt was der Architekt initiieren musste und diese hat dann auch eine Mängelrüge an den Tiefbauer gestellt, jedoch nicht an den Bodenplattenhersteller der den Plattendrucktest nicht annähernd angeschaut hat.

    Der Tiefbauer ist ein Fachunternehmen und muss seine Arbeiten nach den geltenden technischen Normen und den Vorgaben des Bodengutachtens ausführen. Selbst wenn die Bauleitung nicht ausreichend überwacht hat, bleibt der Tiefbauer für seine Arbeit verantwortlich. Wenn er gegen die Vorgaben verstoßen hat, kann er dafür haftbar gemacht werden.
     
  11. #51 GenNextBuild, 19.09.2024
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    Zitierten Leistungen FH: Dies wurde als Inklusivleistung vom Fertighaushersteller vertraglich festglegt, wenn die Bodenplatte von diesem errichtet wird.
    "Fachbauleitung für die Überwachung aller vertraglich vereinbarten Leistungen. Vor Beginn der Bauarbeiten führt FH
    mit Ihnen ein Baustellengespräch, zur Abstimmung der für die Erstellung der Fundamentplatte erforderlichen Arbeiten.
    Nach Fertigstellung der Fundamentplatte wird diese maßlich überprüf t, bevor FH das Haus passgenau auf die
    Fundamentplatte stellt."


    Die Überwachung der Tiefbauarbeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Erstellung der Fundamentplatte, wird durch verschiedene Rollen abgedeckt, die sowohl Fertighaushersteller als auch möglicherweise die Architektin betreffen. Hier ist eine Zusammenfassung, wie die Verantwortlichkeiten üblicherweise verteilt sind:

    1. Fertighaushersteller:
    • Bauleitung: FH übernimmt gemäß den von Ihnen zitierten Leistungen die Fachbauleitung für alle vertraglich vereinbarten Leistungen, einschließlich der Erstellung und Überwachung der Fundamentplatte.
    • Bauanlaufgespräch: Das Bauanlaufgespräch, das von FH organisiert wurde, dient dazu, alle beteiligten Parteien (einschließlich des Tiefbauunternehmens) über den Ablauf und die Anforderungen der Bauarbeiten zu informieren und abzustimmen. Es ist auch eine Gelegenheit, alle notwendigen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen festzulegen.
    • Überwachung der Fundamentplatte: FH erklärt, dass sie die Fundamentplatte nach Fertigstellung überprüft, bevor das Haus daraufgestellt wird. Das legt nahe, dass FH für die Kontrolle der Arbeiten an der Fundamentplatte, einschließlich der dafür erforderlichen Erdarbeiten, eine gewisse Verantwortung trägt.
    2. Architektin:
    • Planung und Vorbereitung: Die Architektin war laut Ihrem Vertrag für die Planung zuständig, nicht jedoch für die Ausführungsplanung oder Bauüberwachung (sofern dies nicht gesondert vereinbart wurde).
    • Bodenarbeiten: Die Architektin könnte jedoch insofern involviert gewesen sein, dass sie die Planung der Bodenarbeiten überwachen sollte, um sicherzustellen, dass diese den genehmigten Plänen und dem Bodengutachten entsprechen.
    3. Tiefbauunternehmen:
    • Eigenverantwortliche Ausführung: Das Tiefbauunternehmen selbst ist verpflichtet, die Erdarbeiten gemäß den Plänen und den Vorgaben des Bodengutachtens korrekt auszuführen. Das Unternehmen ist auch dafür verantwortlich, Bedenken zu äußern und den Bauherrn oder den Bauleiter (FH)/Architekt zu informieren, wenn während der Arbeiten Abweichungen oder Probleme auftreten.
    Verantwortlichkeit bei der Überwachung:
    • FH als Fachbauleiter: Nach dem Bauanlaufgespräch, in dem alle Beteiligten, einschließlich des Tiefbauunternehmens, über den Ablauf der Arbeiten informiert wurden, hätte FH als Fachbauleiter sicherstellen müssen, dass die Erdarbeiten korrekt und gemäß den Plänen durchgeführt werden.
    • Tiefbauunternehmen: Das Tiefbauunternehmen ist jedoch ebenfalls verpflichtet, die Arbeiten nach den Vorgaben des Bodengutachtens und der Pläne auszuführen und Probleme direkt zu melden.
    4. Aussagen vom FH zur Planungssicherheit:
    • Aussagen zur Planungs- und Kostensicherheit: FH hat in ihrem Leistungsversprechen dargelegt, dass sie Planungs- und Kostensicherheit für den Bauherrn bieten. Dies impliziert, dass FH sicherstellen muss, dass die Arbeiten (einschließlich der Erdarbeiten) korrekt durchgeführt werden, da nur so die versprochene Sicherheit gewährleistet werden kann.
    Der Plattendruchversuch wurde einfach nicht überprüft, er wurde zwar angefordert aber nicht einmal angeschaut. Auch war kein "Fachbauleiter" vor Ort als die Bodenplatte gegossen wurde und wir vorher noch beim Fundamentaushub Wasserprobleme meldeten.

    - Das von unserem Anwalt -
     
  12. #52 GenNextBuild, 19.09.2024
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    1. FH:
      • Für die weitere Planung, insbesondere die Ausführungsplanung, war nach den Unterlagen und dem allgemeinen Ablauf in Fertighaus-Projekten FH verantwortlich.
      • FH erstellt typischerweise die prüffähige Statik und die Ausführungsplanung, insbesondere in Bezug auf die Bodenplatte und alle damit verbundenen Arbeiten.
      • Auch die Fachbauleitung zur Überwachung der Bauausführung fällt in den Verantwortungsbereich von FH.
    Fazit:
    FH war für die Ausführungsplanung verantwortlich, während die Architektin nur bis zur Genehmigungsplanung tätig war.
    Screenshot 2024-09-19 194942.png
     
  13. #53 Fabian Weber, 19.09.2024
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    Das ist aber alles ganz schön mutig vom Anwalt und meiner Meinung nach recht dünn alles.

    Warum soll die von Dir beauftragte Architektin, die nur bis Bauantrag beauftragt ist, irgendwelche Bauleitungsleistungen erbringen?

    Warum soll die Hausbaufirma Deinen Tiefbauer bauleiten?

    Wie schon geschrieben, Hauptverantwortlicher ist hier der Tiefbauer. Wenn dieser korrekt gearbeitet hätte, dann hätte es wahrscheinlich auch bei Plattengründung keine Setzung gegeben.

    Ich würde mich auf den konzentrieren.

    War denn die Planung der Bodenarbeiten überhaupt falsch? Bisher dachte ich, dass nur die Ausführung falsch war. Außerdem ist Werkplanprüfung Teil der LPH5. Und dann wäre noch die Frage, ob man für das bisschen Bodenaushub überhaupt ne tolle Werkplanung braucht?!
     
  14. #54 GenNextBuild, 19.09.2024
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    Achja so sah es bei 80cm Tiefe aus, als wir der Architektin und dem FH geschrieben haben, dass wir ein ungutes Gefühl haben, denn das Wasser sollte doch gar nicht in so einer Tiefe anzutreffen sein.
    Antwort: Nein alles in Ordnung wir gehen dann eben anstatt 1m Aushub auf nur 80cm.
    WasserFundamentaushub.jpg
    Auszug aus dem Gutachten:
    Frühestens als wir die ersten Bedenken an die Architektin vor Beginn der Erdarbeiten bezüglich des Gutachtens heran getragen haben, hätte Sie zumindest wie der Gutachter die geologischen Karten über Schichtenfolge des Bodens und Grundwasserstände vom niedersächsischen Kartenserver abrufen oder vergleichen können.
    Spätestens nach dem Wasserstans beim Fundament Aushub hätte FH der für Bodenplatte zuständig war oder Architektin das auch nochmal tun können, wie der Gutachter auch angibt.
    Screenshot 2024-09-19 200344.png
     
  15. #55 Fabian Weber, 19.09.2024
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    Das Gutachten sagt doch nicht aus, der Gutachter schließt halt niemanden als Verursacher aus.

    Aber nochmal:

    An diesem Punkt, als es für Euch absehbar war, habt Ihr Euch meiner Meinung nach genau an die beiden dafür nicht zuständigen Projektpartner gewandt, nämlich an die Hausbaufirma (verantwortlich erst mit Ausführung Bodenplatte) sowie Architektin (nur bis Bauantrag beauftragt).

    Die hätten Euch netterweise mal darauf hingeweisen können, dass Ihr mal besser den Bodengutachter zusammen mit dem Tiefbauer auf die Baustelle holt, denn diese beiden sind hier erstmal die richtigen Adressaten.
     
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  16. #56 GenNextBuild, 19.09.2024
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    Das war uns auch schleierhaft, dass hat Sie selbst via WhatsApp an uns geschrieben, dass sie nun bis zur Bodenplatte tätig wäre laut FH und deswegen nun das Bauanlaufgespräch organisiert.

    Die Hausbaufirma ist in der Regel dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Arbeiten, die im direkten Zusammenhang mit der Errichtung des Hauses stehen, ordnungsgemäß ausgeführt werden. Dazu gehört auch, dass die Voraussetzungen für den Bau der Bodenplatte, wie die Qualität des Untergrunds, korrekt geprüft werden. Da Hausbaufirma die Bodenplatte errichtet und ein Bauanlaufgespräch vorgeschrieben hat, um die notwendigen Arbeiten zu koordinieren, liegt hier eine gewisse Verantwortung bei der Hausbaufirma, die Ergebnisse und Arbeiten des Tiefbauers zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Bodenplatte erfüllt sind.

    Ja so sahen wir das auch, jedoch möchte Anwalt Nr. 3 eine andere Taktik fahren und auch hier hieß es, ich bin der Anwalt und Sie nicht...!
     
  17. #57 GenNextBuild, 19.09.2024
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    Das Bild wurde nach fertigem Sandkoffer gemacht, bedeutet der Tiefbauer hat dies nicht ausgeführt sondern der Bodenplattenhersteller, bei den Tiefbauarbeiten waren wir nicht mal vor Ort, sondern haben nur den Plattendruckversuch erhalten, welcher an den FH und den Unterauftragnehmer Bodenplattenhersteller ging.

    Aus dem Grund sind wir an den FH und Architekten gegangen, um sicher zu gehen das dies normal ist.
     
  18. #58 msfox30, 19.09.2024
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    Mag sein, aber genau das weiß man als Bauherr nicht. Man will ein Haus bauen und nicht vorher ein Hochbaustudium machen. Wenn ich ein Auto kaufen will, dann mach ich da vorher auch keine Ausbildung zum KfZ-Mechaniker, um zu prüfen, ob da alles korrekt verbaut wurde. Ich verlasse mich darauf, dass da Leute erstellen, die das können. Warum geht so etwas beim Hausbau nicht? Hier gibt es plötzlich mehrere Vertragspartner, weil der eine einem zum anderen schickt. Das wäre so, als würde ein Auto hergestellt, aber die Räder und den Motor möge man doch bitte selbst mitbringen. Dann fährt das Auto nicht und keiner ist Schuld....
     
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  19. #59 GenNextBuild, 19.09.2024
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    Das sagt mein Mann genauso :bierchen:
    Uns wurde suggeriert, dass wir keinen eigenen Bauleiter benötigen und damit auch auf der FH geworben, dass man alles aus einer Hand erhält und nur die Tiefbauarbeiten selbst organisieren muss:
    "
    ERDARBEITEN
    Mit schweren Maschinen und Baggern überregional zu agieren ist
    kostentreibend. Daher ist die Vergabe direkt durch Sie, an ein Unter-
    nehmen in Ihrer Region, die bessere Wahl.
    Im Falle abweichender Bodenverhältnisse bietet FH wahlweise
    weitere Leistungen an: Radonvorsorgekonzept, Anschlusstrichter,
    Mehrsparten-Hauseinführung usw."
     
  20. #60 Fabian Weber, 19.09.2024
    Fabian Weber

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    Dann muss man halt auch wirklich alles aus einer Hand beauftragen. Es wäre ja wahrscheinlich auch gegangen die Erdarbeiten über die Hausbaufirma durchzuführen zu lassen.
     
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