Wasserschaden - Grenzbebauung

Diskutiere Wasserschaden - Grenzbebauung im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; Unser Haus steht auf der Grundstücksgrenze zu einem unbebauten Grundstück (Laut Aussage der Eigentümer wird das Grundstück auch mittelfristig...

  1. #1 EinHausbesitzer, 10.10.2024
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    Unser Haus steht auf der Grundstücksgrenze zu einem unbebauten Grundstück (Laut Aussage der Eigentümer wird das Grundstück auch mittelfristig nicht bebaut). Aufgrund der leichten Hanglage des Nachbargrundstücks läuft das Regenwasser zu unserem Haus und sammelt sich dort. Die Außenwand ist natürlich komplett feucht und der Putz ist inzwischen schon abgebröckelt bis in ca. 50cm Höhe. Leider sind die Besitzer des Nachbargrundstücks auch ziemlich "eigen".

    Wie kriegt man in dem Fall die Feuchtigkeit von der Wand weggehalten? Nachbargrundstück ist übrigens eine Wiese.
     
  2. #2 nordanney, 10.10.2024
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    Ich gehe mal davon aus, dass das Grundstück des Nachbarn nicht verändert wurde, sondern Ihr gebaut (oder gekauft) habt.
    Dann stelle ich mir eher die Frage, wie schütze ich meine Wand bzw. was für ein Schutz wurde verbaut - oder ich frage mal provokativ, warum kein vernünftiger Schutz vorhanden ist? Der Nachbar braucht nichts zu tun, er hat sein Grundstück ja nicht verändert.
     
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  3. #3 EinHausbesitzer, 10.10.2024
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    Wir haben gekauft, der ursprüngliche Besitzer hat schlüsselfertig bauen lassen, ich bin auch nicht begeistert, dass es so ist wie es ist.

    Ob der Nachbar das Grundstück nachträglich verändert hat weiß ich nicht, aber das Gefälle nimmt kurz vor unserem Haus nochmal zu, ob da nach dem Hausbau nicht mehr vernünftig verfüllt wurde oder ob die Nachbarn herumgebaggert haben weiß ich nicht.

    Was könnte man denn nachträglich noch tun?
     
  4. #4 Fred Astair, 10.10.2024
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    Ernsthaft? Vielleicht die nasse Wand freilegen, abdichten und das natürlich abfließende Wasser durch bauliche Maßnahmen vom Haus fernhalten/umlenken?
     
  5. #5 EinHausbesitzer, 10.10.2024
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    Das fernhalten geht aber nur auf dem Nachbargrundstück und die Nachbarn sind damit nicht einverstanden. Oder übersehe ich da was?
     
  6. #6 Fred Astair, 10.10.2024
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    Über das Hammerschlagsrecht müssen sie Dich aber auf ihr Grundstück lassen. Ansonsten ist es Eurer Phantasie überlassen, wie Ihr Euer Haus schützt.
     
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