Zuluftschacht vom Kellergeschoss nicht in Bauzeichnung

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  1. JFK2nd

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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Erdgeschoss-Wohnung mit kleinem Gartenanteil gekauft. Die Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage. Das Mehrfamilienhaus befindet sich aktuell im Bau. Ich habe die Wohnung also auf Basis der Baubeschreibung und der Pläne gekauft. Die Baubeschreibung und die Baupläne sind am Kaufvertrag angehängt.

    In der Tiefgarage gibt es Zuluftschächte nach außen. Diese Zuluftschächte sind im Bauplan der Tiefgarage eingezeichnet. Im Bauplan des Erdgeschosses sind die Zuluftschächte nur Teilweise (!) eingezeichnet.
    So ist bei meiner gekauften Wohnung beispielsweise so, das ein Zuluftschacht aus der Tiefgarage nun mitten in der Rasenfläche endet. Dieser ist zwar in dem Plan für die Tiefgarage, aber nicht im Plan für das Erdgeschoss eingezeichnet. Dort ist nur Garten/Rasenfläche im Plan markiert. Angehängt findet ihr ein Bild. Ein Lüftungsschacht ist eingezeichnet, der andere im Rasen nicht.

    Ich habe bereits mit dem Bauunternehmen gesprochen. Diese sagen, dass der Zuluftschacht zwingend erforderlich ist. Zudem ist er im Plan der Tiefgarage ordnungsgemäß eingezeichnet.
    Für mich ist das ein Mangel, mit einem Lüftungsgitter mit in der Rasenfläche.

    Wie seht ihr das? Habt ihr Rückfragen? Welche Möglichkeiten hätte ich?

    Vielen Dank für Eure Unterstützung.
     

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  2. #2 simon84, 09.01.2025
    simon84

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    War der Plan der Tiefgarage Vertragsbestandteil ? Lag er dir vor Unterschrift vor ?
     
  3. #3 JFK2nd, 09.01.2025
    Zuletzt bearbeitet: 09.01.2025
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    Ja, der Plan der Tiefgarage war Vertragsbestandteil. Der Plan selbst wurde nicht von mir unterzeichnet, sondern nur vom Bauherr, welcher das Mehrfamilienhaus errichtet.

    Ich habe mir gerade nochmal den Bauplan angeschaut:
    - Im Plan der Tiefgarage sind alle Zuluftschächte eingezeichnet.
    - Im Plan des Erdgeschosses wurden alle Zuluftschächte in Rasenflächen NICHT eingezeichnet, Zuluftschächte direkt am Haus jedoch schon. Siehe dazu auch die in meiner ersten Nachricht angehängte Zeichnung.
     
  4. SIL

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    Rechtsberatung, nur kurz das liegt am BLB BLV deinem not. KV etc es ist durchaus möglich das hier entsprechende Passage eingearbeitet werden in der Rangfolge der Zeichnungen und Beschreibung ff eine Möglichkeit wäre das Verziehen der Schächte an die Grenzen eures Anteil am Grundstück insofern die Querschnitte nicht übermäßig groß sind oder die Installation von mechanische Belüftung mit entsprechenden Querschnitt was aber vermutlich mit KV / Teilung Umlage der Kosten Wartung etc kollidiert.
    Im Fazit kann niemand ohne Kenntnis deiner kompletten Unterlagen ein pro oder contra abgeben insbesondere da hier bei der Grünfläche unklar ist ob hier Sondernutzung oder Sondereigentum oder Gemeinschaft vorliegt es gibt die merkwürdigsten Konstellation bei diesen Verträgen.
     
    Fred Astair gefällt das.
  5. JFK2nd

    JFK2nd

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    Danke für deine Rückmeldung. Was meinst du mit BLB BLV?
    Im Kaufvertrag (KV) ist dazu nichts beschrieben worden. Die Einzeichung der Lüftungsschächte in den Erdgeschossbauplan wurde schlichtweg vergessen/übersehen. Gleiches ist auch bei Nachbarwohnungen im Erdgeschoss (--> Lüftungsschächte welche direkt am Haus liegen sind eingezeichnet, Lüftungsschächte in Rasenflächen nicht).
    Bei der Grün-/Gartenfläche handelt es sich um Sondereigentum.
     
  6. SIL

    SIL

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    Du hast einen not. KV eine Grundlagenurkunde eine Teilung und Bauleistungsbeschreibung und Zeichnungen etc es ist durchaus möglich das hier vorrangig Dokumente oder Zeichnungen als maßgebend dargestellt sind , der not.KV bleibt natürlich erstrangig - aber bereits hier können Formulierungen wie ' Änderung nach Statik oder Anpassung an Leitungsführungen Herstellen von Verkofferungen oder Steigesträngen ...' erfasst sein , wie gesagt das diese Schächte eine Beeinträchtigung/ Minderung darstellt ist unbestritten aber inwiefern du hier ein Recht auf andere Lösung oder Schadensersatz / Regress hast kann ich aus Unkenntnis des gesamten Vertrages nicht sagen, ich empfehle die einen FA der Bezug auf dein Sondereigentum nimmt.
     
  7. JFK2nd

    JFK2nd

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    Danke Dir, SIL! Ich werde vielleicht einen Fachanwalt einschalten. Gerne würde ich mich mit dem Bauunternehmen aber ohne rechtl. Auseinandersetzung einigen, weil man sich ja bekanntlich immer zweimal im Leben trifft. Nur Frage ich mich was in diesem Fall für eine Einigung üblich und fair wäre. Vielleicht hat dazu jemand aus dem "Baugeschäft" eine Idee?? Einen Umbau halte ich für nicht mehr möglich und sehr aufwändig. Vorziehen würde ich einen finanzielle Einigung.
    Liebe Grüße und Danke nochmal für die Unterstützung und euren Rat.
     
  8. SIL

    SIL

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    Das kann dir niemand sagen , aus verschiedenen Prozessen in zum Teil gleicher Region -:
    2m² - Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum gewandelt knapp 50k
    30m² Vermessungsfehler Grünfläche 1,5 k
    800m² Wohnfläche zusätzlich zum Projekt erzielt 300k

    Etc das ist extrem individuell und nach Gusto der Richterschaft , als Grundorientierung würde ich die Kosten für die Verlegung der Schächte ansetzen
     
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