Bühne zu Wohnung umwidmen

Diskutiere Bühne zu Wohnung umwidmen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin Moin zusammen, ich möchte diese Bühne offiziell in eine abgetrennte Wohnung umwidmen. Die beiden Seiten des Dachbodens sind jeweils den...

  1. #1 TimTimxx, 13.05.2025
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    Moin Moin zusammen,

    ich möchte diese Bühne offiziell in eine abgetrennte Wohnung umwidmen. Die beiden Seiten des Dachbodens sind jeweils den darunter liegenden Wohnungen zugeteilt. Der Vorbesitzer hatte bereits ein Bad, Heizung sowie eine Küche eingebaut. Das ganze allerdings ohne Genehmigung. Die Immobilie befindet sich in BaWü. Unterhalb der Bühne sind drei Vollgeschosse.

    Was ich schon rausgefunden habe ist:
    • Ein zweiter Fluchtweg muss her (LBO konform)
      • Ein großes Fenster am Giebel mit den nötigen Maßen (der liegt direkt zur Straße (An der Bühne 3, die Feuerwehr kann also wahrscheinlich gut anleitern)
      • Ein großes Dachflächenfenster in passender Größe mit passendem Tritt davor
    • Die Fensterfläche muss mindestens 10 % der Grundfläche betragen. Flächen mit einer Deckenhöhe unter 1,5 m werden nicht betrachtete. Bei geneigten Fenstern kann die Fläche geringer ausfallen, sofern ausreichend Licht in die Räume gelangt.
    • Die lichte Höhe von Aufenthaltsräumen muss mindestens 2,2 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche betragen; dabei bleiben Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,5 m außer Betracht

    Jetzt die Fragen:
    Muss ich noch eine Wärmedämmung vorsehen? Ich würde das Dach ohnehin von innen dämmen, würde dann allerdings einfach schauen wie viel Dämmung ich relativ einfach verbauen kann.

    Kann es Probleme geben, wenn der Dachboden bereits ausgebaut ist inkl. aller Anschlüsse (Heizung + Sanitär)?

    Wie gehe ich für die Umwidmung vor? Stelle ich einfach eine Bauvoranfrage mit ein paar Handzeichnungen, quatsche mit einem Statiker bezüglich des zweiten Fluchtwegs und stelle dann den finalen Bauantrag?

    Beste Grüße

    Tim
     

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  2. 415B

    415B

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    Frage einen Architekten der sollte dir alles erklären können.
    Selbst wenn es da schon Zimmer gibt wirst du diese noch einmal errichten können da du einen Bauantrag einreichen musst und der Stand der Technik von Heute zählt.
     
  3. ToTi

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    Ich will mal klugscheißen :-) Nicht Stand der Technik zählt, sondern Regel der anerkannten Technik.
    ᐅ Anerkannte Regeln der Technik: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
     
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