Stützwand / Stützmauer

Diskutiere Stützwand / Stützmauer im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, wir bauen aktuell und das Grundstück wurde gerade ausgekoffert und mmit Sand gefüllt. Hier kam es nun zu Problemen bei den Höhen....

  1. LordOfLight

    LordOfLight

    Dabei seit:
    24.04.2021
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    0
    Hallo Forum,

    wir bauen aktuell und das Grundstück wurde gerade ausgekoffert und mmit Sand gefüllt. Hier kam es nun zu Problemen bei den Höhen. Vorab zur Info, es handelt sich hier um eine komplette Neubausiedlung in Niedersachsen. Unser Grundstück ist das mit der Nr. 11 und liegt so gesehen fast ganz "unten" an der Straße.
    Grundstück 10 soll vom FFB 20cm höher liegen als wir und so geht es dann die Straße hinauf. Es gibt also ein kleines Gefälle und wir haben so gesehen das letzte Grundstück.
    Beim Ausheben ist nun folgendes Problem aufgetreten, es fiel auf, dass Grundstück Nr. 10 entgegen der Angaben des BPlans ihren FFB um sagenhafte 25-30cm angehoben hat und somit auf gut über +12,40m kommen. Laut deren Bauunternehmer wollten die sich besser mit deren Terrasse und Garten an Grundstück 9 angleichen, was um einiges höher liegt, da unter Grundstück 9 ja noch eine Stichstraße reingeht.
    Nun haben wir das Problem, dass unser Grundstück viel zu niedrig liegt, da sowohl Grundstück 10, als auch Grundstück 9 viel zu hoch sind. Unser Tiefbauer sagte, dass man an dieser Grenze nun entweder L-Steine setzen müsste, was wohl schwierig wird, weil auf Grundstück 10 auch ein großes Carport direkt an der Grenze steht oder man dort eine Art Stützmauer bauen müsste. Nach vielem hin und her kam nun jedenfalls das OK der Gemeinde, dass wir auch unseren FFB anheben können, allerdings können wir maximal 10cm höher, da wir über unserem Grundstück ja auch noch eine Stichstraße haben und wir dann bei einem Hausabstand von ca. 3-4m irgendwie um die 50cm an Gefälle überwinden müssten, was natürlich so nicht funktioniert bzw. auch merkwürdig aussehen würde. Die Gemeinde möchte also an dieser Stelle auch L-Steine zu Straße sehen.
    1. Frage: Unserer Meinung nach müsste hier Grundstück 10 also sowohl die Kosten für die Stützmauer, als auch die Kosten für die L-Steine oben zur Stichstraße tragen, wie seht ihr das?
    Die 2. Frage ist: Müsste auch Grundstück 9 die Kosten für die L-Steine zu ihrem Grundstück hin tragen? Sie haben zwar nach BPlan gebaut, allerdings haben sie dazu ja auch einiges an Erde aufgeschüttet um in ihrem Garten nicht zu viel Gefälle zu bekommen. An deren Gartengrenze kommen sie auf ca. 12,6m, wir werden hier irgendwo bei 12m liegen an dem runden Messpunkt im Bild.

    Wie seht ihr das Ganze?
    upload_2025-5-27_10-38-12.jpeg
     
  2. Tilfred

    Tilfred

    Dabei seit:
    02.12.2019
    Beiträge:
    129
    Zustimmungen:
    109
    Beruf:
    Dipl.-Ing (MB)
    Ort:
    DD
    Das sehe ich genauso. Nachbar hat für die Situation gesorgt, also muss er diese auch für Euch auskömmlich heilen, sofern es für Dich in Frage kommt, es möglich ist und Du großzügig sein möchtest, auch eine Böschung anbieten. Die weitere Frage ist, ob bei dem ursprünglich geplanten Unterschied von 20cm kostenverursachende Maßnahmen angefallen wären, diese wären dann entsprechend hälftig (da dann beide verantwortlich) anzurechnen.

    Wer aufschüttet, muss auch abfangen.
     
    LordOfLight gefällt das.
  3. #3 LordOfLight, 27.05.2025 um 11:47 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 27.05.2025 um 11:55 Uhr
    LordOfLight

    LordOfLight

    Dabei seit:
    24.04.2021
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    0
    Richtig, wobei es hier wohl noch anderweitige "Probleme" gibt und der Bauunternehmer das glaube ich gerne schnell vom Tisch haben möchte, denn so wie ich es verstanden habe, hat er sich das ganze auch nicht unterschreiben lassen, was ja eh egal wäre, da man sich nun mal an den BPlan zu halten hat. Hier sind wir denke ich schön raus.
    In den Kaufverträgen dieses Neubaugebiets steht zum Beispiel auch folgender Passus:
    "Aufgrund der Höhenunterschiede im natürlichen Gelände des Baugebiets kann der Bau einer Stützwand an der Grenze zum Nachbargrundstück erforderlich sein"
    Das hört sich also für mich so an, dass man sich hier z.B. die Kosten eigentlich teilen müsste. Da aber ziemlich viel aufgeschüttet wurde, damit man nun mal keine Stufen ins Haus hat, was ich vollkommen nachvollziehen kann, wird hier auch Grundstück Nr. 9 den Großteil bezahlen müssen. Ich bleibe ja in meinem natürlichen Gefälle und so gesehen profitiert er auch schon von unserer Anhebung, sodass der Unterschied nicht mehr ganz so extrem ist.
    Bei 60cm müssen aber wohl dennoch L-Steine gesetzt werden oder? Wir könnten zwar unser Grundstück etwas zu deren anheben, liegen dann aber immer noch bei ca. 50cm an Unterschied. Ab wieviel cm Unterschied könnte man denn auf sowas verzichten und einfach nur irgendwelche einfachen Randsteine setzen? 20-30cm?
     
  4. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    4.852
    Zustimmungen:
    2.660
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Mehr brauche ich gar nicht lesen. Grundstück 10 hat höher gebaut. Grundstück 10 muss das Grundstück Euch gegenüber abfangen. Kosten zu Lasten Grundstück 10.
    Nein. Grundstück 10 liegt zu hoch. Du willst doch korrekt liegen. Also das Problem von 10.
    Nein. Das ist ausschließlich ein Hinweis. Die Kostensituation ist recht klar. Wer aufschüttet (weil er es will, er muss es ja nicht - könnte auch abböschen) muss bezahlen.
     
    LordOfLight gefällt das.
  5. LordOfLight

    LordOfLight

    Dabei seit:
    24.04.2021
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    0
    Gebe ich dir vollkommen Recht, das war blöd umschrieben und sollte ich mir für die Zukunft merken :D Unser Grundstück liegt vollkommen höhengetreu nach BPlan und vorherigem Gelände und Grundstück 9 und 10 liegen höher als im damaligen natürlichen Geländeverlauf vorgesehen.
    Denke ich auch. Ich kann es wie gesagt nachvollziehen, dass man weder 3 Stufen ins Haus oder in den Garten haben möchte, aber dann muss man auch Sorge dafür tragen, dass es nachher nicht abfällt. Dann werde ich mich wohl auch beim nächsten Nachbar nochmal unbeliebt machen :/
    Ich hoffe er nimmt es sportlich, es sind ja letztlich auch nur etwas über 8m, kostentechnisch also nicht ganz so wild.
    Vielen Dank für euren Input
     
Thema:

Stützwand / Stützmauer

Die Seite wird geladen...

Stützwand / Stützmauer - Ähnliche Themen

  1. Stützwand im Gelände erneuern

    Stützwand im Gelände erneuern: Ich würde mich sehr über Anregungen freuen, wie man einen senkrechten Höhensprung im Gelände sicher befestigen kann. Hier ein paar Eckdaten: -...
  2. Übergang Stützwand und Blechwanne abdichten

    Übergang Stützwand und Blechwanne abdichten: Hallo zusammen, wir haben im Außenbereich eine Stützwand aus Schalsteinen errichtet, die Steine wurden mit wasserundurchlässigem Beton gefüllt....
  3. Stützwand - Möglichkeiten?

    Stützwand - Möglichkeiten?: Hallo! Bin bislang nur passiv-Leser, aber jetzt möchte ich mal meine Situation hier zur Diskussion stellen. Details spare ich mir, weil die a)...
  4. Stützwand sanieren

    Stützwand sanieren: Hallo, wir bewohnen ein EFH mit einem separaten Kellereingang. Dieser ist über eine Treppe zugänglich. an der Außenseite der Treppe ist eine...
  5. Stützwand / Fundament am Hang

    Stützwand / Fundament am Hang: Hallo. Ich habe ein Grundstück mit Hanglage das schon aufgeschüttet wurde, jedoch bis jetzt nicht abgesichert. An der Grenze soll das ganze jetzt...