Falsche Neu-Vermessung nach Flussbettverlagerung

Diskutiere Falsche Neu-Vermessung nach Flussbettverlagerung im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Was kann ich jetzt tun ? Da dem Forum die Einzelheiten des Falls nicht bekannt sind, insbesondere die mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen...

  1. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.611
    Zustimmungen:
    2.103
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Da dem Forum die Einzelheiten des Falls nicht bekannt sind, insbesondere die mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen mit dem Verkäufer, es ohnehin mehr um vertragsrechtliche als vermessungstechnische Fragen geht und bereits ein Anwalt eingeschaltet ist, solltest Du den Anwalt um Rat fragen.
    Dann verstehe ich nicht, warum Du vom Kauf zurückgetreten bist. Du hast ein Grundstück besichtigt und Dich mit dem Verkäufer auf einen Preis für das örtlich in Erscheinung tretende Stück Erdoberfläche geeinigt. Welche Flächenangabe im Grundbuch steht und dass die Liegenschaftskarte nicht mit der Örtlichkeit übereinstimmt, ist doch nebensächlich.
     
    hanghaus2000, Fred Astair, nordanney und 2 anderen gefällt das.
  2. #22 Robert Neu, 07.10.2025 um 10:02 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 07.10.2025 um 10:31 Uhr
    Robert Neu

    Robert Neu

    Dabei seit:
    Sonntag
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Meinem Anwalt war der vom Verkäufer angewandte Trick auch nicht bekannt sonst hätte ich gekauft und weiterverkauft. Da werde ich also nicht weiter kommen.
    Zuerst war davon auszugehen, daß das Nachbargrundstück sich auf "meinem" ausgebreitet hat. Nach längeren Recherchen und eigenen Vermessungen (nach Kaufzusage) kristallisierten sich korrekte Lage des Grundstückes heraus.
    Wenn der Eintrag der korrekten Grundstücksfläche nur über eine Gewässervermessung möglich bleibt mir dann nichts anderes übrig (theoretisch) diesen Weg zu gehen.

    Ist im Vemessungsprotokoll der Neuvermessung die aktuelle Uferlinie dokumentiert ? Ich bin auf die Aussage gestoßen, daß das Katasteramt Änderungen am Flussverlauf dokumentiert und die Iiegenschaftskataster entsprechend anpasst. Falls das geschehen ist mußten sich die Lagedaten vom Fluß und "meinem" Grundstück widersprechen. Sehe ich das richtig ?
     
  3. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.611
    Zustimmungen:
    2.103
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Du gar nicht, denn Du bist doch vom Kauf zurückgetreten. Das kann nur der Eigentümer in Abstimmung mit der Wasserbehörde veranlassen.
    Das hoffe ich doch für meinen Kollegen, ansonsten läge ein Verfahrensfehler vor, es sei denn, Deine Information, dass eine Grenzfeststellung beauftragt wurde, entspricht nicht den Tatsachen.
    60.2 VwVLV Satz 2:
    Der tatsächliche Gewässerverlauf wird durch Abgrenzung der tatsächlichen Nutzung auf einfachste Weise bestimmt und im Liegenschaftskataster nachgewiesen. Die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind darauf hinzuweisen, dass der Gewässerverlauf nicht mit der Flurstücksgrenze übereinstimmt; der Hinweis ist im Fortführungsriss zu dokumentieren. Wird von den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder der zuständigen Wasserbehörde ein Antrag auf Festlegung einer neuen Flurstücksgrenze gestellt, ist nach Nummer 60.1 zu verfahren.
     
    hanghaus2000 gefällt das.
  4. simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.918
    Zustimmungen:
    6.711
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Was genau ist eigentlich das Problem? Der Verkäufer will dass du die Vermessung bezahlst ? Warum ? Habt ihr dazu etwas vereinbart?
     
  5. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.611
    Zustimmungen:
    2.103
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Ja, aber nur, wenn eine Grenzfeststellung im Sinne des § 5 Abs. 3 VermG beauftragt wurde.
    70.1 VwVLV:
    Eine ingenieurtechnische Vermessung zum Aufzeigen von Grenzen, die keinen Verwaltungsakt im Sinne des Vermessungsgesetzes nach sich zieht, ist keine
    Grenzfeststellung und demzufolge nicht im Fortführungsriss zu dokumentieren.


    Aber Du schreibst ja, dass ein Grenztermin stattgefunden hat. Somit liegt die Vermutung nahe, dass auch ein Fortführungsriss angefertigt wurde. Es kann aber etwas dauern, bis die Vermessungsergebnisse ins Liegenschaftskataster übernommen werden.
    Ja, wenn "Lagedaten" auch Abgrenzungen unterschiedlicher Nutzung einschließt, nein, wenn Du Dich auf die Grundstücksgrenzen beziehst. Denn durch die Vermessung haben sich die Grenzen nicht geändert.
     
    simon84 und hanghaus2000 gefällt das.
  6. Robert Neu

    Robert Neu

    Dabei seit:
    Sonntag
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Danke Dimeto,

    Ich bin mit der Begründung, dass das Grundstück nicht der im Vertrag zugesicherten Größe entspricht, vor Notartermin vom Vertrag zurück getreten. Die Grenzfesstellung und die Übernahme der Kosten meinerseits wurden nicht vereinbart. Es wurde mündlich eine andere Lage des Grundstücks suggeriert und nicht darauf hingewiesen, daß ein erheblicher Anteil des Grundstückes heute vom Fluß eingenommen wird. Ich bin vom Verkäufer nicht darauf hingewiesen worden, dass der Gewässerverlauf nicht mit der Flurstücksgrenze übereinstimmt.
     
  7. #27 hanghaus2000, 07.10.2025 um 11:09 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 07.10.2025 um 11:40 Uhr
    hanghaus2000

    hanghaus2000

    Dabei seit:
    24.11.2021
    Beiträge:
    1.449
    Zustimmungen:
    581
    Beruf:
    Bauleiter, Kalkulator, Controller, Salzdesign
    Ort:
    Bayern
    Da der Verkäufer die Grenzfeststellung beauftragt hat, ist es nicht Dein Problem. In Gegenzug wirst Deine eigenen Aufwenduneg auch nicht an den Verkaeufer weiter geben koennen. Ein Rechtsstreit ist mMn teurer. Das kann Dir Dein Anwalt eigentlich auch beantworten.
     
  8. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.611
    Zustimmungen:
    2.103
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Die juristischen Details, ob dem Verkäufer Schadensersatzansprüche wegen der Absage zustehen, muss Dein Anwalt klären und zur Bildung einer Laienmeinung bezüglich arglistiger Täuschung seitens des Verkäufers fehlen nach wie vor Informationen.

    Wenn man auf einem laut Grundbuch 2000m² großen Grundstück steht und der Verkäufer sagt, das Grundstück geht bis da hinten zum Fluß, wo die Bäume stehen, und später stellt sich heraus, dass das örtliche Grundstück nur 1892m² groß ist, aber dem vor Ort gezeigten Umfang entspricht, sehe ich keine Täuschung, da der Kaufpreis ja gerade nicht von der Quadratmeterzahl abhängig gemacht wurde und der Kaufgegenstand den gezeigten Eigenschaften entspricht.

    Die Flächenangabe im Grundbuch wird übrigens nur nachrichtlich geführt und nimmt nicht am öffentlichen Glauben teil.
     
    simon84 gefällt das.
  9. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    5.417
    Zustimmungen:
    3.064
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Ich bin jetzt mal ein Klugscheißer.
    Du bist von keinen Vertrag zurückgetreten. Warum? Weil es keinen Vertrag gibt. Der Vertrag wird erst beim Notar geschlossen.
    Wer bezahlt den Notar für seine Aufwendungen? Der, der ihn beauftragt hat. Wer bezahlt die Vermessung? Der, der sie beauftragt hat.
    Ob es dann noch privat (schriftliche) Vereinbarungen zwischen dir und dem Verkäufer gibt, weiß ich nicht.
    Aber ich weiß, dass du von keinem Kaufvertrag zurückgetreten bist.
     
  10. VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    3.894
    Zustimmungen:
    2.583
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Sorry für Off-Topic aber juristisch ist doch wirklich eine wunderschöne Sprache ...
    :biggthumpup:
     
    simon84, Oehmi und Dimeto gefällt das.
  11. ToTi

    ToTi

    Dabei seit:
    27.01.2025
    Beiträge:
    621
    Zustimmungen:
    343
    Beruf:
    Dachdecker
    Ort:
    Im Süden von Deutschland
    Für mich als Angler wäre jetzt noch interessant, also rein hypothetisch, wenn der Fluß sich jetzt nach der Vermessung auf meinem Grundstück befindet, fällt mir doch das Fischereirecht zu, oder?
    Ich würd es dann sofort kaufen *lol*
     
  12. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.611
    Zustimmungen:
    2.103
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Ich bin zwar kein Jurist aber die Phrase mit dem öffentlichen Glauben ist mir durch Ausbildung, Studium und Beruf so vertraut, dass mir diese Schönheit gar nicht mehr auffällt. Aber jetzt, wo Du es sagst, ...
     
  13. Robert Neu

    Robert Neu

    Dabei seit:
    Sonntag
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Ich erhielt den Zuschlag bei einer privaten Versteigerung insofern ist schon ein Vertrag zustande gekommen. Es gab nur Selbstbesichtigung. Eine Aussage bis wohin das Grundstück reicht wurde nicht gemacht. Ich erhielt keinen Hinweis, daß ca. 1/4 des Grundstücks mittlerweile unter Wasser liegt. Da keine Grenzsteine mehr vorlagen hatte ich auch bis zu eigenen Messungen keinen Hinweis daß Teile des Grundstück heute unter Wasser sind, also Uferzone und Teile des ursprünglichen Ackerlandes heute Fluß sind (1/5 des Gesamtgrundstückes). Die Nutzbarkeit mindestens von 1/3 des Grundstückes ist eine andere als bei Selbstbesichtigung zu schließen war.
     
  14. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    5.417
    Zustimmungen:
    3.064
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Aber kein Kaufvertrag! Da meinte ich mit privaten Vereinbarungen. Hieraus können Rechte und Pflichten entstehen.
    Wird immer spannender bei dir…
     
  15. Robert Neu

    Robert Neu

    Dabei seit:
    Sonntag
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Es wurden keinen Sicherheitsleistungen verlangt. Dann sollte es eine private Versteigerung gewesen sein. Liege ich da richtig ? Die Versteigerung wurde durch einen Notar durchgeführt, der gleichzeitig auch Bevollmächtigter des Verkäufers war. Als Notar sollten Ihm nach meiner Einschätzung Grundstückseigenschaften wie zwischenzeitliche Uferlinienverschiebungen, veränderte Nutzungseigenschaften (Ackerland und Böschung nun unter Wasser und faktisch zum überwiegenden Teil des Anrainer-Teil des Flusses geworden) bekannt und erkennbar sein. Dies wurde mir alles verschwiegen. An welche privaten Vereinbarungen denkst Du noch ?
     
Thema:

Falsche Neu-Vermessung nach Flussbettverlagerung

Die Seite wird geladen...

Falsche Neu-Vermessung nach Flussbettverlagerung - Ähnliche Themen

  1. Fenstereinbau bei falsch vermessenen Fenstern

    Fenstereinbau bei falsch vermessenen Fenstern: Guten Tag, ist es üblich das ein Fensterbauer bei falsch vermessenen Fenstern wie im Bild ersichtlich vorgeht ? Über Meinungen würden wir uns sehr...
  2. Abstandsflächen nachträglich falsch -Vermesser?

    Abstandsflächen nachträglich falsch -Vermesser?: Hallo liebe Forumsteilnehmer, glaube meine Frage passt hier besser rein. Zu meiner Frage haben wir professionellen Rat hinzugezogen, der Termin...
  3. Vermessung - Zaun steht falsch

    Vermessung - Zaun steht falsch: Hallo, bei einer Vermessung in Berlin vor 5 Jahren wird festgestellt, dass ein Zaun um 28cm falsch steht. Es ist der Zaun zwischen dem Bauherrn...
  4. Fenster 3 mal falsch vermessen und viel mehr

    Fenster 3 mal falsch vermessen und viel mehr: So langsam kann ich bei unserem Hausbau nicht mehr. Jetzt sind es die Fenster. Zunächst konnte der Liefertermin nicht gehalten werden und...
  5. Bauplatz durch Vermesser falsch eingemessen

    Bauplatz durch Vermesser falsch eingemessen: Hallo, ein Vermeser, der von der Baufirma ohne unser Wissen/Einwilligung beauftragt wurde, hat unseren Bauplatz falsch eingemessen. Die...