Dämmung von Rohrleitungen nach GEG §69

Diskutiere Dämmung von Rohrleitungen nach GEG §69 im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; kann mir bitte jemand sagen, was das konkret bedeutet: aus Anlage 8 zu § 69: "c) In Fällen des § 69 Absatz 1 ist Buchstabe a nicht anzuwenden...

  1. Sanierung2025

    Sanierung2025

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    kann mir bitte jemand sagen, was das konkret bedeutet:
    aus Anlage 8 zu § 69:
    "c)
    In Fällen des § 69 Absatz 1 ist Buchstabe a nicht anzuwenden auf Warmwasserleitungen bis zu einem Wasserinhalt von 3 Litern, die weder in den Zirkulationskreislauf einbezogen noch mit elektrischer Begleitheizung ausgestattet sind (Stichleitungen) und sich in beheizten Räumen befinden."

    woher weiß ich, welchen Wasserinhalt die bei mir eingebauten Rohre haben? Wir haben Rohre DN 16. Bis auf den Leitungsstrang (der an der Außenwand in einem Steigeschacht hochläuft) verlaufen bei uns alle Warmwasserleitungen in geheizten Räumen. Im DG werden sie hinter einer Leichtbauwand unterhalb des gedämmten Dachs bis zum Bad geführt, da weiß ich nicht, ob das dann wegen der Leichtbauwand in der Dachschräge eine räumliche Trennung darstellt und es daher als unbeheizt gilt. Und im Keller läuft die Warmwasserleitung zum Waschkeller (beheizt) einmal kurz über den unbeheizten Flur.

    Muss ich jetzt die Leitungen im Steigeschacht ausstauschen? Eigentlich bräuchten wir ja dort nach 1 a) aa) 20 mm Dämmschicht? ich habe noch nicht nachgemessen wieviel Dämmschicht wir haben.
     
  2. nordanney

    nordanney

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    Sanierung? Ganz ehrlich? Wen interessiert´s...

    Wenn Du dämmen kannst, dann mach es. Wenn nicht oder wenn es ein großer Aufwand ist, dann lass es sein. Es kommt keine Dämmpolizei und verhaftet Dich.

    P.S. Der Gesetzesauszug bezieht sich auf Stichleitungen, wie z.B. vom Strang zur Armatur. Da sind Dämmmaßnahmen ausgenommen.
     
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  3. chris84

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    Wo warst du denn im Mathematikunterricht der 5. oder 6. Klasse?
    Dass die Rohre vollständig mit Wasser gefüllt sind, kannst du annehmen. Den Innendurchmesser eines DN16-Rohres kannst du dank Internet mit Sicherheit auch rausfinden, wenn nicht, nimmst du halt der Einfachheit halber 16mm als worst-case. Der Rest ist ziemlich simple Mathematik :bef1008:
     
  4. nordanney

    nordanney

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    Oder einfach ChatGPT
     
  5. Sanierung2025

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    wow, wie freundlich. Schön, dass du offensichtlich auf einer Hochbegabtenschule warst, wo entsprechende Formeln V=π⋅(2d)2⋅L bereits in der 5. Klasse durchgenommen wurden, toll!!! ehrlich gesagt: ich habe einfach keine Ahnung auf was sich die Angabe "Wasserinhalt der Rohre" bezieht, ich weiß noch nicht mal, ab wo ich die Länge messen muss....
     
  6. nordanney

    nordanney

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    Du fühlst Dich ernsthaft von mir angegriffen? Dann bin ich raus.
    Der Inhalt des Wassers im Rohr :winken. Z.B. bei der Stichleitung zur Armatur. Ein Röhrchen (Kupfer z.B.) mit dem Außendurchmesser 18mm hat innen noch 16mm. Bei 80cm Länge dann 160ml.

    Dann rechnest Du (ChatGPT macht es einfacher):
    upload_2025-10-22_15-26-46.png
     
  7. Sanierung2025

    Sanierung2025

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    ja, danke. dass es sich dabei um Wasser in den Rohren handelt habe ich durchaus verstanden. Aber es sind ja durchaus einige Rohre, die auch miteinander verknüpft sind. Daher meine Unkenntnis ab wo dann die Länge gemessen wird, um das Volumen zu berechnen.
     
  8. chris84

    chris84

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    Das Volumen eines Zylinders sollte eigentlich jeder Hauptschüler spätestens Ende der 8. Klasse bestimmen können. Wenn man das in einem Bauexpertenforum nichtmalmehr als Allgemeinwissen voraussetzen kann, weiß ich es auch nicht mehr.
    Auf was soll sich den bitte die Angabe
    Beziehen, wenn nicht auf den Rauminhalt eines zylindrischen Körpers beliebiger Länge, ein Rohr ist doch eben genau so etwas in idealerweise Form. ..
     
  9. BaUT

    BaUT

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    OK - also wenn die DN16 Stichleitung länger als 5 m ist, dann muss sie gedämmt werden.
     
  10. Sanierung2025

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    ok, vielen Dank! hilft nur 0 weiter, da es ja primär um die Dämmung bzw. eher den nicht fachgerechten Einbau der Rohrleitungen ging. und die ist ja auch in DIN 1988-200 beschrieben. Schönen Tag noch, aggressiver Besserwisser :offtopic:
     
  11. Sanierung2025

    Sanierung2025

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    ja, gedämmt ist die Warmwasserleitung, aber nur mit 8 mm. Das ist ja eigentlich zu wenig, oder?
     
  12. Sanierung2025

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    nein, das wie freundich bezog sich auf den völlig unhilfreichen Pöbler, der sich an der Frage nach dem Volumen aufhängt. Wobei das ja eigentlich total nebensächlich ist, da es ja eher darum geht, dass hier ganz offensichtlich nicht fachgerecht gearbeitet wurde und ich mir wegen der Grundlage unsicher war. Mittlerweile habe ich aber auch eine DIN gefunden, die die Dämmung der Rohre ganz eindeutig vorgibt, unabhängig von der Lage der Rohre. und nach der haben wir 12 mm zu wenig Dämmung um die Warmwasserrohre.
     
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  13. VollNormal

    VollNormal

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    Ach so. Woher sollen wir wissen, um was es dir geht, wenn du nach etwas ganz anderem fragst?
     
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  14. Sanierung2025

    Sanierung2025

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    meine Güte, ist das schrecklich hier... letzendlich habe ich sehr deutlich darum gebeten, dass mir jemand sagt (s.o.) was das bedeutet:
    aus Anlage 8 zu § 69:
    "c)
    In Fällen des § 69 Absatz 1 ist Buchstabe a nicht anzuwenden auf Warmwasserleitungen bis zu einem Wasserinhalt von 3 Litern, die weder in den Zirkulationskreislauf einbezogen noch mit elektrischer Begleitheizung ausgestattet sind (Stichleitungen) und sich in beheizten Räumen befinden."
    und für den Fall, dass mir das konkret keiner sagen kann, habe ich nachgefragt, wie ich das mit dem Wasserinhalt berechne. Aber letztendlich ging es mir, wie in der Überschrift deutlich zu lesen, um die Notwendigkeit einer Dämmung. aber dazu kamen bisher zwei hilfreiche Antworten, der Rest hängt sich völlig arrogant und nicht hilfreich an der Nebenfrage nach dem Volumen auf.
     
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