Architekt schlägt falschen Platz für WP vor?

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  1. Mullvad

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    Guten Tag,

    folgendes schlägt der Architekt vor. Ich meine, dass die Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Was kann ich machen, um das zu lösen? Es wäre sehr gut, wenn die WP genau an dieser Wand stehen würde.
     

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  2. artibi

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    Und wir sollen jetzt mit den zwei Bildern erraten, wovon du sprichst? Welche Abstandsflächen denn? Die von der Wärmepumpe zu Wänden, zur Grundstücksgrenze, zum Schlafzimmer, zur anderen Wärmepumpe? Und dir ist klar, dass das pro Bundesland, Stand, Gemeinde und Co. separat geregelt sein kann?
     
  3. nordanney

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    Zunächst das Problem mit mehr als einem nicht verständlichen Schnipsel beschreiben.
    Leider nichts erkennbar.
    Welche meinst Du?
    Warum und an welcher Wand ==> siehe Punkt zur Erklärung des "Problems"
     
  4. Mullvad

    Mullvad

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    Google teilt mir mit, dass bei einer WP mit R290, mindestens 1 Meter Abstand zu bodentiefen Fenstern eingehalten werden wollte.
    Der Abstand zwischen den Fenstern ist 175cm (auf WP1 zu sehen). Wenn die WP (auf WP2 zu sehen) mittig ausgerichtet wird, dann hätte man zu jeder Seite (abhängig) von der WP einen Abstang von ca. 30 cm. Es müsste aber wohl 1 Meter sein. Beachtet sowas der Architekt nicht?
     
  5. nordanney

    nordanney

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    Frag nicht Google, sondern schau beim Hersteller und dem konkreten Modell. Die pauschale Antwort von Google ist nämlich einfach falsch, auch wenn es einen grundsätzlichen 1m Radius gibt (von wo gemessen als Frage z.B.). Auch Lichtschächte oder Mulden müssen berücksichtigt werden. Aber das findest Du alles ganz konkret beim Modell, das Du verbauen möchtest.
    Weiß denn der Archi, dass Du eine R290 Maschine haben möchtest? Kennt er die konkreten Vorschriften zum Gerät, also die Herstellerangaben?
     
  6. Mullvad

    Mullvad

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    Ich bin doch an einem Neubau über GU dran. Bevor ist den Vertrag mit dem GU abschließe, wollte ich erst den Entwurf fertig haben.
    Leider finde ich immer wieder solche Ostereier im Entwurf...

    Ja, dass ich R290 haben möche ist klar kommuniziert worden.

    Ob der Architekt die konkreten Vorschriften zum Gerät kennt? Haha! Du bist witzig! Wozu habe ich denn sonst einen Architekten, wenn nicht genau für sowas?
    Soll ich mich als Auftraggeber auch noch um sowas kümmern?
     
  7. nordanney

    nordanney

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    Wir haben doch gesagt, dass die Planung mit dem GU kein Zuckerschlecken wird. Jetzt erlebst Du die Probleme.
    Du hast einen Handlanger (GU) und keinen Architekten. Den GU interessieren solche lästigen Details doch nicht. Kann man sich in der Bauphase mit rumschlagen, aber noch nicht in der Planung.
    Noch einmal: Kennt der GU ganz genau das konkrete Modell mit allen Maßen und Aufstellvorschriften? Es kann je nach Modell auch anders aussehen. Wobei... Eigentlich kommt das konkrete Gerät erst nach fertiger Planung und Heizlastberechnung. Und die gibt es erst nach fertiger Planung des Hauses. Dann drehst Du Dich im Kreis...
    Ja, wenn Du den GU planen lässt, musst Du bestenfalls ALLES selber checken.

    YGWYPF
     
  8. Mullvad

    Mullvad

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    Nein, ich erlebe die Probleme schon länger, mit meinem eigenem FREIEN Architekten :-)
    Der GU hat damit nichts zu tun.

    Was bedeutet das?
     
  9. Fred Astair

    Fred Astair

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    Findest Du Deinen Tonfall richtig?
    Du antwortest nicht auf Rückfragen mutest uns nichtssagende Schnipsel zu, riskierst aber eine dicke Lippe.
    Jedenfalls nicht für Ausführungs- und Montageplanung der Haustechnik.
     
  10. #10 Mullvad, 19.01.2026 um 17:34 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 19.01.2026 um 17:39 Uhr
    Mullvad

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    Ich riskiere eine dicke Lippe? Drohst Du mir Schläge an? Findest Du Deinen Tonfall richtig?

    Wenn der Architekt die Kellerfenster so einzeichnet, dass davor keine WP stehen darf und dann selbst eine WP dort einzeichnet, dann ist das erneut schlechte Arbeit. Mit so einem Entwurf kann man doch kaum etwas anfangen.

    Aber gut, Ideen wie man das löst hast Du wohl auch nicht. Weshalb schreibt Du dann hier?
     
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