Gewährleistung für Fenster

Diskutiere Gewährleistung für Fenster im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; ich habe als Grundlage einen Bauwerkvertrag mit der Regelung, es gelten die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts. Die Gewährleistung...

  1. Sando

    Sando

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    ich habe als Grundlage einen Bauwerkvertrag mit der Regelung, es gelten die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts. Die Gewährleistung beträgt 5 Jahre. Verschleißteile oder Abnutzungen sind davon ausgenommen.

    Die Abnahme des Neubaus war im Oktober 2021.
    Seit Dezember 2025 ist aufgefallen, dass ein Fenster nicht in geöffnetem Zustand verbleibt sondern von alleine zufällt. Bei einer großen Schiebetüre drückt ab der Hälfte bis nach unten Kaltluft von draussen in den Wohnraum.

    Ich habe das bei meinem Bauunternehmen reklamiert und um Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung gebeten.

    Anwort vom Bauunternehmen: Die Gewährleistung für die Fenster und bewweglichen Teile ist nach Ablauf von zwei Jahren beendet. Eine Nachbesserung kann ausschliesslich gegen Bezahlung durchgeführt werden.
    Gleichzeitig sendet er eine Art Merkblatt ohne Datum. Überschrit: Wichtige Details zur Gewährleistung beweglicher Teile. Es wird Bezug genommen zum BGB: Bauwerke haben 5 Jahre, während eingebaute bewegliche Teile (z.B. Innentüren, Fensterbeschläge) oft nur 2 Jahre Gewährleistung haben.

    Was ist denn nun richtig in diesem Fall.
     
  2. VollNormal

    VollNormal

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    Nennt das Blatt auch den entsprechenden Paragraphen? Nach meiner Lesart des §643a beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre, da es sich um einen Teil eines Bauwerks handelt. Allerdings bin ich juristischer Laie und kann mich da täuschen.
     
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  3. nordanney

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    1. Alles, was beim Bau fest verbaut wird, hat nach BGB eine Gewährleistung von fünf Jahren. Dazu gehören auch Fenster und Türen. Siehe BGB 634a
    2. Echte Verschleißteile fallen bei Verschleiß nicht darunter (ein Scharnier kann darunter fallen, wenn es einfach durch ist - was nach 4,5 Jahren nicht der Fall sein sollte). Lässt sich aus BGB 633 ableiten (indirekt) - Doofe, aber verständliches Beispiel: Ein Glühfaden einer Lampe kann nach 4,5 Jahren Dauergebrauch durch sein = Verschleiß // Eine undicht werdende Tür = kein Verschleiß, sondern sich verziehender Rahmen o.ä. (oder muss eingestellt werden)
    3. Ein Merkblatt ohne Datum kann nicht einseitig gesetzliche Rechte eines Verbrauchers beschneiden.

    Was ist richtig? Schriftliche Mängelrüge (also das übliche) und nicht abspeisen lassen. Das Recht ist auf Deiner Seite.

    P.S. Zu meiner Absicherung: keine Rechtsberatung, nur Laienmeinung aus den Jurasemestern des Studiums...
     
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    Frage wurden die Fenster... in den letzten Jahren Fachgerecht gewartet?
    Hinweis es ist immer wieder strittig ob Schäden die durch Unterlassene Wartung verursacht wurden der Gewährleistung unterliegen oder nicht.
    Meine Glaskugel sagt die Beschreibung der "Mängel" klingt nach Fenster...müssen eingestellt und Geschmiert/geölt/... (oder wie man das auch immer nennen will) werden = Kostenpflichtige Wartung nix Gewährleistung.
     
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  5. VollNormal

    VollNormal

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    Muss dafür der Unternehmer dem Kunden nicht wirksam (und eventuell sogar vor Vertragsabschluss) mitgeteilt haben, dass eine Pflicht zur Wartung besteht und eine Verletzung dieser Pflicht den Verlust des Anspruchs auf Mängelbeseitigung zur Folge haben kann? Irgendwie habe ich auch im Kopf, dass ein entsprechender Wartungsvertrag angeboten werden müsse.

    Aber da begebe ich mich dann endgültig aus den sicheren Gefilden von Ingenieurwesen und ehrlichem Handwerk in die Terra Incognita der Juristerei - Here Be Dragons!
     
  6. WolpertingerDo

    WolpertingerDo

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    Hallo zusammen,
    zu diesem Thema hätte ich auch eine Frage. Wir haben neue Fenster einbauen lassen. Leider haben diese die Roto NX Beschläge verbaut und daher wackeln und klackern die Fenster schlimmer als die vorher verbauten 1fachverglasten Holzfenster. Laut Roto sei ein Wackeln normal. Zu dem Klackern bzw. den Störgeräuschen wollte man keine schriftliche Aussage tätigen. Der Besuch des Außendienstmitarbeiters war nicht hilfreich. Es sei alles normal. Meines Erachtens sind die Beschläge minderwertig und aufgrund der Geräuschbildung nicht, wie auf der Internetpräsenz von Roto beworben wird, komfortabel. Ich denke nicht das die Beschläge mehrere Jahre überstehen. Der Fenstermonteur kommt seiner Gewährleistung aufgrund der Aussage von Roto nicht nach. Laut seiner Aussage entspricht das Wackeln gleich dem Klackern. Da die Firma Roto einen Mangel auch abstreitet. Wie kann man die Gewährleistung und ggf. einen Austausch trotzdem einfordern?
    Vorab vielen Dank.
     
  7. Fred Astair

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    Hier geht es ganz konkret um die Gewährleistungsfragen von @Sando .
    Wenn Du auch ein Problem hast, mach bitte einen neuen Faden auf. Kostet auch nicht mehr.
     
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    Wie gesagt das Thema Wartung oder Gewährleistung ist immer wieder strittig.
    CE Kennzeichenung und Bedienungsanleitung sind Pflicht... aber ob und wie Gerichte das im Einzelfall entschieden....
     
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Gewährleistung für Fenster

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