Balkonabdichtung zeigt Veränderungen an der Oberfläche

Diskutiere Balkonabdichtung zeigt Veränderungen an der Oberfläche im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, unsere Balkonabdichtung ( ca. 1,5 Jahre alter Neubau ) zeigt Risse und Flecken in der Oberfläche der Bitumenbahnen. Balkon ist überdacht....

  1. Horaff

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    Hallo,

    unsere Balkonabdichtung ( ca. 1,5 Jahre alter Neubau ) zeigt Risse und Flecken in der Oberfläche der Bitumenbahnen. Balkon ist überdacht. Fotos siehe unten.

    Kennt jemand dieses Phänomen?
    Was passiert hier?
     

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  2. ToTi

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    Das sieht nur Oberflächlich aus. Eigentlich ist nur Besplittung krakelig gerissen. So lange man kein Gewebe sieht ist alles harmlos. Ursache kann die Pfützenbildung sein, in Zusammenhang mit extremen Temperaturschwankungen im Sommer sein.
    Was mir viel mehr Sorgen machen würde, ist die rot-bräunliche Verfärbung der Pfütze auf dem einen Bild. Sollten das "Rotalgen" sein, solltest du schleunigst einen Oberflächenschutz (Plattenbelag) aufbringen, sonst kann es sein, dass du die Abdichtung nochmal neu machen darfst. Diese Rotalgen zerfressen dir die Abdichtung!
     
  3. Horaff

    Horaff

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    Hallo,
    Vielen Dank für deine Antwort.
     
  4. Peetisch

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    Oh , Gefälleestrich unter der Eindichtung gespart ....
     
  5. ToTi

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    Damit der Dachdecker noch weniger Platz zum Abdichten der Türe hat?
     
  6. Peetisch

    Peetisch

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    Will der Dachdecker denn tatsächlich um die 8 cm aufbauen ? Siehe 8tes Photo ! Wenn eingedrungenes Wasser auf der Eindichtung stehen bleibt ist das auch nicht gerade regelkonform durchkonstruiert .
     
  7. ToTi

    ToTi

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    Bis Stand Januar 2026 ist die ganze Ausführung nicht regelkonform, da barrierefrei. Seit Februar kann ein barrierefreier Anschluß nach den Fachregeln der Dachdecker regelkonform sein, wenn bestimmte Parameter eingehalten werden, aber die hier vorliegende Ausführung ist es nicht. Im übrigen war und ist stehendes Wasser (Pfützenbildung) zulässig und nicht vermeidbar, außer du hast ein Gefälle über 5%. Im übrigen ist der barrierefreie Anschluß in der DIN (noch) nicht genormt und somit ein Grund für einen Ausschluss der Gewährleistung.
    Mal ein kleines Rechenbeispiel (alle Maße geschätzt): Die jetzige Abdichtungshöhe 8 cm, Balkonbreite 2,00 m. Bei einem Gefälle von 2% ergibt sich eine Erhöhung von 2,00m*2cm = 4cm. 8cm - 4cm = 4cm. mit den 4 cm bekommst du keine Abdichtung hin und dein Terrassenaufbau schon gar nicht. Tja, das ist wie in 95% aller Fälle ein klassischer Planungsfehler vom Architekten und Fensterbauer-/planer und der Dachdecker darf die Sche... wieder ausbaden und muss schauen, wie er es irgendwie hinbekommt. Erklär dann mal dem Kunden, dass er zwar tolle anzusehende Türen hat, aber er keine Gewärleistung auf die Abdichtung bekommt und man am besten den ganzen Quatsch wieder zurück bauen kann/sollte.
     
  8. Peetisch

    Peetisch

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    @ ToTi : schau Dir die letzten beiden Bilder an ! Kontergefälle !?....
    Da muss erst mal ein ...und wenn auch nur 1%iges Gefälle eingebracht werden , damit die Brühe abläuft und nicht im Unterbau , Estrich / Monokornmörtel , stehen bleibt und Schaden anrichtet !
    Selbst bei Stelzlageraufbau hätte Ich da Magenschmerzen ...
    Der Balkon scheint aber auch noch nie einen Belag gehabt zu haben ! :dno:
     
  9. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Was hat sich denn geändert, kann ich das irgendwo nachlesen?
     
  10. Peetisch

    Peetisch

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    Bei den Pannepöppern , so heissen die Dach - Wand und Abdichtungstechniker bei uns , ändert sich allen Arsch lang etwas in den Fachregeln ! das wird dann auch auf die angrenzenden Gewerke übertragen ...
    Bauen und Renovieren ist immer ein Tanz auf der Rasierklinge ....Was hat man zur Verfügung , Wie macht man es richtig ...
    Aber mirt scheint das dieser Thread hier eh tot ist , der Themenstarter hat anscheinend das Interesse verloren ...
     
  11. ToTi

    ToTi

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    Die neuen Fachregeln für Abdichtungsarbeiten müssten in den nächsten Tagen verschickt werden. Der Gelbdruck ist schon seit Februar 25 vorhanden.
    Die Flachdachrichtlinien wurden stellenweise etwas vereinfacht und mit der DIN 1833. harmonisiert. Wobei sich die DIN und die Flachdachrichtlinien immer noch in ein paar Dingen unterscheiden. Die DIN wird übrigends auch überarbeitet und kommt neu heraus. Die Katergorien fliegen raus und noch ein paar Kleinigkeiten. Wobei die Flachdachrichtline immer die höherwertigere Ausführung ist. Es wurde aber zumindest bei den Flachdachrichtlinien geschafft, das im Verbund mit verschiedenen Akteuren der barrierefrei Anschluss geregelt wurde. Das hat die DIN noch nicht geschafft, auch nicht in der neuen kommenden Auflage.
    Die wichtigsten Eckdaten sind:
    - Die Aufkantung muss mind 10cm hoch sein und aus Flüssigkunststoff bestehen
    - Fenster-/ Türelement muss geeignet sein zum abdichten, also keine Versprünge Unebenheiten, Ecken usw.
    - Balkonrinne mind 15cm und 50% Lochanteil
    - Gefälle von der Türe weg mit mind 1%
    - Notentwässerung, das 2 fache eines Jahrhundertregens
    - Stichkanal alle 2,20m
     
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Balkonabdichtung zeigt Veränderungen an der Oberfläche

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