Steine Vorschriften und Regelungen auf eigenem Grundstück

Diskutiere Steine Vorschriften und Regelungen auf eigenem Grundstück im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; [ATTACH] [ATTACH] Guten Tag, Ich habe folgenden Sachverhalt: Wie auf dem beigefügten Bild zu sehen ist, habe ich auf meinem Grundstück vor der...

  1. AEBekmon

    AEBekmon

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    IMG_5363.jpeg IMG_5363.jpeg Guten Tag,

    Ich habe folgenden Sachverhalt:

    Wie auf dem beigefügten Bild zu sehen ist, habe ich auf meinem Grundstück vor der Haustür eine Fläche mit Steinen angelegt, damit wir dort unsere Autos parken können. Die Umrandung beträgt etwa 80 cm und ist mit Erde vorgesehen.

    Gestern erhielt ich jedoch einen Anruf von der Stadt, in dem mir mitgeteilt wurde, dass eine so große mit Steinen befestigte Fläche nicht zulässig sei und geändert werden müsse.

    Daher möchte ich gerne wissen, ob es hierfür konkrete Regelungen oder Vorschriften gibt.

    In meiner Umgebung habe ich bereits mehrere Einfahrten gesehen, die in ähnlicher Weise gestaltet sind.
     
  2. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Das nennt sich dann wohl zum Beispiel Bebauungsplan?!
     
  3. msfox30

    msfox30

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    oder die Grundflächenzahl, wozu es nicht zwingend einen BPlan braucht. Wir haben keinen BPlan, müssen uns aber trotzdem an GRZ und Geschossflächenzahl (GFZ) halten.
    Die Werte findet man bei der Gemeinde oder auch im.Internet.
     
  4. Jo Bauherr

    Jo Bauherr

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    Kann auch in einer Gestaltungssatzung festgelegt worden sein.
     
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Steine Vorschriften und Regelungen auf eigenem Grundstück

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