Nachbar schüttet auf, was muss ich zulassen?

Diskutiere Nachbar schüttet auf, was muss ich zulassen? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Moin, Unser Nachbar schüttet gerade seinen Garten auf und erschwert dabei unseren weitere Carport Bau. Ich hätte gerade gerne einen...

  1. Molybdean

    Molybdean

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    Moin,

    Unser Nachbar schüttet gerade seinen Garten auf und erschwert dabei unseren weitere Carport Bau. Ich hätte gerade gerne einen Realitätsabgleich wie schlimm das Problem ist und was ich dulden muss und wo ich ggf. Was machen kann.

    Standort Niedersachsen.
    Höhenfestsetzungen laut BPlan für Haus und Gartenzaun ist auf Bezugspunkt Straße, beim Rest die Landesbauordnung.

    Wir haben unser Gelände auf der gewachsenen Geländehöhe (wenige cm unter Strassenhöhe) belassen. Der Nachbar hat jetzt ca. 20cm aufgeschüttet.

    Auf der Seite ist ein Carport als Grenzbebauung geplant.

    Carport in Fachwerkbauweise, die Wand zum Nachbarn soll durchgezogen werden.

    Aufbau ist Streifenfundament bis OK gewachsene Geländehöhe, drei Schichten Klinker (zwei liegend, eine stehend, insgesamt ~25cm) als Sockel und darauf dann der Schwellbalken.

    Fundament ist vorhanden, am Sockel Mauern sind wir dabei.

    Der Nachbar will sein grundstück aufschütten, wir hatten mündlich besprochen das er das bis zur ersten Fuge in unserem Klinker machen kann. Dann hätte ich noch knapp 20cm Abstand vom Schwellbalken zum Boden und die Seite ist NICHT die Wetterseite.

    Er hat jetzt aber bis über die Mitte der zweiten Steinreihe aufgeschüttet, damit bin ich bei knapp 15cm.

    Das ist mir dann doch etwas zu wenig UND entgegen der Absprache.

    Seine Aussage ist andernfalls ist er zu niedrig, muss ich mit leben.

    Ebenfalls will er das wir uns am Abfangen im Garten (ca. 7m 20cm hoch) beteiligen weil wir ja zu niedrig sind.


    Was sagt ihr dazu?
    Was für Möglichkeiten habe ich zu verhindern das mein Schwellbalken wegen Spritzwasser vergammelt? Eine Erhöhung des Sockels wäre zwar Technisch noch möglich würden wir aber aus optischen Gründen gerne vermeiden.

    Gilt meine Annahme daß der Bezugspunkt der Carport Höhe trotzdem noch auf der gewachsenen Geländehöhe ist und nicht auf Strassenhöhe?
     
  2. nordanney

    nordanney

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    Der, der aufschüttet, muss sich a) darum kümmern, dass er Deine Gebäudeteile schützt (wie wurde das gemacht?) und b) natürlich auch alleine dafür bezahlen. Inwieweit Aufschüttungen in Eurem Bundesland genehmigungspflichtig sind, kannst Du selber nachlesen.
     
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  3. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Wieso solltet Ihr zu niedrig sein?

    Und wie wurde Euer Klinkersockel denn gegen die Feuchtigkeit aus dem anstehenden Erdreich geschützt?
     
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  4. Kriminelle

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    Man unterscheide die nach B-Plan erlaubte Aufschüttung bis zb 30cm an Nachbars Grenze und eine Aufschüttung zb als Wall, abfallend zum Nachbarn.
    In beiden Fällen muss der Aufschüttende dafür Sorge tragen, dass nichts, Erdreich oder Regenwasser auf das Grundstück des Nachbarn geht - das seid dann Ihr.
    Da Ihr nicht weggenommen oder aufgeschüttet habt, muss sich der Nachbar einzig und allein um seine Änderung, den Halt und Erhalt kümmern.
     
  5. thomenec

    thomenec

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    Und nicht vergessen : alle notwendigen Maßnahmen zum Abfangen des von ihm verursachten Niveauunterschiedes hat der Nachbar vollständig (incl. notwendiger Fundamente) auf seiner Seite der Grenze vorzunehmen.

    Einen Anspruch gegen leichtes indirektes Spritzwasser hast Du denke ich aber nicht, davor musst Du Dich selber schützen. Das kann je nach Grenzabstand zu dem Du nichts gesagt hast auch ein Zaun auf Deiner Seite sein der im unteren Bereich eine Platte, Plane oder ähnliches angebunden hat die vor nachbarlichem Spritzwasser schützt. Besser wäre eine vollständig spritzwasserunempfindliche Konstruktionsweise Deiner Bauten, ggf. durch Abdichtung / Beschichtung hergestellt.
     
  6. 415B

    415B

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    Es muss so gemacht werden das du keine Beeinträchtigungen hast (Regenwasser) . Kosten gehen zu lasten des Veranstalters.
     
  7. Molybdean

    Molybdean

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    Zu niedrig, weil ja angeblich "alle" aufgeschüttet haben und nur wir das gallische Dorf währen, das auf gewachsener geländehöhe bleibt. (als wir gebaut haben, waren alle Nachbargrundstücke noch frei, auch sonst haben nicht alle aufgeschüttet, würde sagen ca. die Hälfte)



    Der Klinkersockel wurde nicht geschützt, da bin ich aber recht entspannt, weil der aus Kanalklinker und Trasszementmörtel ist. Falls ich da doch nochmal eingreifen sollte, bitte Bescheid sagen :D



    Unser Sockel und das Fundament sind genau auf der Grenze, die Fachwerkkonstruktion springt dann 3 cm rein.


    Das Spritzwasser eher "mein" Problem ist (auch wenn das Problem erst durch seine Aufschüttung kommt) habe ich auch schon befürchtet.


    Meine Überlegung geht aktuell Richtung eines "Opferbrettes" vor dem Schwellbalken. Muss man sich dann später immer mit beiden Mietsparteien im Nachbargarten verständigen, wenn das kontrolliert/getauscht werden soll aber das kriegt man schon irgendwie hin.

    Die 6cm unterschied ob er die Rasenkantensteine auf seiner oder auf meiner Seite macht (wobei das was er aktuell macht auf seiner Seite ist) oder die unter 100€ die er dafür haben will, sind jetzt nichts, weswegen ich das ganze Eskalieren muss, im Gesamtbild ärgern es mich halt. Aber am wichtigsten ist für mich das nachher mein Carport sicher steht und alle beteiligten okay miteinander auskommen.
     
  8. VollNormal

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    Ja und? Sofern es keine Vorgabe gibt, dass ihr das Gelände hättet aufschütten müssen (z.B. im Bebauungsplan), ist die Anschüttung des Nachbarn allein seine Sache und er hat alles zu unterlassen, was euer Grundstück negativ beeinträchtigen würde, bzw. dafür Sorge zu tragen, dass eure baulichen Anlagen entsprechend geschützt werden.
     
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  9. Molybdean

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    Im BPlan sind nur die Regelungen für Gebäude/Zaunhöhe getroffen. Nichts für das Gelände.

    Insoweit sehe ich das auch so das, dass seine Aufgabe ist. Er sieht es halt nicht so und ob ich dafür jetzt eskalieren will und das Bauamt einschalte...

    Solange es eine Möglichkeit gibt das beide Seiten zufrieden sind bevorzuge ich die.
     
  10. VollNormal

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    Da würde ich dem Nachbarn bei einer Tasse Bier und einer Grillwurst freundlich aber bestimmt erklären, dass du im Sinne einer guten Nachbarschaft gerne bereit bist, ihm entgegenzukommen, dieses Entgegenkommen aber spätestens an dem Punkt, wo du eine Gefahr für deine baulichen Anlagen besorgen musst, eine ganz klare Grenze hat.
     
  11. msfox30

    msfox30

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    Womit?
    Also 5cm mehr.
    Wenn das Erde ist, so sackt die zusammen. Bleiben dann vielleicht 17cm statt 20cm übrig. Machen die 3cm den Brei jetzt fett?
     
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