Nachbar schüttet auf, was muss ich zulassen?

Diskutiere Nachbar schüttet auf, was muss ich zulassen? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Moin, Unser Nachbar schüttet gerade seinen Garten auf und erschwert dabei unseren weitere Carport Bau. Ich hätte gerade gerne einen...

  1. Molybdean

    Molybdean

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    Moin,

    Unser Nachbar schüttet gerade seinen Garten auf und erschwert dabei unseren weitere Carport Bau. Ich hätte gerade gerne einen Realitätsabgleich wie schlimm das Problem ist und was ich dulden muss und wo ich ggf. Was machen kann.

    Standort Niedersachsen.
    Höhenfestsetzungen laut BPlan für Haus und Gartenzaun ist auf Bezugspunkt Straße, beim Rest die Landesbauordnung.

    Wir haben unser Gelände auf der gewachsenen Geländehöhe (wenige cm unter Strassenhöhe) belassen. Der Nachbar hat jetzt ca. 20cm aufgeschüttet.

    Auf der Seite ist ein Carport als Grenzbebauung geplant.

    Carport in Fachwerkbauweise, die Wand zum Nachbarn soll durchgezogen werden.

    Aufbau ist Streifenfundament bis OK gewachsene Geländehöhe, drei Schichten Klinker (zwei liegend, eine stehend, insgesamt ~25cm) als Sockel und darauf dann der Schwellbalken.

    Fundament ist vorhanden, am Sockel Mauern sind wir dabei.

    Der Nachbar will sein grundstück aufschütten, wir hatten mündlich besprochen das er das bis zur ersten Fuge in unserem Klinker machen kann. Dann hätte ich noch knapp 20cm Abstand vom Schwellbalken zum Boden und die Seite ist NICHT die Wetterseite.

    Er hat jetzt aber bis über die Mitte der zweiten Steinreihe aufgeschüttet, damit bin ich bei knapp 15cm.

    Das ist mir dann doch etwas zu wenig UND entgegen der Absprache.

    Seine Aussage ist andernfalls ist er zu niedrig, muss ich mit leben.

    Ebenfalls will er das wir uns am Abfangen im Garten (ca. 7m 20cm hoch) beteiligen weil wir ja zu niedrig sind.


    Was sagt ihr dazu?
    Was für Möglichkeiten habe ich zu verhindern das mein Schwellbalken wegen Spritzwasser vergammelt? Eine Erhöhung des Sockels wäre zwar Technisch noch möglich würden wir aber aus optischen Gründen gerne vermeiden.

    Gilt meine Annahme daß der Bezugspunkt der Carport Höhe trotzdem noch auf der gewachsenen Geländehöhe ist und nicht auf Strassenhöhe?
     
  2. nordanney

    nordanney

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    Der, der aufschüttet, muss sich a) darum kümmern, dass er Deine Gebäudeteile schützt (wie wurde das gemacht?) und b) natürlich auch alleine dafür bezahlen. Inwieweit Aufschüttungen in Eurem Bundesland genehmigungspflichtig sind, kannst Du selber nachlesen.
     
    Baggerbedrieb gefällt das.
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