Umgang mit Abweichungen zum Bauvertrag

Diskutiere Umgang mit Abweichungen zum Bauvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir sanieren gerade ein EFH mit einem GU und haben einen recht ausführlichen Bauvertrag. Darin sind unter anderem Anforderungen...

  1. Max834

    Max834

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    Hallo zusammen,

    wir sanieren gerade ein EFH mit einem GU und haben einen recht ausführlichen Bauvertrag. Darin sind unter anderem Anforderungen an Materialien und Energiewerte geregelt, u. a. Fenster mit einem Uw-Wert von ≤ 0,8.

    Der Wert der Fenster ist aus zwei Gründen relevant: Zum einen für die BAFA-Förderung, wobei hier ein Uw-Wert von ≤ 0,95 ausreichen würde. Zum anderen stammt der Wert aus dem Gesamtkonzept des Energieberaters, das ebenfalls Vertragsbestandteil ist.

    Nun wurde ich vor der Bestellung der Fenster gebeten, insbesondere Anschläge und Bedienseiten noch einmal zu prüfen und zu bestätigen. Dabei sind mir direkt die angegebenen U-Werte der Fenster aufgefallen. Diese liegen in keinem Fall bei ≤ 0,8, sondern eher im Bereich von 0,89 bis 0,99, im gewichteten Mittel bei etwa 0,91. Das Referenzfenster des Herstellers mit den verwendeten Werten für Rahmen, Kante und Glas liegt bei 0,89. Damit wäre das Thema BAFA bedient, das hat der Energieberater schon bestätigt

    Es bleibt aber die Abweichung vom Vertrag. Einerseits kann man das sicher einfordern. Andererseits stehen wir gerade erst am Anfang des Bauprojekts, und es wird sicher noch Situationen geben, in denen wir eher auf Entgegenkommen angewiesen sind. Ein Wert <0.8 für das Referenzfenster ist nur mit besserem Glas (Ug von 0.6 auf 0.5) und besser Kante zu erreichen - die Mehrkosten für den AN kann ich nicht abschätzen.

    Habt ihr Tipps, wie man damit sinnvoll umgeht? Unkommentiert lassen will ich das nicht. Es fällt mir aber schwer hier Kosten (auch im Sinne von Belastung durch Streit) und Nutzen (Qualität, tatsächliche Relevanz bzgl Energieverbauch, etc ) zu bewerten. Wie würdet ihr das handhaben oder habt Ihr soetwas auch schon erlebt? Auf Vertragserfüllung bestehen, eine Preisreduktion verlangen oder ganz anders regeln?

    Viele Grüße
    Max
     
  2. nordanney

    nordanney

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    Keine Mehrkosten. Die sind ja schon im Bauvertrag kalkuliert. Wenn, dann Mehrertrag für den AN, den Du nicht abschätzen kannst.
    Anmerken und auf passende Fenster/Verglasung bestehen. Kann man ja freundlich machen.
    Dann mach das: prüfen. Und anschließend mitteilen, dass die Fenster mit Anschlägen und Bedienseiten i.O. sind, aber der AN leider nicht auf die u-Werte geachtet hat. Bitte korrigieren. Das ist nicht Dein Problem. Man muss kein Fass aufmachen, aber was ich bestelle und bezahle, möchte ich auch geliefert bekommen.
     
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  3. 11ant

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    Genau, fire & forget und pacta sunt servanda. Den Vertrag haben beide Seiten unterschrieben und wie Dein "Gegner" seinen Teil erfüllt, ist nicht Dein Problem. Dafür nimmt man ja einen GU. Allerdings: "sanieren" heißt ja "Bauen im Bestand" - wenn ein GU darin nicht einschlägig erfahren ist (und sanieren mit dem EH-Ziellevel xy ist kein Gelegenheitsgeschäft !), dann sollte er sich auf diesem Feld erst garnicht betätigen. Bist Du sicher, daß Dir da keine weiteren Kompetenzüberraschungen blühen ?
    Seinen Mehraufwand wird er an anderer Stelle zurückzumogeln versuchen, am besten upgradest Du gleich die Aufsicht des baubegleitenden Sachverständigen.
     
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