Bank will Nachweis, dass Grundstück Bauland ist

Diskutiere Bank will Nachweis, dass Grundstück Bauland ist im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebes Bauexpertenforum-Team, wir verzweifeln aktuell daran, die Finanzierung für unser EFH Projekt auf die Beine zu stellen. Hier eine kleine...

  1. FamilieB

    FamilieB

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    Liebes Bauexpertenforum-Team,
    wir verzweifeln aktuell daran, die Finanzierung für unser EFH Projekt auf die Beine zu stellen. Hier eine kleine Umschreibung der "Problematik", die unserer Meinung nach gar keine ist.

    Wir haben in Schleswig-Holstein ein Grundstück gekauft, bei dem es sich um eine Fläche gemischter Nutzung handelt. Circa 1300qm sind Bauland, circa 1250qm sind als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Das Grundstück liegt im Innenbereich des B-Plans und im B-Plan ist diese Trennlinie klar eingezeichnet: die an die Straße grenzende Hälfte des Grundstückes ist Bauland, die hintere Hälfte ist landwirtschaftliche Fläche. Im Grundbuch steht "Landwirtschaftsfläche [neue Zeile] Wohnbaufläche, Straßenname". Soweit so gut. Wir lieben unser Grundstück und könnten damit nicht zufriedener sein.
    Jetzt kommt das ABER: die Bank mit der wir finanzieren würden, verlangt seit einigen Wochen hanebüchene Nachweise darüber, dass es sich um Bauland handelt. Wir haben bereits den Bescheid vom Finanzamt vorgelegt, in dem die Grundsteuer nach den Angaben oben festgelegt und bestätigt wurde. Wir haben eine bemaßte Flurkarte vom Vermessungsbüro vorgelegt, dass vor einigen Jahren dort einige Grenzsteine gesetzt hat, aus der ersichtlich wird wieviel Quadratmeter Bauland es circa sind. Wir haben die Gemeinde kontaktiert und die Forderungen der Bank geschildert (die Bank möchte einen Nachweis der Gemeinde, dass es sich um Bauland handelt) und die Antwort der Gemeinde lautet
    "[...] diese Forderung der Bank ist, wie Sie richtig einschätzen, nicht üblich. Die Gemeinde kann einen entsprechenden ergänzenden Nachweis nicht erbringen. Das rechtsverbindliche Dokument der Gemeinde ist der gültige Bebauungsplan. Dieser liegt Ihnen vor. Darüber hinaus kann ich den Forderungen der Bank leider nicht entsprechen. Die Baulandqualität ist im Bebauungsplan konkret ausgewiesen. Der Wert lässt sich über Bodenrichtwertkarte des Kreis * ermitteln. [...] Fordern Sie eine nochmalige Prüfung, ggf. durch einen anderen Sachbearbeiter bei der Bank ein. Diese Vorgehensweise weist auf Unsicherheit oder Unwissenheit hin."

    Hat irgendjemand hier im Forum eine Ahnung auf welcher Grundlage die Forderung der Bank beruht? Für uns - und anscheinend auch für die Gemeinde - ist dieses Grundstück ganz klar ausgewiesen als anteilig Bauland. Wir verstehen einfach nicht wo da grade salopp gesagt der Pups quer sitzt.

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    Ausschnitt B-Plan (es geht um Grundstück 37/4)
    Grundbuch

    Ausschnitt BPlan.jpg Grundbuch.jpg
     
  2. Einfachnurich

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    Um welche Bank handelt es sich? Warum wählt ihr keine andere Bank von den rund 500 in Frage kommenden aus?

    Habt ihr die Investitionsbank Schleswig-Holstein auch bedacht?
     
  3. FamilieB

    FamilieB

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    Moin,
    vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir sind parallel dabei die Gruppe der infrage kommenden Banken zu erweitern. Dafür "müssen" wir heiraten (wollten wir eh, eigentlich nächstes Jahr) und durch eine Schenkung die Eigentumsverhältnisse am Grundstück anpassen.

    Über die KfW wird ohnehin ein Teil der Darlehenssumme finanziert. Danach ist aktuell die DKB die Bank mit dem attraktivsten Zinsangebot. Und die haben grade besagtes "Problem".
     
  4. Einfachnurich

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    Sehe vom Grundsatz nicht die DKB als derzeit günstigsten Zinspartner an, zu dem würde ich die IB-SH als Baustein beifügen.

    Verheitet müssen sie auch nicht zwingend sein.
     
  5. FamilieB

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    Danke für den Tipp. Wir werden wohl eh den Finanzierungsvermittler wechseln und dies dann anmerken, da wir momentan einfach nicht weiterkommen mit der Interhyp. Wir müssen nicht verheiratet sein, das stimmt. Wir wollen aber im Falle einer anteiligen Schenkung keine Schenkungssteuer zahlen.
     
  6. nordanney

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    Das ist ein „ich will das so“. Eine weitergehende Grundlage gibt es nicht.
     
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  7. FamilieB

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    Das ist ein Armutszeugnis für die DKB und für die Interhyp, die seit Wochen diesen Affenzirkus mitmachen.
     
  8. profil

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    Die "ich will das so" Regel/Norm/Vorschrift/.... super formuliert... werde, mit deiner Erlaubnis (?), in Zukunft genau so argumentieren, wenn ich das so will ;)
     
  9. Kriminelle

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    Habt ihr denn den B-Plan mit eingereicht? Liegt dieser der Bank vor? Welches Grundstück ist es denn?

    Man muss nicht für Eigentumsverhältnisse, Banken und Kredite heiraten!
     
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  10. BaUT

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    Steht über dem B-Plan
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  11. nordanney

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    Meinen Segen hast Du :bierchen:
     
  12. Dimeto

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    Ja. Ich ahne, dass es um die Erschließung gehen könnte und es sich bei dem Grundstück nach § 3 Abs. 3 ImmoWertV nur um Rohbauland handelt und gerade nicht um baureifes Land nach § 3 Abs. 4 ImmoWertV.
    Und ich ahne, dass es sich um einen einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB handeln könnte, da die Art der baulichen Nutzung aus dem BPlan-Fragment nicht hervorgeht.
     
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  13. BaUT

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    @Dimeto - du bist hier doch der Beste für solche Fragen!
    Der Bank fehlen also im vorliegenden einfachen B-Plan Infos wie ...???
    [​IMG]
     
  14. FamilieB

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    1. Wir wollen heiraten. Hatten nur 2027 angedacht.
    2. Wir müssen nicht. Aber wir wollen keine Schenkungssteuer zahlen und sehr viele Banken finanzieren nur, wenn die Eigentumsverhältnisse des Grundstückes zwischen beiden Darlehensnehmern aufgeteilt sind. Einige Banken finanzieren wohl sogar nur, wenn die Eigentumsverhältnisse 50/50 betragen.
     
  15. #15 FamilieB, 07.06.2026 um 14:32 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 07.06.2026 um 14:38 Uhr
    FamilieB

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    Vielen Dank für den Input. Wir haben da leider relativ wenig von verstanden und werden versuchen uns dazu zu belesen. Ich habe noch mal einen größeren B-Plan Ausschnitt angehangen. Die vollständige Datei ist leider zu groß, die können wir nicht hochladen. Das Grundstück gilt laut unserer Information als vollständig erschlossen. Alle notwendigen Medien liegen in der Straße an Die Nachbarn nebenan und gegenüber wohnen seit Jahrzehnten in ihren Häusern, es ist ein dörfliches, lange bestehendes Wohngebiet.

    Wie können wir denn rausfinden ob jener § 3 Abs. 3 ImmoWertV für unser Grundstück greift? Und vor allem, wie können wir das ändern? Grundsätzlich können wir jetzt den Finanzierungsberater wechseln und auf eine andere Bank setzen. Aber wenn wir dann wieder das gleiche Problem haben, gewinnen wir damit nichts.

    Noch eine wichtige Info: das Grundstück inklusive Nebenkosten ist bereits vollständig aus Eigenkapital bezahlt. Ein weiterer Grund weshalb wir das Vorgehen der Bank nicht nachvollziehen können.
     
  16. nordanney

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    Das ist Schwachsinn. Sagt der Immobilienbanker, der das seit fast 30 Jahren macht.
    Never. Ich gehe davon aus, dass eine Pflegefachkraft o.ä. drüber brütet. Man kann sich mal in Google anschauen, worum es geht. Das letzte Grundstück. Daneben bereits vorhandene Bebauung. B-Plan vorhanden.

    Ich würde die einfache Lösung wählen: Bank wechseln
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  17. Kriminelle

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    Wieso Schenkungssteuer? Du hast geschrieben, dass IHR gekauft habt. Man nehme es wortwörtlich, sodass es Euch beiden gehört.
    Entweder ihr denkt die Sache zu kompliziert oder ihr habt sie kompliziert gemacht.
     
  18. Fabian Weber

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    Warum wird keine Bauvoranfrage gestellt?
     
  19. FamilieB

    FamilieB

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    Hatten wir überlegt. Wenn dieses Vorgehen jetzt aber noch mehrere Monate dauert, würden wir vermutlich den für uns aktuell reservierten Baubeginn verlieren. Das möchten wir wenn irgendwie möglich vermeiden.
     
  20. FamilieB

    FamilieB

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    Wir haben nie gefordert, dass man uns wortwörtlich nehmen soll. Wir möchten dort dieses Haus bauen und unsere Kinder dort aufwachsen sehen. Es war eine gemeinsame Entscheidung die alte Heimat zu verlassen um dort heimisch zu werden. Dass rein juristisch nur eine Person von uns das Grundstück gekauft hat, spielt wohlgemerkt für die aktuelle Problematik der Bank keine Rolle. Rein emotional gehört das Grundstück uns beiden. Es soll UNSER Zuhause werden. Die Teil-Diskussion um die Schenkungssteuer hilft im Übrigen nicht bei der Problemlösung. Wäre schön, diese damit nun zu beenden.
     
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