Materialaufschlag im Trockenbau

Diskutiere Materialaufschlag im Trockenbau im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, ich habe bisher immer als Nachunternehmer im Trockenbau gearbeitet, wobei das Material vom Auftraggeber gestellt wurde. Deshalb...

  1. #1 TK1991, 15.09.2026 um 17:02 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 15.09.2026 um 17:10 Uhr
    TK1991

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    Hallo zusammen,

    ich habe bisher immer als Nachunternehmer im Trockenbau gearbeitet, wobei das Material vom Auftraggeber gestellt wurde. Deshalb musste ich mich bislang nie selbst um die Materialbeschaffung kümmern.

    Jetzt möchte ich Aufträge inklusive Material übernehmen und bräuchte euren Rat, welchen Materialaufschlag ihr für angemessen haltet. Neben den reinen Materialkosten berücksichtige ich folgende Punkte:

    • Anlieferung und Entladung des Materials

    • Abtransport und Entsorgung von Materialresten

    • Transport des Materials in die jeweiligen Stockwerke von Hand, wenn keine andere Möglichkeit besteht.

    • Verschnitt: Wenn ich beispielsweise 100 m² beplanken muss, benötige ich entsprechend mehr Material, da ein gewisser Anteil als Abfall anfällt.

    • Vorfinanzierung: Ein wichtiger Punkt ist auch, dass ich das Bauvorhaben aus eigener Tasche vorfinanzieren muss – praktisch wie eine Bank. Damit trage ich auch das Risiko, dass Kunden nicht zahlen.


    Habe ich etwas vergessen? Was davon gehört eurer Meinung nach in den Materialaufschlag, und welche der genannten Punkte weist ihr auf der Rechnung als separate Positionen aus?

    Vielen Dank im Voraus für eure Ratschläge und Tipps!
     
  2. Oehmi

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    Verschnitt und Handling auf der Baustelle würde ich als EKT in die m² Position rechnen,
    Logistik und Entsorgung über die BGK umlegen.

    Da würde ich mich an die Abrechnungseinheiten der VOB/C halten.

    Aber ich mache kein Trockenbau, daher mag ich mich auch irren.
     
  3. ToTi

    ToTi

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    Das kannst du leicht etwas abmildern. Ich habe in meinen Verträgen mit größeren Summen darin stehen, dass bei Arbeitsbeginn eine Teilrechnung in Höhe von 30% der Angebotssumme fällig wird, weitere Teilrechnungen erfolgen nach Arbeitsfortschritt. Somit hast du deine Materialkosten schon mal sicher. Sollten dann die Zahlungen ausbleiben, kannst du die Arbeiten unterbrechen und der Verlust hält sich im Rahmen. Man muss das dem Kunden nur offen kommunizieren. Wer das nicht akzeptiert, dann weiß ich schon, da gibt es nachher sicherlich Probleme und lass die Finger davon.
     
  4. 415B

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    Ich bin nicht bereit irgendjemand zu beschäftigen der 30% Vorkasse will. Bestenfalls bei Anlieferung vom Material kann er eine Teilrechnung stellen.
    Es gibt genügend Betrüger die dann mit den 30% verschwunden sind.
     
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  5. ToTi

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    Tja, wenn man den billigsten nimmt, ohne Leumund, ohne Referenzen und von weiter entfernt, dann kann das passieren und dann sage ich: selber Schuld.
    Wenn ich aber eine Firma beauftrage, ortsnah, die jahrelang auf dem Markt ist, die einen guten Ruf hat, wird das zu 99,9% nicht passieren.
    Im übrigen steht bei Arbeitsbeginn das Material beim Kunden, wie willst du denn ohne Material arbeiten?!
     
  6. VollNormal

    VollNormal

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    Kuckst du BGB 632a:
    Der Unternehmer darf für erbrachte Leistungen und gelieferte Material Abschlagszahlungen verlangen.

    Die Modalitäten sollten allerdings im Vertrag festgeschrieben werden. Wir akzeptieren z.B. Abschlagsrechnungen nur im zeitlichen Abstand von mindestens 30 Tagen. Denkbar wäre auch, bestimmte Leistungsstände zu vereinbaren, zu denen jeweils eine Abschlagszahlung fällig wird.
     
  7. Alex88

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    es gibt von Knauf ein Handbuch " Sicher kalkulieren und bestellen", von Rigips gibt es ein Kalkulationsprogramm "Rieks" (kostenlos)
    damit kannst du arbeiten, da sind auch Verschnitte eingerechnet, aber Vorsicht, das sind pauschale Angaben. Kein BV ist gleich
    daher solltest du dir die Baustelle vor Angebotsabgabe anschauen und die von dir genannten Punkte
    überprüfen, danach musst du dein Angebot ausarbeiten.

    Die von @Oehmi genannten Punkte sind deine eigenen Betriebskosten, die nur du kennst,
    die sind in jedem Betrieb anders, daher solltest du das vielleicht mal mit deinem Steuerberater besprechen.
    Zum Thema Vorfinanzierung, abhängig von deinem Händler kannst du ein entsprechendes Zahlungsziel vereinbaren und dann
    bei größeren BV´s entsprechende Abschlagszahlungen vereinbaren

    P.S. Am Anfang würde ich nur Baustellen annehmen, die du alleine oder mit einer Aushilfe bewältigen kannst,
    ich habe viele Kommen und Gehen gesehen, die sofort Leute angestellt haben und sich dann gewundert warum der Pleitegeier über ihnen kreist
     
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  8. nordanney

    nordanney

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    Ich bin nicht bereit, einen Auftrag anzunehmen, bei dem ich neben meiner Arbeitszeit noch nicht einmal einen Teilbetrag zwischendurch bekommen. Es gibt genügend Betrüger, die dann einfach nicht bezahlen.

    Es soll beiden Seiten Spaß machen. Und von Vorkasse hat niemand geredet. Musst mal lesen.
     
  9. Alex88

    Alex88
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    Gegen nicht zahlende Kunden ist man nie gewappnet, es gibt Bauherren die bezahlen jede Abschlagsrechnung, nach Baufortschritt,
    und auf der Schlussrechnung bleibst du sitzen, nennt man Unternehmer Risiko...
     
  10. nordanney

    nordanney

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    Das gibt es doch auf beiden Seiten. Nicht zahlende und meckernde Kunden, die alles einwerfen, um Gelder einbehalten zu können und Handwerker, die Vorleistung haben möchten und schlecht liefern, wo Du als Kunde hinterher laufen darfst.

    Deshalb finde ich faire Mittelwege gut für beiden Seiten. Risiken komplett ausschließen geht in dem Bereich gar nicht. Bei den Vorhaben, die wir im Job finanzieren, gibt es gerne große Anzahlungen gegen Anzahlungsbürgschaft. Kannst Du aber nicht auf den kleinen Privat-/Verbraucherbereich runterbrechen.
     
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