Gutachter haftbar?

Diskutiere Gutachter haftbar? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich musste heute eine Lichtkuppel austauschen. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein 2-geschößiges Wohnhaus mit Flachdach. Beim Betreten des...

  1. ToTi

    ToTi

    Dabei seit:
    27.01.2025
    Beiträge:
    1.698
    Zustimmungen:
    1.024
    Beruf:
    Dachdecker
    Ort:
    Im Süden von Deutschland
    Ich musste heute eine Lichtkuppel austauschen. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein 2-geschößiges Wohnhaus mit Flachdach. Beim Betreten des Flachdaches sind mir gleich 2-3 eklatante Mängel aufgefallen. Auf Nachfrage beim Bauherr wurde mir mitgeteilt, das Bj wäre 2020 und kurz vor Ablauf der Gewährleistung hat der Bauherr einen Gutachter / Sachverständigen beauftragt um das Gebäude zu prüfen.
    Was ich sofort gesehen habe, war das die Attika die selbe Höhe wie die Dachbegrünung hat. Zum Teil lagen schon Kieselsteine auf der Abdeckung und könnten auf den Parkplatz oder Fußgängerweg fallen.
    Es wurden also die 10 cm über OK Belag nicht eingehalten. Da hier ein Dachüberstand von ca 40 - 50 cm mittels Holzwerkstoffplatten gebaut wurde hängen die Ecken herunter. An einer Stelle sogar soweit, dass bei Starkregen das Wasser überläuft. Das keine Anpressschienen an LK und Kamin montiert wurden sind nur Kleinigkeiten, genau so wie Blechlängen der Attika zu lang sind. Das hätte man aber sehen müssen.
    Hier stellt sich mir die Frage, wer haftet denn jetzt? Gewährleistung ist vorbei und das Gewerk wurde ja mangelfrei vom Gutachter abgenommen. Wenn man die Mängel beheben lassen will / muss, dann reden wir schnell mal von einem 5-stelligen Betrag.
     
  2. Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.916
    Zustimmungen:
    6.744
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Kieselsteine werden gern von Krähen auf die Attika bugsiert. Da helfen auch keine 30 cm, wie bei mir.
    Im Übrigen dienen die Gewährleistungsbegehungen kurz vor der Verjährung nur dazu, verspätet aufgetretenene Mängel festzustellen und zu rügen.
    Sie sind kein Ersatz für die verpennte Abnahme vor fünf Jahren.
     
  3. ToTi

    ToTi

    Dabei seit:
    27.01.2025
    Beiträge:
    1.698
    Zustimmungen:
    1.024
    Beruf:
    Dachdecker
    Ort:
    Im Süden von Deutschland
    Was vor 5 Jahren war, kann ich nicht sagen, dass weiß ich nicht. Was wäre aber, wenn vor 5 Jahren bei der Abnahme ein Gutachter mit im Boot gewesen wäre?
     
  4. Dominick

    Dominick

    Dabei seit:
    24.09.2026
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    8
    Attika selbe Höhe wie Begrünung ist jetzt nicht soo ungewöhnlich. Grade wenn es kein Gebäudeanschluss ist.
    An aufgehenden Gebäuden(teilen) muss die Kappleiste 10cm(Dächer über 5°) bzw 15cm(Dächer unter 5°) über OK eingebaut werden.

    Das Kieselsteine durch Sturm bewegt werden können, hat mir bis heute keiner nachweisen können. Selbst wenn ich mitm Laubgebläse volle Lotte(auf den Kieselstreifen) drauf halte passiert nix und da sind je nach Gebläse schnell mal 250-300km/h an der Spitze auftreten... Nen einzeln Kiesel bläste locker flockig weg. Das die Kiesel per Luft auf das Dach geblasen werden, funktioniert nur, weil die es mir Wasser leicht mischen und die einzelnen Kiesel eine Enorm Höhere Angriffsfläche bilden, als das die ,,Geschlossen,, liegen.
    Wir reden immerhin von 16/22(,,Rheinkies,,) bzw 16/32. Alle Systemanbieter, die ich kenne, verweisen trotzdem sehr gerne drauf und das ja unbedingt Verwehelemente eingebaut werden müssen (nix anderes als nen überteuertes Rasengitter) bei Windbedingungen X.
    Mal nur in der Ecke, mal den kompletten Kieselstreifen...

    Das die Ecken runterhängen, bedeutet schlicht und ergreifend: War zu schwach dimensioniert und beleibt zu schwach. Muss also unbedingt geändert werden. Auch nach fünf Jahren.

    Wer haftet? Gutachter oder Statiker, beide haben jeweils freigegeben....
     
  5. ToTi

    ToTi

    Dabei seit:
    27.01.2025
    Beiträge:
    1.698
    Zustimmungen:
    1.024
    Beruf:
    Dachdecker
    Ort:
    Im Süden von Deutschland
    Ungewöhnlich? Das sehe ich sehr selten. Vielleicht mal bei sehr alten Gebäuden. Aber dennoch ist es ein erheblicher Mangel, da durch hinterlaufendes Wasser, die UK geschädigt wird, vor allem wenn diese aus Holz besteht!
    Dann solltest du dir mal die DIN und die entsprechende Fachregeln durchlesen. Gibt auch genügend Schadensbilder die das belegen. Muss mal suchen in meinem Fundus, da liegen sicherlich auch ein paar Bilder mit dem Schadensbild herum.
    Auszug aus den Fachregeln (gilt nur bis 25m Höhe, danach muss ein rechnerischer Nachweis erbracht werden)
    2.6.3.2Sicherung durch Auflast
    (1) Als Auflast zur Sicherung gegen abhebende Windkräfte werden z.B. verwendet:
    –Schüttung aus Kies 16/32, Mindestdicke im Einbauzustand 50 mm
    –Plattenbeläge aus Betongehwegplatten oder gleichwertig mindestens 400/400/40 mm zur Abdeckung von Kies oder direkt auf einer Schutzlage verlegt
    –Betonformsteine, auf Kies und/oder Schutzlage verlegt
    –Betonplatten, an der Einbaustelle betoniert oder vorgefertigt, Größe und Bewehrung nach statischen Erfordernissen bis maximal 2,50 x 2,50 m, auf Schutz- und 2 Gleitlagen verlegt
    –Vegetationssubstrate (für die Bemessung ist das Trockengewicht maßgebend).
    (2)
    In Abhängigkeit von der Gebäudehöhe können die Schüttdicken von Kies, Körnung 16/32, der in Anhang I angegebenen Werte als ausreichende Sicherung gegen Abheben durch Windkräfte angesehen werden. Bei einer Auflast aus anderen Stoffen (z.B. Plattenbelägen) muss die Auflast in kN/m² mindestens den angegebenen Werten des Windsogs entsprechen.
    (3)
    In Rand- und Eckbereichen können bei Schüttgütern und Begrünungen in der Anwuchsphase Verwehungen auftreten. Dort empfiehlt sich die Verwendung von Plattenbelägen, Rasengittersteinen mit Kiesverfüllung oder Betonformsteinen.
    (4)
    Dachaufbauten mit Begrünung/Begrünungsaufbau können zur Lagesicherung genutzt werden, sofern ihr Flächengewicht zur Beschwerung ausreicht und das Substrat ausreichend verwehsicher bzw. lagesicher ist. Bei nicht ausreichendem Flächengewicht ist der darunterliegende Schichtenaufbau durch Verklebung oder mechanische Befestigung so zu sichern, dass die Windlasten durch die Verklebung oder die mechanische Befestigung alleine aufgenommen werden.


    © Regelwerk DDH, Version 8.2

    Alles unter 16/32mm Kies ist nicht zulässig auf einem Flachdach. Ausnahme wäre Kies geringerer Körnung unter Plattenbelag.
     
  6. Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.916
    Zustimmungen:
    6.744
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Das musst Du im Juristenforum fragen.
     
  7. ToTi

    ToTi

    Dabei seit:
    27.01.2025
    Beiträge:
    1.698
    Zustimmungen:
    1.024
    Beruf:
    Dachdecker
    Ort:
    Im Süden von Deutschland
    Na, vielleicht weiß das ein Sachverständiger hier im Forum. Der hat ja damit quasi immer zu tun.
     
  8. Dominick

    Dominick

    Dabei seit:
    24.09.2026
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    8
    Das Regelwerk kenne ich. Absolut langweillig.
    In Schleswig Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg Vorpommern habe ich bisher NIE weggewehte KIESEL gesehen, Nie. Selbst nach Xaver,Kyrill, Christian und Co. Direkt an der Wasserfront, nix null Nada. Substrat bisher drei!! Mal. Und wir haben hier oben deutlich deutlich öfter Sturm bzw Orkan als irgendwo in Nordbayern, Hesse und Co...
    .
    Und nein 16/22 wird definitiv aufm Dach oft genug verbaut, weil es nicht anders aus'm Rhein kommt.
    16/32 kommt irgendwo aus der Kiesgrube oder Baggersee ggf Seekies und zu 99,9% per Kran aufs Dach. Per Luftdruck aufs Dach geblasen ist egal ob Vulcatec, Interbims,Link oder Steinhoff. Alles 16/22.
    Nennt sich FLL Gründach
     
Thema:

Gutachter haftbar?

Die Seite wird geladen...

Gutachter haftbar? - Ähnliche Themen

  1. Wohngift - wie messen - welcher Gutachter kann helfen

    Wohngift - wie messen - welcher Gutachter kann helfen: Hallo, mein Sohn klagt schon längere Zeit über Hustenreiz/kratzen im Hals wenn er sich in der Wohnung aufhält. Und damit man jetzt nicht...
  2. Welcher Gutachter für Bodenplatte / Kellerabdichtung?

    Welcher Gutachter für Bodenplatte / Kellerabdichtung?: Hallo, nach entfernen eines Vinyl-Fußbodenbelages in einer Kellerwohnung sind uns unzählige Risse in der darunter liegenden...
  3. Feuchteschaden ist hier jemand schlauer als der Gutachter?

    Feuchteschaden ist hier jemand schlauer als der Gutachter?: Eine feuchte Wand im Flur Eine wand im Flur ist nass mit Salpeter Ausblühungen die Feuchtigkeit verteilt sich wie auf den Bildern diese Wand...
  4. Feuchtigkeit im Sockelbereich (bis 50 cm), Schimmel – Ursache unklar, kein Budget für Gutachter

    Feuchtigkeit im Sockelbereich (bis 50 cm), Schimmel – Ursache unklar, kein Budget für Gutachter: Hallo zusammen, ich habe ein Problem mit feuchten Wänden im Sockelbereich eines Raums (ca. 4 m x 3 m, also 12 m²). Die Feuchte zeigt sich nur im...
  5. Falschaussage vor Gutachter bei Zwangsversteigerung

    Falschaussage vor Gutachter bei Zwangsversteigerung: Guten Abend, ich bitte um eure Hilfe. Vor 10 Monate habe ich eine ETW ersteigert. Laut Gutachten war die Wohnung in einen bezugsfreien Zustand....