Stützmauer

Diskutiere Stützmauer im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, kaum eingezogen gibt es schon Unstimmigkeiten mit einem Nachbar. Folgende Situation: 2 DH stehen nebeneinander. Die linke...

  1. #1 Bodengucker, 09.05.2007
    Bodengucker

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    Hallo zusammen,

    kaum eingezogen gibt es schon Unstimmigkeiten mit einem Nachbar. Folgende Situation:

    2 DH stehen nebeneinander. Die linke Bodenplatte ist 50 cm tiefer als die rechte gebaut. Ansonsten sind die Haustypen gleich. Da der Bereich zwischen beiden Häusern jeweils auf Terassenniveau liegt, haben wir eine Stufe im Gelände. Da der BT diese Stufe nicht abstützt (wozu er vertraglich auch nicht verpflichtet ist) wollten wir eine kleine Stützmauer setzen lassen.

    Wir haben nichts gegen L-Steine, allerdings wohnen wir „oben“, d.h. wir sehen die L-Steine nicht und besonders hübsch sind sie ja nicht. Wir haben uns einige Alternativen angeschaut und unserem Nachbar Vorschläge gemacht. Allerdings kommt kein Entschluss von ihm.

    Wir glauben er setzt darauf, dass wir die Steine setzen lassen (auf unsere Kosten). So wie ich das Hessische Nachbarschaftsgesetz verstanden habe muss er eigentlich dafür sorgen, dass unser Grundstück nicht wegrutscht (und das tut es) obwohl er ja genauso wie wir nichts für die Stufe kann und wir müssen dafür sorgen, dass von unserem Grundstück sein Grundstück nicht „überflutet“ wird bei Regen. Des weiteren müssen die L-Steine nach meinem Verständnis auf „seinem“ Grundstück stehen (also die Oberkante)

    Es ist mir absolut zuwider, in einer neuen Nachbarschaft gleich mit der Paragrafenkeule zu winken. Es ist aber so, dass wir die Anpflanzung erst starten können wenn der Zaun steht und der kann erst gestellt werden, wenn das Gelände abgestützt wird. Der Zaun soll übrigens genau auf die Grenze kommen.

    Nun endlich meine Fragen:
    - darf sich mein Nachbar weigern die Steine zu setzen (beim Zaun darf er das nicht, sofern es sich um einen Standard Maschendrahtzaun mit 1,20 m Höhe handelt) ?
    - Ist es ok, dass ich die L-Steine so setzen lassen kann, dass die Oberkante erst auf seinem Grundstück beginnen (also die L-Steine sozusagen 8 cm in sein Grundstück hineinragen ) ?

    Glaubt mir, eigentlich habe ich keinen Bock auf solche Diskussionen aber wir wollen auch nicht ewig warten bis wir die Außenanlage anlegen.

    Gruß
    Bodengucker

    PS mit den anderen Nachbarn klappt alles problemlos
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 09.05.2007
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    aber gewaltig.
    Abstützen muss der Nachbar nur, wenn ER abgräbt. Hat er ja aber nicht, sondern der BT.
    Also ist der Höherlieger verpflichtet, den Tieferlieger vor "Belastungen" (ablaufendes Regenwasser, Erde usw.) zu schützen. Also seits Ihr in der Pflicht, auf Eurem Gundstück für eine Hangsicherung zu sorgen.
    Wobei Euch dann auch die Materialwahl zusteht (im Rahmen des zumutbaren)
    MfG
     
  3. #3 Ingo Nielson, 09.05.2007
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    kollege dühlmeyer hat recht. der nachbar muß sich lediglich am zaun beteiligen (so ist es jedenfalls in meinem bundesland im nachbargesetz geregelt), nicht jedoch an einer stützmauer. die "stufe" müsste mittig auf der grenze sein, oder wie war das geplant?
    es handelt sich dann ja lediglich um 25cm, die sie abstützen müssen.
    wenn sie alles gerade haben wollen, setzen sie doch einfach einen kleinen
    bordstein vor den zaun auf ihre seite. wasserprobleme sehe ich eigentlich nicht.
     
Thema: Stützmauer
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