Wärmedämmung bei einer Grenzbebauung

Diskutiere Wärmedämmung bei einer Grenzbebauung im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo Fachleute, eine Hausseite steht genau auf der Grenze. Kann ich ohne Einverständis des Nachbarn einfach eine, entsprechend dicke,...

  1. Hans13

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    Hallo Fachleute,
    eine Hausseite steht genau auf der Grenze. Kann ich ohne Einverständis des Nachbarn einfach eine, entsprechend dicke, Wärmedämmung anbringen? Theoretisch befinde ich mich ja da schon auf dem Nachbargrundstück.
    Gibt es da vielleicht Ausnahmen bei einer Wärmedämmung weil das Haus doch dirket auf der Grenze steht und diese Dämmung dann doch gestattet ist?
    Für Antworten freue ich mich.
    MfG
    Hans13
     
  2. #2 Hundertwasser, 10.05.2007
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    Hallo Hans, leider keine Ausnahmen. Vielleicht kannst du dem NAchbarn ja die nötigen Zentimeter abkaufen, ansonsten sehe ich da schwarz.
     
  3. Quelle

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    gabs da nicht sonne regelung bei förderfähigen maßnahmen o.ä.? *überleg*
     
  4. #4 Hundertwasser, 11.05.2007
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    Meines Wissens nicht. Die Verfügbarkeit über das eigene Grundstück ist hier wohl das höhere Rechtsgut.
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 11.05.2007
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    Definitiv ...

    ... kann ich´s nur für Hessen sagen:

    Bauordnungsrechtlich darf in der Abstandsfläche (also auch auf der Grenze) bis zu 15cm gedämmt werden,
    Privatrechtlich ist jedoch dafür die Zustimmung des Nachbarn erforderlich.
     
  6. #6 Hundertwasser, 11.05.2007
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    Was verstehst du unter "auf der Grenze"? Also auf dem eigenen Grundstück genau bis zur Grenze hin?
     
  7. Hans13

    Hans13

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    Die Hauswand steht halt genau und exakt auf der Grenzlinie.
    MfG
    Hans13
     
  8. #8 Hundertwasser, 11.05.2007
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    Entschuldige, ich meinte eigentlich Volkers Beitrag. Deine Beschreibung hatte ich schon verstanden.
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 11.05.2007
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    Hallo Wolfgang ...

    ... war ich wohl nicht präzise genug, tschulligung :konfusius .

    Also:
    Bei bestehenden Gebäuden die die geforderte Abstandsfläche einhalten, dürfen in diese Abstandsfläche hinein bis zu 15cm Dämmung aufgebracht werden.
    Wenn die Abstandsfläche = 0 ist wg. Grenzbebauung ist das bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei auch zulässig,
    aber nur mit der privatrechtlichen Zustimmung des Nachbarn.

    Gilt nicht für Neubauten!
     
  10. #10 ringostar, 07.07.2008
    ringostar

    ringostar Gast

    Wärmedämmung

    Ich habe dasselbe Problem. Mein Nachbar, dessen Grundstück direkt an meines grenzt, möchte eine 15 cm Wärmedämmung an die Aussenwand anbringen.
    Ohne Absprache mit mir. Ich wohne in Baden-Württemberg. Wie sind die baurechtlichen Bestimmungen?

    Ich freue mich auf jede Antwort.

    ringostar:mauer
     
  11. #11 ringostar, 07.07.2008
    ringostar

    ringostar Gast

    Hallo Zusammen,

    falls ich zustimmen sollte, wie weit muss der Nachbar von meiner Dachgaupe wegbleiben. Gibt es da eine Richtlinie?

    Ich freue mich über jede Antwort.

    ringostar:confused:
     
  12. Baumal

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  13. #13 VolkerKugel (†), 07.07.2008
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    Der Hesse ...

    ... dankt für die Info :konfusius .

    Jetzt weiß ich endlich, warum ich die Grünen gewählt hab´.
     
  14. #14 ringostar, 08.07.2008
    ringostar

    ringostar Gast

    Hallo Baumal,
    mein Haus ist zweistöckig, der Nachbar ist ein Stock höher. Die Dachgaupe ist direkt an der Grenze.
    Auf was muß ich achten? Muß er meine Ziegel freihalten mit seiner Isolation und wieviel?
    Danke für einen schnellen Rückbescheid.

    Grüße ringostar
     
  15. Baumal

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    ich verstehe irgendwo noch nicht, wie nachbars dämmung
    und ihre gaube in konflikt geraten.?
     
  16. #16 VolkerKugel (†), 08.07.2008
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    Vielleicht ...

    ... sollte ringostar mal sagen, wie weit die jeweiligen Häuser von der gemeinsamen Grenze entfernt stehen. Ich kapier´s auch nicht :konfusius .
     
  17. #17 Bauwahn, 08.07.2008
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    So wie ich's mgelesen habe stossen die Genäude teilweise aneinander, also jeweils Null Abstand. Aber dort wo er höher ist wird er dämmen wollen. Richtig?
     
  18. #18 ringostar, 09.07.2008
    ringostar

    ringostar Gast

    Hallo,

    Bauwahn hat es richtig verstanden. Ich hatte mich wohl undeutlich ausgedrückt. Die Häuser sind aneinander gebaut, wie Doppelhaushälften, aber das Haus meines Nachbarn ist ein Stockwerk höher und nun soll dort, wo es höher ist gedämmt werden. Da heißt direkt oberhalb meines Giebels. Wenn aber da 13 cm Dämmung draufkommen, dann muss es doch so angebracht werden, dass ich im Falle einer Dachreparatur meine Ziegel problemlos entfernen kann ohne dass es zu Beschädigungen an der Dämmung des Nachbarn kommt. Deshalb die Frage, wie viel Abstand er zu meinen Ziegeln halten muss.

    Vielen Dank für eure Antworten!
     
  19. #19 Bauwahn, 09.07.2008
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    Die Dämmung weit oberhalb der Ziegel enden zu lassen wäre eines, technisch besser wäre wahrscheinlich Deine Ziegel um eine halbe Breite einzuschieben, das WDVS soweit möglich hinunter zu ziehen und für einen fachgerechten Anschluss zu sorgen.
     
  20. #20 ringostar, 11.07.2008
    ringostar

    ringostar Gast

    Hallo,

    ich habe noch eine Rückfrage. Da die beiden Gebäude ja direkt auf der Grenze stehen, muss ich doch erst zustimmen, wenn zu meinem Grundstüch hin bzw. auf meinem Grundstück die Dämmung angebracht werden soll, oder gibt es da ein Schlupfloch, das dem Nachbarn gestattet, die Dämmung auch ohne meine Zustimmung anzubringen?

    Wenn eine Zustimmung meinerseits notwendig ist, kann ich dann fordern, dass ich für die Überbauung meines Grunstücks entschädigt werde? Wonach richtet sich ggfls. die Höhe der Entschädigung?

    Danke für Eure nochmalige Rückmeldung!
     
Thema: Wärmedämmung bei einer Grenzbebauung
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