Planungsbeispiele nach DIN 4108 Beibl.2 im Blockhaus?

Diskutiere Planungsbeispiele nach DIN 4108 Beibl.2 im Blockhaus? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo liebe Experten :winken ich bin leider nicht auf dem ganz aktuellen Stand, was die Planungsbeispiele gemäß DIN 4108 Beiblatt 2 angeht....

  1. #1 Jochen Brecht, 18.06.2007
    Jochen Brecht

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    Hallo liebe Experten :winken

    ich bin leider nicht auf dem ganz aktuellen Stand, was die Planungsbeispiele gemäß DIN 4108 Beiblatt 2 angeht.

    Ich habe letzte Woche einen Energiebedarfsausweis für ein aktuell im Bau befindliches einschaliges Wohnblockhaus in Händen gehabt.

    Zu meinem größten Erstaunen war dort unter "Berücksichtigung von Wärmebrücken" nicht wie bei mir "mit differenziertem Nachweis" angekreuzt, sondern "pauschal mit 0,05W/(m²K) bei Verwendung von Planungsbeispielen nach DIN 4108 : xxxx-xx Beibl.2" (ich weiß leider die Ausgabe nicht mehr, aber es war neuer als 1998-08).

    Jetzt meine Frage: sind in einer neueren Ausgabe von Beiblatt 2 nun auch Planungsbeispiele enthalten, die mit einschaligen Blockhäusern (Verkämmungen, T-Dübel an Türen und Fenstern etc.) realisiert werden können, oder eben nicht?

    Oder anders gefragt: steht in diesem Energiebedarfsausweis etwas Sinnvolles, oder doch Murks?

    Gespannt

    Jochen
     
  2. Bruno

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    Da sind zwar Holzhausdetails drin, aber definitiv keine Blockhausdetails. Theoretisch könnten die 0,05 trotzdem angesetzt werden, aber nur, wenn die Gleichwertigkeit der Details mit den Planungsbeispielen des Beiblatts einzeln nachgewiesen wurde. Wer diesen Aufwand treibt, kann daraus gleich den detaillierten Nachweis machen und fährt besser.
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 18.06.2007
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    Ganz ketzerisch gesagt ...

    ... wenn Alles, und zwar wirklich Alles aus dem selben Holz ist,
    gibt´s überhaupt keine Wärmebrücken - sach ich mal :konfusius .
     
  4. R.J.

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    ähm, hüstel...
    und geometrische Wärmebrücken?
     
  5. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Da war

    doch noch was mit - ich bekomme sogar mehr heraus,

    wegen geometrischen Dingen.:28:

    +/- Geschäft
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 18.06.2007
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    Hüstel zurück ...

    ... sind die im Beiblatt 2 überhaupt erfasst?

    Ich gestehe: keine Ahnung :konfusius .
     
  7. #7 Jochen Brecht, 18.06.2007
    Jochen Brecht

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    Zuerst einmal herzlichen Dank für die schnellen Reaktionen, hier noch eine kurze Nachfrage: mein Blockhaus (so wie fast alle ;) ) hat Kreuzecken (und auch Verkämmungen in der Wandfläche), die (Achtung: Laienmeinung!) doch auch Wärmebrücken darstellen. Wenn nun Beiblatt 2 nicht speziell auf Blockhäuser eingeht, dann können doch auch unmöglich Kreuzecken als Planungsbeispiel aufgeführt sein.

    Oder?

    Etwas verwirrt :confused:

    Jochen

    P.S. Ein eindeutiges "sinnvoll" oder "Murks" ist wohl nicht zu erwarten? Wenn es die Antwort leichter macht: ist der Energiebedarfsausweis in der Form EnEV-konform (im Sinne der Verordnung) oder nicht?
     
  8. Bruno

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    Das sind Außenecken und Anschlüsse Außenwand/Innenwand. Hierfür gibt es keine Details im Beiblatt. Also ist auch kein Gleichwertigkeitsnachweis nötig.
     
  9. Bruno

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    Wenn die Gleichwertigkeitsnachweise der Wärmebrücken beiliegen dann schon.
     
  10. #10 Jochen Brecht, 19.06.2007
    Jochen Brecht

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    Hallo Bruno,

    danke für Deine Antworten und sorry, wenn ich jetzt etwas auf der Leitung stehe. :confused:

    Verstehe ich das richtig, dass wenn es keine Details im Beiblatt 2 gibt, auch kein Gleichwertigkeitsnachweis nötig ist?

    Das kann doch nicht heißen, dass jemand "0,05W/(m²K)" ankreuzt und damit nichts falsch macht, obwohl das Gebäude Wärmebrücken aufweist, für die es im Beiblatt 2 keine Planungsbeispiele gibt.

    Oder etwa doch?

    Ich dachte bislang immer, dass bei dieser pauschalen Auswahl eben verpflichtend ist, die in Beiblatt 2 aufgeführten Planungsbeispiele zu verwenden (oder ggf. eine Gleichwertigkeit mit den tatsächlich ausgeführten nachzuweisen).

    Jetzt bin ich ganz durcheinander (liegt wahrscheinlich an der Morgenstund'). :eek:

    Da ich nur Laie mir Halbwissen bin, zwängt sich mir jetzt die Frage auf:

    wenn Gleichwertigkeitsnachweise für alle tatsächlich vorhandenen Wärmebrücken dem Energiebedarfsausweis beiliegen, ist dieser formal in Ordnung und wenn in Beiblatt 2 keine Planungsbeispiele für die tatsächlich vorhandenen Wärmebrücken enthalten sind, dann brauchen keine Gleichwertigkeitsnachweise beigelegt werden.

    Das würde doch heißen [advocatus diaboli], dass ich bei einem Gebäude, das nicht in Beiblatt 2 enthaltene (schlechte) Wärmebrücken aufweist, "einfach" den pauschalen "0,05er"-Weg wähle und aus dem Schneider bin [/advocatus diaboli].

    Grüße

    Jochen :confused: :confused: :confused:
     
  11. #11 Jochen Brecht, 27.06.2007
    Jochen Brecht

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    Hallo Volker,

    vielen Dank für die (wie immer ;) ) freundlichen Grüße!

    Aber so ganz habe ich Deine Antwort ehrlich gesagt nicht verstanden. Der Thread bezieht sich doch auf die Grundlage der EnEV 2002 und die aktuellen Planungsbeispiele nach DIN 4108 Bbl. 2.

    Und ob die bei einem einschaligen Blockhaus angekreuzt werden dürfen (um es mal ganz platt auszudrücken).


    Ebenfalls freundliche Grüße


    Jochen
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 27.06.2007
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    Volker hats verrissen...

    und für seinen Beitrag daneben (in eben dieses Thema) geklickt.
    Wenn er sacht, wohin er damit eigentlich wollte, gehen wir hier putzen. :28:
    MfG
     
  13. #13 Jochen Brecht, 27.06.2007
    Jochen Brecht

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    Danke für die Aufklärung:D

    Schade, ich hätte mich doch sooo über eine Antwort auf meine noch offenen Fragen gefreut :p

    Gruß

    Jochen
     
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