Fußbodenaufbau: kein Platz für Bodenbelag

Diskutiere Fußbodenaufbau: kein Platz für Bodenbelag im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir kaufen eine DHH von einem Bauträger. Haus ist im Entstehen, drei Stockwerke. Vertraglich vereinbart sind in allen...

  1. BerndV

    BerndV

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    Hallo zusammen,

    wir kaufen eine DHH von einem Bauträger. Haus ist im Entstehen, drei Stockwerke.

    Vertraglich vereinbart sind in allen Stockwerken Zementestrich mit einer Mindestdicke von 45mm. Ebenso ist vertraglich vereinbart dass in jedem Stockwerk der Bodenbelag Industrieparkett, Eiche, Hochkantlamelle gelegt werden soll. Verlegung des Parketts ist nicht Teil des Bauvertrags, der Bauvertrag enthält aber ein Angebot für die Verlegung durch den Bauträger. Die Dicke des Parketts ist nicht im Bauvertrag festgehalten. Selbiges gilt für die Fußbodenheizung (nicht Teil des Bauvertrags aber Angebot des Bauträgers im Vertrag.)

    Der Bauträger soll gemäß Angebot im Bauvertrag Fußbodeneizung und Parkett einbauen. Die Fußbodenheizung liegt schon.

    Wir hatten einen Bemusterungstermin mit dem Parkettleger, der hatte empfohlen ein 22 mm Industrieparkett zu legen. Er sagte, es gäbe das auch in dünner, davon hält er aber nichts.

    Vor zwei Wochen sagte mir der Bauleiter auf meine Frage warum der Estrich nicht wie angekündigt schon eingebracht wäre: "Es gibt da ein Problem mit den Höhen". Der Estrichleger (der auch das Parkett legen soll) hatte festgestellt dass der vorgesehene Fußbodenaufbau mit den schon eingebauten bodentiefen Fenstern kollidieren würde.

    Ich habe daraufhin dem Bauträger per e-mail mitgeteilt dass der Estrichaufbau der einschlägigen DIN entsprechen muss, dass zwischen OKFF und Unterkante des Türflügels mindestens 10 mm Platz sein soll und dass wir bitte vor Fortführung der Arbeiten eine gemeinsame Lösung finden sollen.

    Es hat dann wohl einiges an Diskussionen zwischen den beteidigten Handwerkern, Bauträger und Bauleiter gegeben. Das Ergebniss der Diskussionen ist mir nicht im Detail bekannt. Die Dämmung ist nicht komplett gegen eine dünnere ausgetauscht worden. Sie wurde an einigen Stellen dünner gemacht. Der Bauträger hatte am Telefon versprochen dass mit der wohl gefundenen Lösung meine Forderungen (DIN-gerecht, 10 mm) eingehalten werden.

    Der Estrich ist Ende letzer Woche reingekommen, nach Auskunft des Estrichlegers ist es CAF-F5.

    Ich bin heute zum ersten Mal nach Einbringen des Estrichs im Haus gewesen und habe mal gemessen: Bei zehn Fensterflügeln in insgesammt drei Stockwerken habe ich zwischen Oberkante Estrich und Unterkante Fensterflügel zwischen 14 mm und 25 mm gemessen. An den Treppenaufgängen habe ich eine Mindeststärke des Estrichs von 25 mm gemessen. Der Bauleiter sagte dass der Estrich im Mittel eine Mindestdicke von 30 mm hat.

    Damit werde ich in einigen Räumen oder sogar Stockwerken kein Parkett legen können, selbst wenn wir dünneres Parkett als 22 mm nehmen. Wir wollen aber unbedingt das Parkett. Ich gehe außerdem davon aus dass der Estrich nicht der DIN 18560 genügt (zu dünn), dafür habe ich aber nur Anhaltspunkte...

    Was sollen wir tun?

    Vielen Dank,
    Bernd
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Abnahme verweigern... oder unter Vorbehalt. Das mit dem zu dünnen Estrich geht gar nicht.
     
  3. Berni

    Berni

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    Tach BerndV,

    CAF-F5 muss eine Mindestdicke von 30mm haben.
    Schriftliche Mängelanzeige.
     
  4. BerndV

    BerndV

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    Bodenbelag Mangel?

    Hallo zusammen,

    wie sieht es damit aus dass nicht die geplanten Bodenbeläge reinkönnen? Ist das ein Mangel? Oder muss ich das hinnehmen wegen "geht eben nicht"?

    Viele Grüße,
    Bernd
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Frage ist dann

    was war vereinbart
     
  6. Berni

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    Das ist auch ein Mangel.
    Aber das kleinere Übel. Dein Problem, oder vielmer das Problem des Bauleiters ist der zu schwache Estrich.
    Kommt auch irgendwo Fliesenbelag?
     
  7. Eric

    Eric

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    Und vor allen Dingen ist nicht der vertraglich vereinbarte Estrich eingebaut worden:

    Tja und das geht auch nicht, weil es mit Sicherheit den Trittschallschutz verschlechtert:

    Außerdem hat der Estrich damit nicht mehr eine gleichmäßige Stärke; der BT hat halt den kompletten Aufbau a) vertragswidrig und b) dann auch noch entgegen den aRdT verändert.

    Hier fing der Murks an und deswegen hat der BT weiter gemurkst.

    Zitat: " Der Estrichleger (der auch das Parkett legen soll) hatte festgestellt dass der vorgesehene Fußbodenaufbau mit den schon eingebauten bodentiefen Fenstern kollidieren würde ".

    Ich würde mal sagen: Vorsätzlich mangelhafte Leistung erbracht. Insofern ist eh nichts mit " hinnehmbare Mangel ". Unababhängig von den schweren funktionalen Mängeln scheidet selbst bei rein optischen Mängeln ( hier viel mehr ! ) Unverhältnismäßigkeit der Mangelbeseitigung bereits ab grober Fahrlässigkeit aus.

    Da schließ ich mich Robby an und zwar in Gestallt der Abnahmeverweigerung und Zahlungseinstellung. Wenn der BT es nicht kapiert: Anwalt hinzuziehen.
     
  8. BerndV

    BerndV

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    Zitat aus dem Bauvertrag:

    ---snip---
    Die in diesem Kapitel genannten Gewerke, Leistungen und Bauausführungen sollen in das Haus eingebaut werden. Die Ausführung muss jedoch jeweils noch im Detail, im Einvernehmen zwischen Bauträger und Käufer, geklärt und bepreist werden. Preise werden mit eventuellen Preisminderungen bei anderen Ausstattungen verrechnet. Klärung und Bepreisung werden im Bauverlauf rechtzeitig durchgeführt.[...]
    6. Im EG werden Küche, Esszimmer und Wohnzimmer, im OG werden alle Bodenflächen außer im Bad und im DG werden Flur und Studio mit Industrieparkett, Hochlamellenstäbe, Eiche, lackiert, ausgestattet.
    ---snip---

    Esszimmer: 22 mm
    Wohnzimmer: 21 mm
    Küche: 22 mm
    Kinderzimmer Süd OG: 14 mm
    Studio: 25 mm

    Viele Grüße,
    Bernd
     
  9. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Fein

    keine Parketthöhe angegeben...

    aber mal lesen was Eric angemerkt hat... welche Dämmung wurde entfernt??? 10mm??? wage ich zu bezweifeln!
     
  10. BerndV

    BerndV

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    Fliesen sollen in's G-WC (EG), Bad (OG) und Hauswirtschaftsraum (DG).

    Viele Grüße,
    Bernd
     
  11. Robby

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    Höhenversatz

    vorgesehen?
     
  12. BerndV

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    Ohne Gewähr das was ich von Bauleiter undBauträger verstanden habe: Die Wände sind im EG mit einer Bitumenbahn gegen die Bodenplatte abgedichtet (Haus hat keinen Keller). Die Bitumenbahn liegt ca. 10 cm breit in den Räumen auf der Bodenplatte.

    Dort wurde die Dämmung ca. 1 m bis 1,5 m in die Räume hinein entfernt, 1 cm dünner wieder eingelegt und angeglichen um die Erhöhung durch die Bitumenbahn auszugleichen.

    Genaue Ausführung ist mir nicht bekannt.

    Viele Grüße,
    Bernd
     
  13. BerndV

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    zwischen Parkett und Fliesen? Nirgendwo schriftlich erwähnt, niemals mündlich angesprochen.

    Viele Grüße,
    Bernd
     
  14. Berni

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    Und die Bodenplatte selber ist nicht abgedichtet?
     
  15. Robby

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    auch fein


    und wie ist die Bopla abgedichtet??? Dampfsperre? abdichtung ?
     
  16. BerndV

    BerndV

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    Unter der Dämmung liegt eine blaue Folie, mit einer aufgeklebten dünnen Schaumstoff(?)-Lage. Die Folie ist an den Wänden hochgezogen. Genauer: an den Wänden ist rundherum ein Streifen mit der auf dem Boden liegenden Folie verklebt worden.

    Viele Grüße,
    Bernd
     
  17. Berni

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    Na wenigstens ist dann die Randfuge dick genug.:D
     
  18. Eric

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    Haste aber nicht so doll hinsichtlich Preisregelung " entwickelt ".

    Aber am Ergebnis änderts nicht, weil er für die Abweichung nicht das " Einvernehmen " hergestellt hat. Der BT hats halt einfach anders ausgeführt/hingemurkst, nachdem er gemerkt hat, daß er anders nicht mehr mit den Höhen an den zu tief bestellten Fenstertüren hinbekommt.
     
  19. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Hört sich nach Gefitas

    3/300 an ... wäre mit passenden Anschlußbändern i.O.
     
  20. BerndV

    BerndV

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    Na ja, meine Frau hat mich damals für unzurechnungsfähig erklärt ("das macht sonst niemand") weil ich zur Baubeschreibung noch zehn Seiten (mit allem was wir mit dem Bauträger besprochen haben) als Vertragsbestandteil durchgedrückt habe. Ich merke jetzt langsam was alles fehlt.

    Viele Grüße,
    Bernd
     
Thema: Fußbodenaufbau: kein Platz für Bodenbelag
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