Bitte um Hilfe, was will das Bauamt genau mit: Öffnungen mindestens in Bauhemmender..

Diskutiere Bitte um Hilfe, was will das Bauamt genau mit: Öffnungen mindestens in Bauhemmender.. im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo Forumsteilnehmer, ich habe meine Baugenehmigung erhalten. Allerding mit der Auflage den Brandschutz einzuhalten. Ist klar und diese...

  1. Onkyo

    Onkyo

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    Hallo Forumsteilnehmer,
    ich habe meine Baugenehmigung erhalten. Allerding mit der Auflage den Brandschutz einzuhalten. Ist klar und diese Forderung möchte ich auch erfüllen. Ich verstehe aber nicht wie ich das erüfüllen soll.

    Folgendes ist wortwörtlich geschrieben: Gemäß § 28 Abs. 7 BbgBO muss das Dach des vorhandenen Wohnhauses in einem Abstand von mind. 5,00 m zur geplanten Wand des Anbaus mit Öffnungen mindestens in feuerhemmender Bauart ausgeführt werden!
    Also der Neubau ist direkt am alten Gebäude und ist ca. 4,5m höher.

    Aber ich verstehe nicht was mit "Öffnungen mindestens in feuerhemmender Bauart" gemeint ist.

    Soll ich da Löcher in das alte Dach schneiden oder wie?

    Das alte Dach ist recht Flach und die Oberfläche ist aus Dachschindeln (Dachpappe)

    Wer hat eine Idee was das sein könnte?

    Zu erst dachte ich, ich müsste die Dachpappe gegen Dachsteine wechseln. Aber da steht ja: Öffnungen in feuerhemmender Bauart..... was soll ich da nur machen? :Roll :Roll :Roll

    Bitte keine Antworten wie: was sagt der Architekt dazu usw. ...das bringt mich nicht weiter.
     
  2. Lukas

    Lukas

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    So ist der eigentliche Text:
    Wirds verständlicher? ;)

    Gruß Lukas
     
  3. Onkyo

    Onkyo

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    Lukas, das heisst es geht gar nicht darum Öffnungen herzustellen, sondern das vorhandene Dach Feuerhemmend herzustellen?? Oder aber, es muss Feuerhemmend sein, und man soll es nachweisen... oder bin ich zu dumm um es zu verstehen??

    oh man....aber danke für deine Antwort.

    Wer hat sonst noch Ideen?
     
  4. #4 Baufuchs, 26.06.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Warum

    nicht einfach den Planverfasser des Bauantrags fragen, welcher der Genehmigung zu Grunde liegt?
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    gemeint sind

    dann idR Fenster und Türen die dann entsprechend hergestellt werden müssen (Das ganze Bauteil!) z.B. Brandschutzverglasung in entsprechendem Rahmen
     
  6. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nein,

    die Dachfläche ist feuerhemmend auszubilden, da in den Wänden über dem Dach Öffnungen vorhanden sind.

    Fenster in F30 ?? ist nicht, da öffenbare Dinge wie Fenster die Forderung erstmal nicht erfüllen - automatische Fensterschließer?
    Oder feste Verglasungen? Muss man zudem mit dem Amt absprechen.
     
  7. #7 Monaco501, 27.06.2007
    Monaco501

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    Brandschutz

    In jedem Falle ist der Brandschutz gemeint zwischen dem angrenzenden Altbau und dem Neubau.
    Somit müssen sämtliche Bauöffnungen (Fenster) in dieser angrenzenden 4,5 m höheren Neubauwand geeignet sein, einen möglichen Brandangriff (des Altbaues) nach den Anforderungen F 30 oder höher zu erfüllen.
    Günstiger wäre es, dort eben keine Bauöffnungen (keine Fenster) zu erstellen, oder dort eventuell mit Glasbausteinen als Lichtspender zu arbeiten.

    Eventuell sollte die Kalkulation Aufschluss bringen, ob man das Scheunendach von Kommunewand bis auf 5 m Länge neu deckt oder Blechdach???

    Lg.
     
  8. #8 planfix, 27.06.2007
    planfix

    planfix Gast

    welche brandschutzbestimmungen zutreffen ist von der nutzung und den eigentumsverhältnissen mit abhängig.
    noch mal zum planverfasser gehen und klären:
    sind gebäudeteile zu verschiedenen wohnungen gehörig?
    oder: wie werden neubau und anbau genutzt?
    gibt es öffnungen im brandschutzbereich?
    wer ist eigentümer vom altbau?
    wer ist einetümer vom anbau?
    sind die gebäudeteile auf verschiedenen grundstücken, flurnummern?
     
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