Trittschall durch Deckendurchbruch und Treppeneinbau?

Diskutiere Trittschall durch Deckendurchbruch und Treppeneinbau? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, seit heute morgen gibt es ein kleines Problem. Unsere Nachbarn haben zwei übereinanderliegende Wohnungen unter uns mit einer Treppe...

  1. #1 buddelchen333, 12.09.2007
    buddelchen333

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    Hallo,

    seit heute morgen gibt es ein kleines Problem. Unsere Nachbarn haben zwei übereinanderliegende Wohnungen unter uns mit einer Treppe verbunden, das wohlgemerkt ohne Baugenehmigung der Eigentümergemeinschaft. Seit heute wird diese neue Treppe wohl genutzt. Heute morgen standen wir erstmal senkrecht im Bett wegen unangenehmer dumpfer Stoßgeräusche und Erschütterungen.
    Eigentlich ist das Haus ein sehr massiv gebautes, bj 1970, aus Kalksandstein und mit dicken Betondecken, so daß hier eigentlich noch keiner je etwas vom Nachbarn gehört hat.

    Was ist das los, Trittschallentkopplung vergessen, oä..., mangelhafte Planung oä?
     
  2. Eric

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    Vielleicht noch ein " Bauzustand " :lock
     
  3. Julius

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    Falls es tatsächlich an der Treppe liegt (woher wißt Ihr das) und es sich nicht abstellen läßt, verlange den Rückbau, solange das noch möglich ist.

    Zukünftig ist für solch einen Beschluß nämlich nur noch Mehrheitsbeschluß, aber keine Einstimmigkeit mehr erforderlich...
     
  4. Baumal

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    eine provisorische bautreppe?
    nachfragen bei den nachbarn kostet nix. :konfusius
     
  5. Eric

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    Und wo ist die Anspruchsgrundlage für einen Rückbau. Vielleicht ist ja noch eine Nachbesserung möglich.

    Wohnungseigentumsrechtlich ( §§ 22, 14 WEG ) kann buddelchen eh nix wollen. Denn er schreibt vom Nachbarn, ist also offenbar nicht selbst betroffener WEG- Wohnungseigentümer. Für ihn käme insofern nur § 1004 iVm § 906 BGB als Abwehr- und Beseitigungsanspruch in Betracht.
     
  6. Julius

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    Richtig lesen

    Also wenn er - wie er schreibt - der Eigentümer einer über den beiden verbundenen Einheiten liegenden Wohnung ist - dürfte er wohl Miteigentümer in derselben Eigentümergemeinschaft sein.

    Dann stünde ihm ein Abwehranspruch gegen rechtswidrige Eingriffe ins Gemeinschafteigentum sehr wohl zu!

    Oder wie siehst Du das?
     
  7. #7 buddelchen333, 12.09.2007
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    ne, die treppe ist fertig
     
  8. Baumal

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    @ buddelchen

    na wenn es keine provisorische bautreppe ist. mein vorschlag:

    ihr seit ja so etwas wie eine eigentümergemeinschaft, du bist eigentumswohnunsbesitzer.
    richtig verstanden? du möchstes spass an deinem eigentum haben, dazu gehört auch ein friedliches zusammenleben mit allen beteiligten im haus.

    also ich würde erst mal den nachbar von unten abends zum höhrtest in deine wohnung bitten während seine familie die neue treppe rauf und runter springt.
    vielleicht hört er dann eine auch für ihn extreme lärmbelästigung.

    dann kann er auf planungs- oder ausführungsmängel reagieren.
    dies macht er aber mit sicherheit schneller und ihm lieber, als monate später auf druck der eigentümergemeinschaft oder anwälte.

    ich meine doch, es ist sehr wichtig mit den nachbarn zu reden.
    mit denen muß man dann doch meist länger unter "einem dach" wohnen, als mit den eigenen kindern.

    erst mal reden.. :konfusius
     
  9. Julius

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    Guter Vorschlag!
     
  10. Eric

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    Wenn es so sein sollte, dann macht da offenbar eh jeder, was er will. Buddelchen hat das Haus rundum freigelegt, dabei fast seinen Helfer beim Einsturz der Baugrube verloren und seitdem ist er Spezialist für Abdichtungen.

    Der Treppenbauer probt jetzt halt Deckendurchbrüche :bounce::bounce:
     
  11. Baumal

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    sodum und gomerra :motz
     
  12. #12 buddelchen333, 13.09.2007
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    @Eric:
    du vermischt da was. Der Altbau gehört meinem Vater alleine. Ich rede von einem anderen Haus, wo ich in einer Wohnung meines Vaters wohne.


    @Baumal:
    sicherlich wäre reden eine gute Sache, nur tut man sich schwer damit, wenn schon seinerzeit eine Feindschaft zwischen den Eltern und dem Miteigentümer herrschte, dann sieht die Sache schon anders aus. Wer im Erdgeschoss wohnt und sich ohne Genehmigung eine 30qm große Terrasse in den Garten baut, der Gemeinschaftseigentum ist, im Erdgeschoss schon zwei Wohnungen verbunden hat, dabei tragende Wände entfernt um sich seinen Landhaustil zu verwirklichen und später wieder Wände teilweise einsetzen lassen muß, weil sich der Statiker verrechnet hat und das Haus deshalb Setzrisse bekommen hat.....das ist hier eine ewige Geschichte mit den Nachbarn....mein Vater hatte damals leider nicht den Mut den kompletten Rückbau zu verlangen....(<-wirklich ohne Übertreibung, auch wenn es schwer zu glauben ist)

    das mal nur so als Hintergrundinformation, ist leider eine verkorkste Situation hier, leider ist habe ich auch noch nicht wirklich eine Eigentümergemeinschaft kennen gelernt, wo es nicht Streit gab. Jeder den ich kenne, weiß da Geschichten zu erzählen.....
     
  13. #13 buddelchen333, 13.09.2007
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    na super, das wird bestimmt wieder ein Spaß, läuft bestimmt wieder auf die Neuauflage vor Gericht hinaus.......:mauer:mauer:mauer

    Wahrscheinlich war die Decke eh schon nicht so stabil, weil auf einer Fläche von 80qm alle Mauern entfernt wurden und durch einzelne Säulen ersetzt wurden....der Treppendurchbruch hat der Konstruktion jetzt wohl den Rest gegeben....große Decke großer Resonanzkörper...:motz
     
  14. #14 Bauwahn, 13.09.2007
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    Technisch gesehen könnte einen Entkopplung mit elastischen Lagern zwischen Treppe und Wand/Decke das Problem vielleicht lösen, aber ich weiß, das ist kein technisches Problem...
     
  15. Julius

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    WEG sind ein sicherer Quell ständigen Ärgers...

    Das ist eine altbekannte, trotzdem weithin offenbar mißachtete Erkenntnis.

    In Deinem Fall helfen wohl wirklich nur noch die schweren Geschütze:
    Rückbau verlangen! Dazu muß Vater zum Anwalt gehen und massiv Druck machen.
    Gibt es weitere Miteigentümer?
    Was sagen ggf. die?

    Alternativ:
    Die Wohnung verkaufen.
    (das ist ernst gemeint!)
     
  16. #16 buddelchen333, 13.09.2007
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    Ehemals gehörten meinem Vater von den 13 Wohneinheiten 5 Wohneinheiten. Drei davon waren eine große Wohnung (2.Etage), wir haben die Wohnung damals mit sehr dezenten Durchbrüchen verbunden (türbreite) (Großfamilie mit fünf Kindern), obwohl man natürlich auch alles hätte rausreissen können....letztendlich haben die ständigen Querelen dann auch dazu geführt, daß meine Eltern in den Altbau umgezogen sind (das wo wir mit dem Keller zugange waren)...die drei Wohnungen sind wieder geteilt und in der kleinsten (80m²) wohne ich mit meiner Freundin....diese Wohnung habe ich ca. ein halbes Jahr aufwendig renoviert...man hängt natürlich dran...trotzdem ist der Verkauf der verbleibenden Wohneinheiten langfristig beschlossene Sache, weil 2 Zimmer mit Kindern irgendwann natürlich zu klein sind...die anderen beiden Wohneinheiten sollen jetzt weg....

    das zur leidigen Vorgeschichte...

    wir wohnen jetzt seit einem knappen Jahr hier, waren anfangs um Deeskalation bemüht, um den Streit vielleicht mal beizulegen und eine angenehme wohnatmosphäre zu schaffen. leider ist es dann doch wieder eskaliert, weil es einfach nicht angeht, daß Nachbarn eigenmächtig mit weißer Farbe ihre Parkplätze in der Garage vergrößern oder Bäume auf dem Grundstück fällen, weil sie sich an einem Elsternnest stören...

    Deshalb war und ist das Verhältnis distanziert und kühl und man kann sagen, der nachbar ist uns egal und wir ihm wohl auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit...

    ...nur die Sache mit der Treppe ist nun doch ein bißchen krass und beeinträchtigt doch sehr....es ist weniger das Geräusch als die Vibration, die man spürt....
     
  17. Baumal

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    @ julius. und die ganze sache beim verkauf verschweigen...:lock
     
  18. #18 Zuviel Zeit, 14.09.2007
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    Moin,

    auch wenn es dem Fragesteller nicht unbedingt hilft, aber was sagt denn eigentlich die Teilungserklärung zum dem Thema aus?
    Bei "meiner" WEG ist das verbinden von Wohneinheiten des selben Eigentümers zulässig, damit entfällt eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.
    Auch das Entfernen von Wänden ist zulässig, lediglich die tragenden Wände dürfen nur insodern verändert werden, dass keine Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums eintritt, sprich, ein entsprechender Durchbruch muss auch statisch wieder ausgeglichen werden.

    Das hat logischerweise seine Grenzen wenn andere dadurch in unzumutbarer Weise gestört werden, für mich bedeutet das, dass bei einer Änderung die entsprechenden Regeln einzuhalten sind, in diesem Fall also der Schallschutz.

    Gruß Zuviel Zeit
     
  19. Julius

    Julius

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    Die Teiluingserklärung, nach der die Geschoßdecken zum Sopndereigentum zählen ,möchte ich bitte sehen.
    Obwohl man da ziemlich viel frei regeln kann, aber so ein Passus wäre ME recht riskant.
     
  20. #20 VolkerKugel (†), 14.09.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Julius ...

    ... hamm alle Franken so breite Zeigefinger :confused:

    Ich schreib´ ja auch nur mit diesen ... :shades

    ... und ansonsten haste völlig Recht.
     
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