Hat mein Dachdecker alles richtig gemacht?

Diskutiere Hat mein Dachdecker alles richtig gemacht? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Ich habe ein Problem mit der Dachentwässerung. Es handelt sich im ein mehrfam.Haus mit einem Satteldach mit beidseitig angebrachten Gauben...

  1. Jodano

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    Hallo
    Ich habe ein Problem mit der Dachentwässerung.
    Es handelt sich im ein mehrfam.Haus mit einem Satteldach mit beidseitig angebrachten Gauben mit einer ziehmlich großen Dachfläche.ca 55m² für eine Gaube.Die gesamte Dachfläche einseitig beträgt ca.100m².
    Das problem liegt jetzt darin bei etwas stärkerem Regen schiest das Wasser was von den Gauben abgeleitet wird (beidseitig)über die Rinne des Hauptdaches.Der Weg vom Fallrohrausgang Gaube bis zur Hauptdachrinne sind ungefähr zwei Dachsteine.
    (Das Problem ist sicherlich zubeheben.)
    Das Haus ist 2006 gebaut habe ich Anspruch auf regress?Oder hatt der Dachdecker keinen Fehler gemacht und man muß damit leben.

    MfG
    Jodano
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 27.09.2007
    Ralf Dühlmeyer

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  3. #3 butterbär, 28.09.2007
    butterbär

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    das kommt davon, wenn man sich so nen riesenpickel auf´s dach setzt.
     
  4. #4 Maidörfer, 28.09.2007
    Maidörfer

    Maidörfer Gast

    Und hier bestätigt sich meine Theorie. Es ist nicht der kleine preisbewusste Siedlungshausbauer mit viel Eigenleistung, sondern ein Bauherr eines MFH mit Gauben und vermutlich sonst auch allem, was nicht preiswert aber schön ist.

    Eigentlich aber auch logisch. Wer nicht selbst Hand anlegt, weiss nicht wie schwierig es sein kann eine Bauleistung einwandfrei zu erbringen. Denken Sie mal drüber nach ...
     
  5. Baumal

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    was denn jetzt für eine theorie?

    preisbewusste siedlungsbauer sind klein und machen viel in eigenleistung,
    MFH bauherren lassen gauben und noch viel mehr bauen, die nicht preiswert
    aber schön sind und jeder BH welcher nicht bei jedem gewerk zu erst selbst
    hand angelegt hat schätzt eine fachgerechte ausführung?

    ich denke mal nach...

    freischaffende künstler sind 100% der bevölkerung, weil jeder mann/frau
    überlebens-künstler ist.
    die kunst des geschriebenen wortes beherrschen einige der künstler,
    die kunst theorien zu erstellen von welchen andere provitieren können sehr wenige...

    m.E. zählen sie zu den 100% freischaffenden künstlern..:eek:
     
  6. #6 Maidörfer, 29.09.2007
    Maidörfer

    Maidörfer Gast

    Und wenn Sie sich nun noch Gedanken machen würden, welche Bevölkerungsschichten welche Häuser bauen lassen, dann werden Sie vielleicht ein paar Hintergründe erkennen können. Menschen, die härter für ihr Geld arbeiten, wissen meist Arbeit besser zu schätzen als die, welche es geerbt haben oder relativ leicht "verdienen". Und was meinen Sie nun, welche Gruppe schneller nörgelt und die Schuld delegiert?

    100% richtig. Bei Robert Lembke hätte ich jetzt keine 5 DM bekommen und Sie dürften weiterraten.

    Gruß

    Maidörfer
     
  7. Baumal

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    :respekt herr maidörfer,
    da plärrt jemand herum weil das wasser über die rinne
    hinausschießt und sie wissen direkt zu welcher
    "bevölkerungsschicht" derjenige zu zählen ist...
     
  8. #8 Maidörfer, 29.09.2007
    Maidörfer

    Maidörfer Gast

    "Lehrmeister" = Schulmeister = Pauker = Lehrer ?! -> Theoretiker, Beamter, etc.

    Beruferaten scheint nicht so Ihr Ding zu sein...

    P.S. Ich persönlich lehne dieses Klientel immer dankend ab. Sollen sich doch die Kollegen mit solchen Leuten unglücklich machen.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 29.09.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Und die Welt..

    ist eine Scheibe.
    Ein Lehrmeister ist allgemeinen das was der Name aussagt:
    Ein Meister, der lehrt. Also kein Studierter öffentlich bezahlter, sondern ein Gelernter nicht öffentlich bezahlter.
    MfG
     
  10. Eric

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    ... bei etwas stärkerem Regen schiest das Wasser was von den Gauben abgeleitet wird (beidseitig)über die Rinne des Hauptdaches.

    Das ist unzweifelhaft ein Mangel, weil die Entwässerungsfunktion der Dachrinne nicht erreicht ist ( = funktionaler Mangel ).

    Grundsätzlich sind Mängel auf Kosten des ausführenden Unternehmers zu beseitigen. Der Unternehmer ist hierzu zur Nachbesserung aufzufordern.

    Das angesprochene Thema der Sowieso-Kosten stellt sich nur dann, wenn der Unternehmer, hätte er von Anfang an mangefrei gearbeitet, ebenfalls zusätzlichen Aufwand an Material und Arbeit gehabt hätte, den er hätte in Rechnung stellen können. Bezogen auf das angesprochene Ableitblech ( sofern es denn eine taugliche Mangelbeseitigung sein sollte ? ), wäre also die Frage zu stellen:

    Ist das Ableitblech erst jetzt, nachdem der Dachdecker mangelhaft gearbeitet hat, zur Beseitigung des Mangels erforderlich, oder wäre es auch erforderlich gwesen, wenn von Anfang an mangelfrei gearbeitet worden wäre ( nur dann Sowieso-Kosten ). Ist es ein Pauschalpreisvertrag würde sich die Frage ebenfalls nicht stellen.

    Sowieso-Kosten bedeutet im übrigen nur Zuzahlung. Fahrtkosten und die Kosten für das nochmalige Raufklettern aufs Dach + etwa erforderliches Gerüst/Absturzsicherung könnte der mangelhaft arbeitende Dachdecker mithin auf keinen Fall fordern.

    Insofern: Den Dachdecker zur Mangelbeseitigung auffordern. Kommt er mit Sowieso-Kosten, diese näher begründen lassen.
     
  11. Jodano

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    Danke!
    Endlich mal ne Konstruktive Antwort!
    Schön zusehen das es Leute gibt die die Probleme anderer Ernst nehmen auch wenn sie für einige Lächerlich erscheinen.

    MfG
     
  12. #12 Maidörfer, 01.10.2007
    Maidörfer

    Maidörfer Gast

    Könnte sich jetzt noch jemand bereit erklären unserem "Lehrmeister" einen Schadensersatz wegen erhöhter Lautstärke anzuerkennen, damit man die Sowieso-Kosten mit diesem Schadenersatz verrechnen könnte und unser Bauherr nichts mehr bezahlen muss.

    Bitte Juristen vor, das ist Euer Job :boxing

    P.S. Lehrmeister = Lehrer nehme ich zurück: Siehe Tippfehler "erhöte"
     
  13. #13 Baufuchs, 01.10.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So ein

    Dachdecker kann alles mögliche, zaubern kann der nicht.
    - wer hat Gaube mit 55m² Dachfläche geplant?
    - wer hat was ausgeschrieben?
    - wurde etwas anderes als das verbaut, was ausgeschrieben wurde?

    M.E. kriegt der DD das nur mit einem Prallblech in den Griff.
    Das Ding hätte, wenns sofort ausgeschrieben gewesen wäre, auch Geld gekostet.

    Also o.a. Fragen klären und vor allem mal mit dem DD reden.
     
  14. Jodano

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    Mit meinem Dachdecker habe ich ja geredet, ich Denke das er das Problem auch gelöst bekommt. Nur kommt er leider nicht! Er verspricht mir seit Monaten zu kommen macht es aber nicht. Nun versuch herauszubekommen ob ich ihn schriftlich dazu Auffordern kann(Regress).Oder ob ich mir jemand anderen suchen muss. In der ganzen sache wurde ich von den anderen Miteigentümern als Hausverwalter mit der Lösung beauftragt. Daher ist das nicht so einfach wie es scheint.
     
  15. Jodano

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    Mit meinem Dachdecker habe ich ja geredet, ich Denke das er das Problem auch gelöst bekommt. Nur kommt er leider nicht! Er verspricht mir seit Monaten zu kommen macht es aber nicht. Nun versuch ich herauszubekommen ob ich ihn schriftlich dazu Auffordern kann(Regress).Oder ob ich mir jemand anderen suchen muss. In der ganzen sache wurde ich von den anderen Miteigentümern als Hausverwalter mit der Lösung beauftragt. Daher ist das nicht so einfach wie es scheint.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 02.10.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Was Sie da vorhaben...

    wird schnell zum Schmierseife-Akt.
    Sind Sie der Hausverwalter??? Wenn nein - dann den ansprechen.
    Wenn ja - ab zum Anwalt.
    Sonst freuen sich die Mitbewohner auf IHRE Kosten über ne schicke Lösung - weil Sie einen Formfehler begangen haben.
    MfG
     
  17. #17 rudi1106, 02.10.2007
    rudi1106

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    Sieht mir nach nem Bauträgerkauf aus. Dann wäre der Dachdecker falscher Ansprechpartner. Gewährleistungsansprüche wären bei dem Vertragspartner, also dem Bauträger geltend zu machen.
     
  18. Eric

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    Natürlich müssen Sie ihn schriftlich unter Setzung einer angemessen Nachbesserungsfrist zur Mangelbeseitigung auffordern!
     
  19. Jodano

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    Na Super?!?
    Ja, bin der Hausverwalter.Möchte aber das Problem nartürlich auch ohne Gericht klären.
    An die Baufirma=Hausverkäufer kann ich auch nicht heran treten, da es vertraglich geregelt wurde das alle Regressvorderungen mit den einzelnen Gewerken(alles Supis) in Eigenverantwortung geregelt werden müssen.
    Naja,werd meinem Dachdecker wohl nen "netten" Brief schreiben.
    Wenn jemand noch nützliche Tipps für mich hat, zum Beispiel ein paar §en die ich um mich werfen kann, wäre ich dankbar.

    MfG

    (hab euch alle lieb!)
     
  20. #20 Baufuchs, 03.10.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dunkel

    ist mir in Erinnerung, dass eine derartige Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gem. AGB Gesetz unwirksam ist. D.h. Sie können nach wie vor den Bauträger zur Mängelbeseitigung auffordern. Da gibt es auch ein BGH Urteil.

    Guckst Du hier
     
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Hat mein Dachdecker alles richtig gemacht?

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