Abzocke und Pfusch auf ganzer Linie

Diskutiere Abzocke und Pfusch auf ganzer Linie im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben mit einer Eigetümergemeinschaft einer gewissen Firma einen Bauauftrag erteilt. Diese hat die Aufträge auf kleinere Firmen verteilt und...

  1. Satos

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    Wir haben mit einer Eigetümergemeinschaft einer gewissen Firma einen Bauauftrag erteilt.
    Diese hat die Aufträge auf kleinere Firmen verteilt und nur zum Teil bezahlt.
    Nun haben wir Schadensfälle und keine der Firmen will mehr kommen, um die Mängel zu beseitigen.
    Was können wir tun, ohne großartig die Baufirma zu verklagen, denn der Geschäftsführer ist mittlerweile abgetaucht und wird per Haftbefehl gesucht. :boxing :mauer :wow :deal :fleen
     
  2. #2 Westfalenland, 14.10.2007
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    Erstmal noch zwei Fragen vorab:
    Habt ihr den schon voll bezahlt?
    Gibt es einen schriftlichen Vertrag mit der "gewissen Firma"?
     
  3. bernix

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    ...in dem Fall: Nichts ....der GF wird wissen warum er unauffindbar ist....

    Macht euch mit dem Gedanken vertraut, für die Mängelbeseitigung zahlen zu müssen....
    gruss
     
  4. lawyer

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    Keine Chance, an die Nachunternehmer (NU) heranzukommen. Dies haften allenfalls für entfernte Mangelfolgeschäden (zB Wasserschaden wegen undichter Dachdeckung). Mängelansprüche gegen die NU hat nur "die Firma".
     
  5. Satos

    Satos

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    Baupfusch

    Ja, wir haben bis auf 3 voll bezahlt, weil wir von Rechtsanwälten dazu gezwungen wurden, da es so im Vertrag geschrieben steht.
     
  6. Lukas

    Lukas

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    Kannste mal erklären, was das bedeuten soll?

    Gruß Lukas
     
  7. #7 Baufuchs, 15.10.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vielleicht

    Eigentümergemeinschaft und bis auf 3 Eigentümer haben die anderen bezahlt?
     
  8. Lukas

    Lukas

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    3 wurden also nicht von Ra gezwungen? :D ;)
     
  9. #9 Carden. Mark, 15.10.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Da RA`S einen scheinbar dazu zwingen können, hatten 3 evtl. Glück nicht zu Hause gewesen zu sein
     
  10. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Das ist unglaubwürdiger Unsinn.
    Kein RA kann Jemanden zu einer Zahlung zwingen.
    Da hätte ein Mahnverfahren laufen müssen, in dem man hätte Widerspruch einlegen können.
    Oder hattet Ihr "sofortige Vollstreckbarkeit unter Ausschluß der Aufrechnung auch berechtigter Gegen- und Zurückbehaltungsansprüche" in den Werkvertrag aufnehmen lassen???

    Also, bitte präzise und vollständige Angaben, sonst gehen wir wieder woanders spielen...!
     
  11. Satos

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    Gegen die 3 die einen Rest einbehalten haben, läuft im Moment ein Gerichtsverfahren.
    Laut unserem Vertrag kann nur bei der Endabnahme die Mängel angerechnet werden.
    Wir wahren so "doof" und haben damas den Vertrag bei einem Notar ohne Rechtsanwalt unterschrieben. Das war der größte Fehler !!!
     
  12. #12 Baufuchs, 17.10.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sicherlich

    waren für die Zahlungen Abschläge vereinbart, d.h. Zahlung nach Baufortschritt.
    Nach BGB 632 a dürfen Abschläge jedoch nur "für in sich abgeschlossene vertragsmäßige Leistungen" verlangt werden. Vertragsmäßig kann eine Leistung nur sein, wenn sie frei von Mängeln ist.
    Wird die Abschlagsregelung nach 632a zum Nachteil des Bestellers verändert (Mängeleinrede nur bei Beendigung/Abnahme des Gesamtwerks) ist die Abschlagszahlungsvereinbarung gem. ABG hinfällig.

    Laienmeinung, keine Rechtsberatung. Anwalt fragen.

    @Mark/Robby
    Ihr erinnert Euch?
    So mit Anwalt durchgezogen bei dem BV in U.
    Abschlagszahlung wurde wg. Mängeln verweigert.
    Das war auch gut so, denn 3 Wochen später war der GÜ insolvent.
     
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