Kosten Standgerüst wegen längerer Standzeit, wer zahlt?

Diskutiere Kosten Standgerüst wegen längerer Standzeit, wer zahlt? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich lese schon länger in diesem Forum mit und konnte mir schon einige für mich hilfreiche Antworten selber heraus suchen, aber...

  1. #1 Ela4444, 31.10.2007
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    Hallo zusammen,

    ich lese schon länger in diesem Forum mit und konnte mir schon einige für mich hilfreiche Antworten selber heraus suchen, aber jetzt haben wir ein Problem und hoffen von Ihnen einen Tip zu bekommen:

    Wir haben ein Aussengerüst für unseren Neubau stehen gehabt.
    Am 8.8 bekommen wir von unserem Bauträger eine Aufforderung die Fenster (Fenster haben wir in Eigenregie besorgt) schnellstmöglich ein zu bauen, da sich sonst die Standkosten erhöhen. Die Fenster waren am 14.8. allerdings komplett eiingebaut und dies haben wir unserem Bauträger auch mitgeteilt. Dann passierte erstmal gar nichts ..... Anfang Oktober (nach mittlerweile bösem drängeln von uns) trafen wir Abends den Maler mit unserer Baufirma an unsere Bau und bekamen mit, wie dieser den Auftrag für Aussendämmung und Putz bekam. Der Maler fing auch ca. ein paar Tage später an und verbrachte seine Arbeit zügig. Das Gerüst wurde abgebaut.
    Nun bekammen wir eine Nachzahlung für das Gerüst. Wir teilten unser Baufirma mit, das wir damit nicht einverstanden seinen, da wir so lange gedrängelt haben und das Gerüst da WOCHENLANG rum stand ohne das was passierte.

    Unsere Baufirma meinte es ist unsere Schuld, da die Fenster nicht zeitig drinnen waren und der Maler erst andere Objekte machen musste, bevor er für uns Zeit hat. Zeit zwischen Fenster und Anfang Malerarbeiten: 6-7 Wochen! Der Maler sagt zu uns, das er an dem Tag wo er den Abend bei uns am Bau war auch erst den Auftrag bekommen hat. Vorher wurde über keinen Termin gesprochen.

    Wie können wir uns nun verhalten?

    Würde mich freuen, wenn Sie uns Tips geben können, denn es war für uns unverständlich, das das Gerüst so lange bei uns steht ohne das dieses Genutzt wurde.

    DANKE im voraus

    Gruß
    Michaela
     
  2. #2 Gast3007, 31.10.2007
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    Hallo :winken,

    das Problem ist denke ich hier zu lösen (oder auch nicht). Wenn Ihre unter Zeugen oder sonst irgendwie nachweislich dem BU Eure "Fertigstellungsmitteilung der Fenster" gegeben habt, dann habt Ihrs recht einfach. Eben auf diesen Nachweis verweisen und nichts bezahlen - und das ganez wieder nachweislich bei dem abgeben. Der BU muss dann genau nachweisen, warum er nicht das Gerüst abgebaut hat und im Zweifel sich mit dem Maler rumärgern (wenn er meint der wäre Schuld).

    Ansonsten - wenn kein Nachweis vorhanden - ist denke ich zu klären, wann der BU die eingebauten Fenster selbst auf der Baustelle gesehen hat (und das auch wieder nachweislich) und dann müsst Ihr auf diesen Termin verweisen. Wobei das dann schon schwieriger werden wird.

    Wenn der in der Zwischenzeit aber nicht auf der Baustelle war, dann gibts auf jenden Fall Ärger und vor Gericht und auf hoher See ...

    Gruß Reilinga

    p.s. den Leuten nochmal ins Gewissen reden und wenn auch das nnix bringt auf jeden Fall nachweislich ggf. mit Anwalt die Zahlung verweigern - oder halt in den sauern Apfel beisen ...
     
  3. JoSeb

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    Habt Ihr dem Bauträger die Fertigstellung des Einbaues der Fenster schriftlich mitgeteilt, würde die Sache wesentlich erleichtern.
    Wofür wurde überhaupt das Gerüst aufgebaut, doch nicht etwa für den Einbau der Fenster? Oder ist das noch von den Dachdeckerarbeiten übriggeblieben als Schutz- und Arbeitsgerüst?
    Wieviel will denn der Gerüstbauer pro m² und Woche mehr haben?
     
  4. #4 Ela4444, 31.10.2007
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    Danke für Eure Antworten.

    Also da mein Mann selbst die Fenster geleifert hat, können wir dieses per Lieferschein beweisen und der Einbau erfolgte über einen Subunternehmer der für die Firma in der mein Mann beschäftigt ist immer die Fenster montiert. Da der BU jeden Tag an unserem Bau nach Hause fährt und mit mir selbst vor Ort war am ersten Montagetermin (dafür gibt es auch Zeugen) wusste er also auch von der Montage.

    Das Gerüst wurde wegen dem Dachstuhl (so wurde uns mitgeteilt - Hanglage- ) und wegen dem Aussenputz inkl. Dämmung angebracht. Die Fenster wurden von innen montiert (war selbst dabei) und die Aussenfensterbänke hätten auch von innen montiert werden können, Monteur hat aber das Gerüst mitgenutzt da es ja nunmal da war.
    Zu dem haben die Dachdecker es glaube auch genutzt und ich 1 Woche vor dem Fenstereinbau zum Streichen der Dachüberstände.

    Die Nachberechnung läuft über: 12 Wochen Standzeitverlängerung der Lastenklasse 3 und pro Woche 110 €

    Grüße
    Michaela
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 31.10.2007
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    Was für einen Vertrag ...

    ... habt Ihr denn überhaupt mit dem BU?

    Pauschal alles (ohne Fenster) zum Festpreis?
    Gibt´s eine Baubeschreibung zum Vertrag?
    Steht da was drin über Gerüstarbeiten?
     
  6. #6 Ela4444, 31.10.2007
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    In unserem Bauvertrag steht, das wir jederzeit die Möglichkeit haben Gewerke oder Materialien vergüten zu lassen.

    Gruß
    Michaela

    PS. Wir haben die schriftliche Terminerinnerung von unserem BU und könnten dan nauch belegen das die Fenster wenige Tage später eingebaut waren
     
  7. JoSeb

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    In der Regel sind mit einem Bauträger Festpreise vereinbart, wie Volker bemerkt hat, ist dies wesentlich von dem Vertrag abhängig, welchen ihr mit dem BT abgeschlossen habt.
    Ist in diesem Vertragswerk oder in der Baubeschreibung die Gerüststandzeit definiert?
    Bei Festpreisen kann der BT nicht einfach Mehrvergütung fordern, zumal dies nicht vorher (ggf. durch einen Nachtrag) zwischen AG und AN vereinbart wurde.
    Fakt ist, für den Einbau der Fenster war das Gerüst nicht notwendig, und zwischen dem 14.08. und Anfang Oktober lagen schliesslich 6 Wochen, in der die Fassadenarbeiten hätten begonnen und ausgeführt werden können.
    Das Ganze sieht eher danach aus, dass der Gerüstbauer Mehrkosten an den BT berechnet hat, und dieser diese Mehrkosten an euch weitergeben will, zumindest versucht er es mal.
    Ich denke mit einem Gespräch mit dem BT könnte dies relöativ einfach aus der Welt geschafft werden.
     
  8. #8 Ela4444, 31.10.2007
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    Die Rechnung wurde von der Gerüstfirma direkt an uns gestellt, den Auftrag dafür hat der Bauträger gegeben, aber wir nicht.

    IN unserer Gewerkeliste steht eine Standzeit von 4 Wochen drinnen und anschliessend wird nachberechnet ... aber wir können doch gar nichts dafür das das Gerüst so lange nachher da stand .... die sagen der Einbau der Fenster hat solange gedauert, das der Maler zwischenzeitlich andere Aufträge angenommen hat, aber uns hat der Maler gesagt, das er erst ca. 1 Woche vorher bevor er angefangen hat den Auftrag bekommen hat.

    Zwischenzeitlich hat der BT uns aber erzählt, der er niemanden anders findet der das zu diesem Preis macht, diese AUssage kann ich aber nicht belegen.

    Gruß
    Michaela
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 31.10.2007
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    MfG
     
  10. drulli

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    Wenn es wirklich ein Bauträger oder GÜ-Vertrag ist, brauchen Euch solche Details doch gar nicht zu interessieren.
    Der BT baut zu einem festen Preis.
    Welche Unternehmen dazu unter welchen Konditionen beauftragt, sollte Euch vielleicht aus Qualitätsgründen interessieren. Preise oder Konditionen werden dabei in der Regel nicht an den BT-Kunden weitergegeben...
    Grüße!
    Uli
     
  11. #11 Ela4444, 31.10.2007
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    Also in unserem Bauvertrag steht nichts über das Gerüst ... nur in der Gewerkeliste, wo die einzlnen Kosten aufgeschlüsselt sind und da steht drinnen für 4 Wochen ... mehr wird nachberechnet. Aber wir haben uns an den Termin gehalten. Hätten die uns nicht ab dem Zeitpunkt der Mehrkosten informieren müssen und unsere Erlaubnis einholen müssen.

    Sind sowiso schon sehr ärgerlich, da die Anschlussgebühren der Stadtwerke waren mit 3000 € kalkuliert und der Spass hat uns 10.500 € gekostet und due Bodenabfuhr am Anfang vom Bau wurde auch nicht kalkuliert, hat uns 3500 € gekostet .... können wir da auch was machen?

    DANKE Euch so sehr!

    Gruß
    Michaela
     
  12. sepp

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    ich kapiers net ganz...
    ich lese bauträger und dann,
    gerüst 4 wochen, erdarbeiten 3.500, kalkulation von hausanschlüssen etc.
    was ist denn das für ne konstellation?
    ein bauträger erstellt ein gebäude auf "seinem" grundstück und veräussert dieses.
    ein generalunternehmer erstellt ein gebäude auf "fremde" grundstücke.

    klinkt nach "ich bau euch ein haus zum festpreis, aber abgerechnet wird zum schluß nach den tatsächlich anfallenden kosten ? :mauer
     
  13. drulli

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    Entweder gibt's da ein grosses Missverständnis, oder der "BT" zieht Euch gewaltig über den Tisch. Vielleicht sogar legal, weil die Posten, die die Mehrkosten verursachen, im Vertrag entsprechend geschickt formuliert sind...
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 31.10.2007
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    Bitte hier lesen und die tatsächliche Konstellation angeben.
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=7445
    Wenn die Gewerkeliste nicht Vertragsbestandteil war/ist, dürfte es für den ...(vermutlich) eng werden, sich auf die 4 Wochen zu berufen.
    Nochmal. SChicken Sie die Rechnung umgehend an den G.-Bauer zurück mit dem Hinweis auf das fehlende Vertragsverhältniss.

    Dann wird der sich an den .... wenden. Und der kann sich ja dann an Sie wenden - mal sehen, ob er sich das traut.
    Ich denke nicht, denn ohne Hinweis wird der G.Bauer ja nicht an Sie geschrieben haben.
    Für mich ist das sowas wie ein versuchsbalon - mal gucken, ob se blöd genug sind, zu zahlen.

    MfG
     
  15. #15 Ela4444, 01.11.2007
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    Habe mir die verschiedenen Varianten der Bauträger durchgelesen und muss sagen das wir irgendwie einen Misch daraus haben.

    1.) Wir haben das Grundstück über diese Immobileinfirma direkt gekauft
    (Dieser Kauf war separat zu dem Haus, da wir von einer Dame gekauft haben, bekam unsere Baufirma dafür eine Provision)

    2.) Es gibt eine Gewerkeliste für das Haus, in der ein Festpreis vereinbart ist, der auch im Kaufvertrag wieder auftaucht

    3.) Die Bodenabfuhr stand nicht in der Gewerkelsite, da man das angeblich vorab nicht kalkulieren kann!

    4.) Die Planung übernimmt unsere ich sag jetzt mal "Baufirma", aber die Rechnungen vom Sanitär, Estrichleger usw. bekommen wir direkt und müssen diese auch direkt an den Handwerker zahlen. Die Auträge hat die Baufirma in Auftrag gegeben.

    5.) Weitere Kosten wie Anschlüsse der Stadtwerke usw. standen nicht in der Gewerkeliste drinnen und wurden nur separat als ca. Auflistung per Hand aufgelistet. Damit wir wissen was noch auf uns zukommt!

    6.) Ich bin langsam am Verzeifeln, da diese Baufirma ein großer Kunde von der Firma meines Mannes ist (wo er beschäftigt ist) und wir eigentllich viel Gutes gehört haben! Oder stellen wir uns so blöd an?

    DANKE für Ihre nette Mithilfe

    Gruß
    Michaela
     
  16. #16 wasweissich, 01.11.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    sehr merkwürdig.........
     
  17. #17 Ela4444, 01.11.2007
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    Das hilft mir aber jetzt leider nicht weiter :cry
     
  18. #18 Baufuchs, 01.11.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sieht

    nicht nach Werkvertrag aus, sondern mehr nach "Betreuervertrag" oder ähnlich (Aufträge werden im Namen und für Rechnung des Bauherren erteilt).

    zu 2.) Gewerkeliste = Baubeschreibung mit Preisen ?
    zu 3.) Wenn Bodenabfuhr nicht enthalten = zusätzlich zu vergüten
    zu 4.) Was steht denn über Ihrem Vertrag? Werkvertrag/Bauvertrag/oder???
    zu 5.) keine BT Maßnahme, Versorger rechnen direkt mit Bauherren ab
    zu 6.) ja, ein bisschen schon:)

    Läuft das ganze über eine Fa. die mit Mindest-/Maxi-Baukosten wirbt?
     
  19. #19 wasweissich, 01.11.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das tut mir leid , aber es ist schon sehr undurchsichtig und verwirrend.....:confused::confused::confused:
     
  20. #20 Ela4444, 01.11.2007
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    zu 2.) Gewerkeliste = Baubeschreibung mit Preisen ?
    Eine Übersicht mit kalkulierten Preisen

    zu 3.) Wenn Bodenabfuhr nicht enthalten = zusätzlich zu vergüten
    Es stehen Erdarbeiten und Aushub Haus (ohne Bodenabfuhr) drinnen

    zu 4.) Was steht denn über Ihrem Vertrag? Werkvertrag/Bauvertrag/oder???
    Bausatz-Vertrag

    zu 5.) keine BT Maßnahme, Versorger rechnen direkt mit Bauherren ab
    OK

    zu 6.) ja, ein bisschen schon:)
    das Gefühl habe ich auch :o

    DANKE für das immer ehrliche!
     
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