Bauherrenhaftpflicht und SiGeKo

Diskutiere Bauherrenhaftpflicht und SiGeKo im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; wir planen EFH für ca. 300 TEUR mit Architekt. bgzl. haftung und sigeko haben wir folgende Fragen 1) wir werden eine bauherrenhaftpflicht...

  1. #1 2007larry, 02.09.2007
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    wir planen EFH für ca. 300 TEUR mit Architekt. bgzl. haftung und sigeko haben wir folgende Fragen

    1) wir werden eine bauherrenhaftpflicht abschließen. Brauchen wir unbedingt eine bauherrenhaftpflicht und einen sigeko? (wir haben von verschiedenen Seiten gehört, dass es nicht für alle EFHs gilt)

    2) wenn sigeko, ist dann nicht bauherrenhaftpflicht obsolet?

    3) was kostet ein sigeko und welche leistungen werden durch ihn erbracht.

    4) wenn sigeko - muss dann wirklich ein plan erstellt werden?

    5) kann der sigeko von dem rohbauer übernommen werden?

    wäre super, wenn uns jemand helfen könnte...
    vielen dank schon mal
     
  2. jman

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    In den meisten privaten Haftpflichversicherungen sind schon Bauherrenhaftpflichtsummen mit eingearbeitet, damit man bei kleineren Umbauten nicht immer ne neue Versicherung braucht. Diese sind jedoch meit auf 50000 oder 100000 Begrenzt.

    Ob euch das ausrecht müsst Ihr allein entscheiden.
    Jedoch würde ich euch Anraten doch eine Bauherrenhaftplicht abzuschließen, da sie ca. 150 Euse kostet und bei so einem Projekt sollte das schon dabei sein.

    Zum Sigeko zu sagen wäre:
    Die Haftpflichtversicherung wird nur zahlen wenn nix fahrlässiges vorgelegen hat. Wenn also ein Kind in den Graben vor eurem Grundstück fällt weil dieser nicht entsprechend abgesichert war, so kann das Probleme geben. Ihr baut ein Haus für 300k Euse da sollten nicht mit solchen "günstig zu vermeidenden" Risiken spekuliert werden.

    Im übrigen solltet Ihr euch mal mit nem Versicherungsberater besprechen, da gibt es noch einige andere Versicherungen, die vielleicht noch sinnig wären.
     
  3. #3 VolkerStoeckel, 03.09.2007
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    Auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden, ist durch den Bauherren entsprechend § 3 BaustellV ein geeigneter Koordinator zu bestellen. Sofern der Bauherr über die notwendigen Kenntnisse verfügt, kann er diese Aufgabe selbst wahr nehmen. In den meisten Fällen muss aber ein externer Koordinator beauftragt werden.

    Als geeigneter Koordinator im Sinne der BaustellV ist anzusehen, wer über ausreichende und einschlägige
    * baufachliche Kenntnisse,
    * arbeitsschutzrechtliche Kenntnisse und
    * berufliche Erfahrung in der Planung und Ausführung von Bauvorhaben
    verfügt.

    Er muss in der Lage sein Arbeitsabläufe vorausschauend und gewerkeübergreifend zu durchdenken.
    Die im Einzelfall erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen hängen von Art und Umfang des jeweiligen Bauvorhabens sowie den sich daraus ergebenden Gefährdungen und vom Zeitpunkt des Einsatzes (Planung, Vorbereitung der Ausführung, Ausführung) ab.

    Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein separates Thema. Hier sollte aber in keinem Fall gespart werden.
     
  4. #4 2007larry, 03.09.2007
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    Tausend Dank für Eure Beiträge.

    Das mit der Bauherrenhaftpflicht werden wir auf jeden Fall machen, auch eine Bauleistungsversicherung ...

    Der SiGeKo ist für uns allerdings schon ein bißchen ein Buch mit 7 Siegeln.

    Mal überspitzt gesagt "wenn ich es also richtig verstanden habe, dann braucht man offiziell einen Sigeko, damit klar ist wer Schuld ist, wenn ein Kind in die Baustelle gefallen ist."

    Wenn man sich so verhält, dass wir als Bauherren "nicht fahrlässig" etwas zu verantworten haben, zahlt dann unsere Bauherrenhaftplichtversicherung? Oder sagt dann die Bauherrenhaftplicht, dass wir einen SiGeKo gebraucht hätten...

    Unser Architekt sagt, dass dieser SiGeKo ca. 3000 EUR kostet und das ist immerhin nochmal 1 Prozent unserer Bausumme....
    Ist dieser Preis realistisch?
     
  5. #5 VolkerStoeckel, 04.09.2007
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    Der Preis ist Verhandlungssache.

    Ob ein SiGeKo sinnvoll ist, möchte ich nicht beurteilen. Er ist gesetzlich gefordert und kriegt im Falle eines Falles richtig Ärger. Die Bestellung des SiGeKo ist übrigens eine Bauherrenaufgabe.

    Am schönsten daran ist, dass dann neben Bauleiter und Unternehmer noch der Dritte Mann für die Skatrunde einziehen darf :shades
     
  6. #6 2007larry, 04.09.2007
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    jetzt weiss ich endlich für was ein sigeko gut ist ... zum skatspielen...:)

    Spass beiseite. ich seh schon, der sigeko muss wohl sein.

    bzgl. dem Preis. was ist denn ein guter Preis?
     
  7. #7 69danny69, 09.11.2007
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    hallo,
    unseren gabs für 2300 teuros weniger, bei 50 000 weniger gesamtbaukosten.
     
  8. #8 Manfred Abt, 10.11.2007
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    SiGeKo's machen ihren Job in der Regel für nen Appel und Ei. Ist halt ein vom Gesetzgeber erfundener Job, dessen Sinn sich oft verschließt. Primär verantwortlich für die Sicherheit der auf dem Bau Tätigen bleibt der ausführende Unternehmer.
     
  9. #9 Stefan61, 10.11.2007
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    Um hier einer Legende vorzubeugen: Für ein normales EFH ist erstens kein SiGeKo erforderlich, und zweitens könnte der Bauherr diese (überflüssige) Aufgabe auch selbst übernehmen. Einfach mal nach BauStellV googeln. NRWs Bürokratie offeriert ein .pdf-Merkblatt, in der genau das steht.
     
  10. #10 Manfred Abt, 10.11.2007
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    Das stimmt leider nicht, oder gibts was Neues?
     
  11. Eric

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    Nö, gibt nichts Neues. In dieser pauschalen Form ist die Aussage einfach falsch: Es kommt darauf an, ob ...
     
  12. #12 Stefan61, 11.11.2007
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    Hmm ... die Einstufung der Aussage als "falsch" ist kleinlich. Natürlich muß der Bauherr auf einen Zettel schreiben "Hiermit bestelle ich mich zum SiGeKo", damit der Bürokratie Genüge getan ist. Aber sonst ist bei einem normalen (!) EFH, auf das sich meine Aussage bezog, nichts weiter zu veranlassen. Ahnungslosen Bauherren für die Übernahme dieser ehrenwerten Funktion größere Beträge abzuknöpfen ist folglich Beutelschneiderei.
     
  13. #13 VolkerKugel (†), 11.11.2007
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Das ist zwar ...

    ... (leider) die überwiegende Realität, aber trotzdem falsch.

    Freundliche Grüße
     
  14. #14 Stefan61, 12.11.2007
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    @Volker Kugel: Zu sagen, eine Aussage sei falsch, ist noch kein Argument. Also Butter bei die Fische: Was genau ist falsch? Und wie wäre es richtig?

    Meine Position zum Vergleich:

    1. Der durch die BauStellV eingeführte SiGeKo geht auf die Richtlinie 92/57/EWG zurück. Er ist so überflüssig wie das ebenfalls auf eine EU-Richtlinie zurückgehende Allgemeine Gleichstellungsgesetz (vulgo:Antidiskriminierungsgesetz). Beides sind irrrsinnige Bürokratieauswüchse. Man kann der BauStellV nicht einmal entnehmen, was der SiGeKo genau tun soll, mit Ausnahme der Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, die aber ohnehin gelten.

    2. Leistungserbringer, die dem Bauherrn für die Übernahme des Amtes eines SiGeKo Geld abknöpfen, handeln nicht ehrenwert, weil sie nur etwas tun, was ohnehin getan werden muß.
     
  15. #15 Manfred Abt, 12.11.2007
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    Nix da, Butter bei die Fische. Erst Unsinn in die Welt setzen und dann andere mit Arbeit beschäftigen: erst mal zeigst DU uns bitte das pdf-Dokument der NRW-Bürokratie, in dem steht, dass ein SiGeKo für EFH nicht erforderlich ist.

    Und über Nr. 2 des vorstehenden Beitrages kann ich nur schmunzeln. Hat dein Auto einen Motorschaden, dann muss der ohnehin repariert werden. Die Werkstatt handelt dann nicht ehrenwert, wenn sie dafür Geld haben will?
     
  16. damy

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    Maurermeister, SiGeKo, Fachkraft für Arbeitssicherheit
    @Stefan 61

    hast Du die BaustellV gelesen und was noch wichtiger ist auch verstanden?
     
  17. #17 Stefan61, 12.11.2007
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    @damy: Gelesen habe ich die Verordnung. Verstanden habe ich sie nicht. Das geht mir bei EU-Richtlinien und den darauf beruhenden nationalen Verordnungen aber oft so. Damit alle Leser auf denselben Stand kommen: Die inkriminierte Verordnung ist zugänglich als http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/baustellv/gesamt.pdf

    @Manfred Abt: Dass ein Sigeko nicht erforderlich ist ergibt sich, wenn auch etwas umständlich formuliert, schon aus dem Verordnungstext selbst. Zitat:

    § 3 Koordinierung
    (1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen.

    (1a) Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte wird durch die Beauftragung geeigneter Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden.

    Zitat Ende. Im Klartext bedeutet das: Man kann einen Sigeko bestellen (Abs. 1 Satz 1), oder man kann es bleiben lassen (Abs. 1 Satz 2). Wenn man den Sigeko bestellt und ihm einige TEUR überläßt, haftet man trotzdem (Abs. 1a). Daher halte ich es nach wie vor für nicht ehrenwert, rechtsunkundigen Bauherren etwas anderes zu erzählen und ihnen dafür Geld abzuknöpfen. Wer das anders sieht, könnte ja 'mal ein Argument bringen.
     
  18. #18 Stefan61, 12.11.2007
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    Die im letzten Satz geäußerte Bitte geht vor allem an damy, der ja selbst als Sigeko firmiert.
     
  19. #19 Manfred Abt, 12.11.2007
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    Also, auch wenn mir das jetzt als Nichtbringen von Argumenten angekreidet wird:

    Ich hab wirklich keine Zeit, Leuten, die ausdrücklich sagen, dass sie den Text nicht verstanden haben zu erklären, warum ihre eigenmächtige Interpretation des Textes falsch ist.

    Wenn man erklärt, es nicht zu versehen, ist es schon dreist den Fachleuten zu erklären, wie der Text zu verstehen ist.
     
  20. #20 Stefan61, 12.11.2007
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    Aggression ersetzt kein Argument. Jeder kann sich anhand des obigen Links selbst ein Bild vom Wert des Sigeko machen. Warum "Fachleuten" wie Maurern und Ingenieuren eine erhöhte Kompetenz bei der Auslegung von Rechtsnormen zukommen sollte, ist mir ebenfalls unklar.
     
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