Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!

Diskutiere Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich hätte halt von Anfang an keine Stunde angeben sollen, wie auc hdes öfteren hier geschrieben. so ist man kein mitglied und alles OK. Nun hab...

  1. jörn v

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    Ich hätte halt von Anfang an keine Stunde angeben sollen, wie auc hdes öfteren hier geschrieben. so ist man kein mitglied und alles OK. Nun hab ich aber von Anfang an was gemeldet.
    Ich werde auf jeden Fall nix unterschreiben, mit dem ich nicht zufrieden bin. Und fotografiert wird auc hnicht in meinem Haus.
     
  2. #122 dr brocker, 30.01.2008
    dr brocker

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    Entschuldigung, aber jetzt hackt es aber ganz gewaltig in Ihrer Argumentation!

    Wer hat wo eine bessere Stellung, der BG-Bau zu antworten? Was hat meine Verbindung mit der BG-Bau zu tun?

    Ich habe den Fragebogen ausgefüllt, wie es vorgeschrieben war und das war es. Das kann jeder machen, ohne studiert zu haben? Ich kann Ihre Gedanken hier nicht nachvollziehen, wie kommen Sie auf sowas???:confused:

    Und das Abschaffen der BG-Bau überlass ich mal Euch, die die nach dem 2. Weltkrieg geboren wurden, ich hab da keine Lust mehr!

    Und ich habe trotdem was dazu beigetragen : 1.) Die haben von mir kein Geld erhalten, ein System was kein Geld bekommt verhungert.

    2.) Menschen, junge Leute, die das hier Lesen, können in Zukunft daraus lernen, wie zu Handeln ist.


    P.S. : An Herrn Jörn : Gut, daß Sie den ersten Fehler einsehen, warum machen Sie jetzt den Zweiten???:mauer
     
  3. Bauwahn

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    Der Herr Dr.... Das war jetzt indirekt eine Aufforderung zum Rechtsbruch....
     
  4. #124 dr brocker, 30.01.2008
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    Ich werde das Gefühl nicht los, daß entweder einige Menschen nicht lesen können, oder aber man bewußt veräppelt wird.

    Ein H. Dül. der sagt man muß sich an Gesetze halten und deswegen muss man den Mann von der BG zu Hause einladen ....:mauer

    Ein Bauwahn der Rechtsbruch sieht, wo isser denn???

    Leute, habt ihr euren Verstand durch das TV verloren?:confused:
     
  5. #125 Ingo Nielson, 30.01.2008
    Ingo Nielson

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    wenn ich in dieser situation wäre, würde ich dem sachbearbeiter klar machen, dass ich meine pflicht mit der abgabe des fragebogens erfüllt hätte. bei mir müsste die bg eine weitergehende forderung einklagen.
    ich sehe nicht die sinnhaftigkeit eines ortstermins und mich würde -ebenso wie dr brocker- interessieren, auf welcher rechtsgrundlage so ein termin erfolgen soll.
     
  6. Ryker

    Ryker

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    Eben. Da die Brueder nicht Sonntags kommen, duerfen sie den Verdienstausfall gern ersetzen.
     
  7. #127 dr brocker, 30.01.2008
    dr brocker

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    Da es keine Rechtsgrundlage gibt, erübrigt sich die Diskussion.
    Es gibt ein „Anfragen“ der Bau-BG, nach dem Motto : Wir kommen mal vorbei.

    Wenn man jetzt, so wie Herr Dül., den lieben und braven Bauherr spielt und die Herren einlädt, was nicht notwendig wäre, kommt es zur nachteiligen Situation für den BH!

    Das will Herr Dül. Nicht wahrhaben, weil er an den ehrlichen BH glaubt, der alle Std. auch richtig meldet.

    Das ist leider ein wenig zu kurz gedacht, Herr Architekt Dül.

    Denn es gibt keine Stempeluhr, die da im Hintergrund der Bauarbeiten mitgelaufen ist. Ergo, wird es ein Ermessensspielraum geben, und genau hier ist der Haken :

    Ist es ein besonders fleißiger Bauherr, hat er viel in kurzer Zeit geleistet, kann es sein, daß der Herr der BAU-BG, der nun zu Hause alle Akten einsieht, zu der Einsicht kommt, daß da doch ein Helfer mit im Spiel war, was aber nicht der Wahrheit entspricht.

    Ergebnis : Bau-BG Mitarbeiter hat gefundenes Fressen und fleißiger BH sitzt neben den angeknabberten Keksen und den Kuchenkrümeln und überlegt nun das weitere Vorgehen in Sachen Kreditaufnahme für die Rg. Der Bau-BG.


    An Herrn Dül.: Ihre Aufrichtigkei in Ehren, aber wozu glauben Sie, gibt’s im Strafrecht ein Recht auf Aussageverweigerung??? Damit sich alle selbst belasten, ??? Weil die Welt so ehrlich ist??? Wo leben Sie, Herr Dül.???

    Tun Sie doch nicht so naiv! Sie wissen doch genau worum es hier geht! Oder wollen Sie vermeiden, daß durch geringere Einnahmen der Bau-BG beim Häuslebauer der Unternehmer zu sehr belastet wird? Strengen Sie sich an und bieten Paroli, anstelle Ehrlichkeit und Sauberkeit im faulen System zu prdigen!
     
  8. Julius

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    Es besteht KEIN Rechtsanspruch der BAU-BG auf einen Ortstermin im Objekt!

    Wer deren Bauftragten trotzdem einläßt, steigert erfahrungsgemäß unnütz die Chance, nachzahlen zu müssen. Und das ohne Not.

    Wohlgemerkt setze ich voraus, daß tatsächlich geleistete Helferstunden korrekt gemeldet und bezahlt werden. Aber damit muß es auch genug sein.

    Für den Verkehr mit der BAU-BG sollte man sich im eigenen Interesse auf schriftlichen Austausch beschränken.
     
  9. #129 Ingo Nielson, 30.01.2008
    Ingo Nielson

    Ingo Nielson

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    sehe ich genauso.
     
  10. #130 wasweissich, 30.01.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    die efektivität der bauBG will ich hier nicht diskutieren , aber warum soll die nicht privilegierte allgemeinheit für unfälle auf häuslebaustellen geradestehen?

    lieber professordoktor , haben sie vielleicht mal darüber nachgedacht ,warum sie keine antwort auf ihre gefakte unfallanzeige bekommen haben? vielleicht gab es zu ihrem angemeldeten anspruch keinerlei zahlungsabsichtserklärung oder ein aktenzeichen?
    ausserdem geht mir ihr arrogantes getue ganz schön auf den zeiger

    sicher kann soeine versicherung mehr für einen gutsituierten versicherten tun , die algemeinen kosten (krankenhausbau ,die chefarztsekretärin ,die krankenpflegerausbildung....kosten für mittellose ...und und und..) trägt ja die 14,8% versicherung....
    da bleibt für weniger beitrag mehr für chefarztbehandlung und so weiter...



    :mauer:mauerfrühzeitkapitalismus lebe hoch , im moment kann man das in russland hautnah erleben , schreibt uns, wie es euch da gefällt.....:cool:
    j.p.
     
  11. #131 dr brocker, 30.01.2008
    dr brocker

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    Sagt mal Herrschaften, seit Ihr echt so beschränkt? Ich kenne das aus meine´r Umwelt garnicht so deutlich!

    Ich nehme jetzt mal diesen Satz und werfe den mal ganz schnell zurück :


    "aber warum soll die nicht priviligierte allgemeinheit für unfälle auf häuslebauer geradestehen?"

    1.) und auch nur 1.) GERADE DESHALB SCHREIBE ICH DEM FRAGESTELLER, DASS ER NICHT DEN MITARBEITER INS HAUS LÄSST WEIL ER SONST SEHR WAHRSCHEINLICH ZUVIEL ZAHLT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    ER IST NICHT "PRIVILIGIERT" UND ICH WÜNSCH IHM NICHT, DASS ER WEGEN SEINEM EIGENEM FLEISS AUCH NOCH VIEL GELD ZAHLEN MUSS!!!!!!

    Seit Ihr denn alle schwer von Begriff?
     
  12. #132 wasweissich, 30.01.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wahrscheinlich haben wir nicht soviel von dem wieholeichfürmichallesrausohnezubezahlengen abbekommen . auch wenn sie es sich nicht vorstellen können , es gibt auch ehrliche menschen........
    und wenn sie es als beschränk ansehen.........mich stört es nicht
     
  13. ISYBAU

    ISYBAU

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    alle

    Ich denke, dass die gute Absicht unmissverständlich zum Ausdruck kam.
     
  14. #134 dr brocker, 30.01.2008
    dr brocker

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    Wenn es nichts besseres zum meckern gibt, bitte ich zu entschuldigen, dass ich die Tastatur nicht gewohnt bin zu bedienen. Weiterhin bin ich sehr kurrsichtig, da mag es schon mal vorkommen, dass Tasten vertauscht werden.

    Wenn Sie denn sonst nichts beizutragen haben.
     
  15. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "hmmm"

    bzgl. BG hab ich meine eigene Meinung, ich hab mir
    die Beiträge ruhig und sachlich durch gelesen (!)

    @ Herr Dr Brocker

    Ihr Ton hier gefällt mir "nicht" ... schrauben Sie bitte
    Ihre Wortwahl zurück ... Sie können diesen Hinweis
    gleich als Verwarnung einbuchen (!)
     
  16. #136 Ralf Dühlmeyer, 31.01.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich schreibe es einmal der von Ihnen benannten Kurzsichtigkeit zu, dass Sie meinen Namen nicht ausschreiben (und nicht einer überheblichen Arroganz)
    Herr B.... - Menschen, die denken wie Sie, richten Staaten zu Grunde.
    Es gibt Menschen, die Regeln (wertgleich zu ersetzen durch Gesetze, Verordnungen, Verträge.......) brechen, also habe ich das gleiche Recht.
    Suuuuuuuper Einstellung
    Natürlich weiß ich, das bei der BauBG (und anderswo) meisst beschissen wird. Na und.
    Irgendwo in Deutschland (es ist Schulanfang) wird gerade ein Kind so richtig verprügelt - ganz sicher.
    Darf deswegen jetzt ein anderes Kind mein Kind oder Ihr Enkelkind "plattmachen"????
    Wenn Sie jetzt nein sagen, haben Sie sich sofort für alle vorstehenden Beiträge zu entschuldigen.
    Wenn Sie ja sagen, sollten Sie umgehend nach Kenia auswandern - dort wird grade gelebt, was Sie propagieren.
    Und jetzt sagen Sie mir nicht, mein Beispiel wäre falsch.
    Es ist richtig.
    In beiden Fällen geht es darum, aus einem Verstoß gegen eine von der Gesellschaft oder ihren Vertretern erlassene Regel Rechte für sich selbst/andere abzuleiten. Nur der Grad der Auswirkung ist eine andere - sonst nichts!
     
  17. #137 Stefan61, 31.01.2008
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    Möglicherweise...

    sollte man die Beiträge des Dr. Brocker besser ignorieren. Ich habe selten einen so überheblichen Unsinn gelesen: Beiträge als BG werden zunächst fälschlich als Steuern einsortiert. Dann wird ein Aussageverweigerungsrecht im Strafrecht angeführt, aber hier geht es nicht ums Strafrecht, sondern ums Abgabenrecht, und da trifft den Abgabepflichtigen eine Mitwirkungspflicht.

    Es kann ja jeder seine eigenen Strategien im Umgang mit Behörden fahren. Effizient ist nach meiner Lebenserfahrung die Strategie, kooperativ zu sein. Wenn auf der Baustelle keine Schwarzarbeiter beschäftigt wurden, gibt es auch keine Nachzahlung, denn die objektive Beweislast liegt bei der BG. Die Verweigerung eines Ortstermins könnte demgegenüber einen Anfangsverdacht begründen, und dann wird's unangenehm.
     
  18. Bauwahn

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    Josef, da hast Du mir mal voll aus der Seele gesprochen!

    Bezahlen sollen in diesem Land nur noch die, die zu arm sind, sich einen Seitenausgang zu suchen. Die werden dann nebenbei auch noch als "zu dumm" bezeichnet, weil sie ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen.
    Aber wahrscheinlich muss erst mal alles den Bach runtergehen, dann können wir oder unsere Kinder beim Zustand von ca. 1870 (vor der allg. Sozialversicherung) wieder von vorn anfangen.

    Thomas
     
  19. R.B.

    R.B.

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    Zur BG kann man stehen wie man will, solange das System der BG in Deutschland im Gesetz verankert ist, bleibt uns nichts anderes übrig als uns gesetzeskonform zu verhalten.

    Wer die BG ändern oder abschaffen möchte, muß dort intervenieren wo die Gesetze gemacht werden. Ein Duell Bauherr gegen BG-Prüfer auf einer Baustelle ist dafür denkbar ungeeignet, denn keiner von den Beiden kann wirklich etwas ändern.

    Ich bin auch der Meinung daß das bisherige System "BG" ausgedient hat und effizienter gestaltet werden könnte, aber wozu sollte ich darüber mit einem BG-Prüfer diskutieren?

    Gruß
    Ralf
     
  20. Julius

    Julius

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    Vorab:
    Ich begrüße es, wenn hier wieder ein angemessener Ton herrscht.
    Lieber Prof.Dr. B., man kann seiner Position durch mangelnde Umgangsformen auch schaden!
    Und gegen Schmarotzertum hab ich generell was (ganz oben genauso wie ganz unten oder irgendwo dazwischen)! Leider erzieht unser derzeitiges System mit seiner abstrusen Form der vermeintlichen Einzelfallgerechtigkeit durch völlig überbordende Detailregelungen die Menschen genau dazu.
    Hier kann ME die Lösung nur in einer radikalen Abschaffung ALLER Ausnahmeregelungen mit gleichzeitiger Senkung der Nominalsätze liegen.
    Niemand kann mir z.B. erklären, warum es geboten sein soll, Luxus-Hundefutter mit dem ermäßigten MwSt.-Satz zu subentionieren, auf Medikamente für Menschen jedoch den vollen Satz zu erheben.

    Zur Sache:
    Ich möchte die Effektivität der BauBG nicht völlig außen vor lassen.
    Denn gerade wasweissich täuscht sich, wenn er annimmt, daß die Leistungen der Bau-BG durch deren Beitragseinnahmen finanziert würden. Das Gegenteil ist der Fall! Die zahlt auch jetzt, totzt Bestehens der Bau-BG, voll die Allgemeinheit!
    Das Beitragsaufkommen der Bau-BG reicht nichtmal zur Deckung derer Verwaltungskosten...
     
Thema: Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!
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