Neubau: Modernes EFH mit Doppelgarage

Diskutiere Neubau: Modernes EFH mit Doppelgarage im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Zement. Doppelgarage. Also sind die ersten 3 m "frei" Nur im Abstandsbereich ist sich nix mit Terrasse auf Garage. MfG

  1. #81 Ralf Dühlmeyer, 06.02.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Zement. Doppelgarage.
    Also sind die ersten 3 m "frei" Nur im Abstandsbereich ist sich nix mit Terrasse auf Garage.
    MfG
     
  2. pbcom

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    Genau so war die Planung, allerdings erst in 1-2 Jahren
     
  3. #83 Baufuchs, 06.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Ralf

    Da hast Du wahr. (So würde man es in Münster sagen) :lock
     
  4. Seev

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    1. @Volker Kugel:
    Hat die Bequemlichkeit nicht auch eine Grenze? z.B. wenn die Stufe zu tief wird? (schätze mal wenn Tiefe ca. > 29 cm)

    2. Wie sehen die Experten das Thema Dachüberstände? (vgl. Bilder oben)

    Danke und Gruss.
     
  5. #85 Stefan61, 07.02.2008
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    Die Bequemlichkeit hängt vom Steigungsmaß ab. (Steigungsmaß = 2 x Stufenhöhe + 1 x Trittbreite). Ein Steigungsmaß von 63 cm gilt als ideal. Dies erreicht man zum Beispiel mit 17 cm Stufenhöhe und 29 cm Trittbreite.
     
  6. #86 VolkerKugel (†), 07.02.2008
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    Irgendwo ...

    ... wird sie schon ihre Grenze haben :Roll .

    Im Verwaltungsgebäude der Höchst AG von Peter Behrens hat das Haupttreppenhaus eine Steigung von 12,5 und eine Trittbreite von 37,5 cm (Steigungsmaß = 62,5).
    Die Treppe läuft sich wie Lottchen :biggthumpup: .

    Braucht natürlich ne Menge Platz.
     
  7. drulli

    drulli

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  8. #88 Ralf Dühlmeyer, 07.02.2008
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    Ganz laut ENTSCHULDIGUNG sag :o

    Was wir uns alle nicht vorstellen konnten - in Nds geht die Nummer mit dem Luftraum wirklich durch.

    Sorry @ Fragesteller für die Aufregung.

    Es ist unvorstellbar, aber wahr.

    Nicht GANZ unlogische Begründung:
    Ein Vollgeschoß sagt nichts über die Geschoßhöhe. Im Prinzip kann man auch ein einziges Geschoß mit (sagen wir mal) 6 m lichter Raumhöhe bauen und es ist noch immer ein Vollgeschoß. Egal, wie´s nach aussen wirkt.

    MfG
     
  9. #89 VolkerKugel (†), 07.02.2008
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    Na prima ...

    ... dann können wir uns ja unbesorgt der Treppe widmen :biggthumpup: .
     
  10. #90 Baufuchs, 07.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich kann

    die Begründung nicht ganz nachvollziehen.

    Zweifellos ist es in diesem Fall ja nicht 1 sehr hohes Geschoss, sondern es ist ein zweites Geschoss vorhanden, dessen Anrechnung/Nichantrechnung als Vollgeschoss in der BauONiedersachsen geregelt ist.

    Und da stellt sich dann doch nur die Frage, was gehört zur Grundfläche dieses Geschosses. Da ist es in z.B. NRW eben so, dass alles, was von den äußeren Umfassungswänden umhüllt wird, dieser Fläche zugerechnet wird.

    Eben auch Aussparungen in der Decke.

    Aber wenn die Niedersachsen anders rechnen.....:konfusius

    Andererseits:
    Geht man davon aus, dass mit der Festsetzung der zul. Geschosszahl nur das Maß der baulichen Nutzung bestimmt werden soll und es sich dabei nicht um eine Gestaltungsfestsetzung handelt, könnte man ja beim nächsten Mal auch in NRW versuchen........
     
  11. Uli R.

    Uli R.

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    öhm, hab ich was an den Knopfaugen? Wurde schon gepostet wie das Gespräch beim Bauamt ausging? *blind glotz

    Ich würde mal sagen wie es auch immer ist, für den Fragesteller ist es doch nur positiv, wenn eine etwas undurchsichtige Lage absolut sicher geklärt ist. Schließlich geht es um jede Menge Kohle.
    Also ich würde keinen Grund sehen sich über die Aufregung aufzuregen *G
     
  12. #92 wasweissich, 07.02.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    würde ich nicht sagen , so lange das schrittmass hinkommt 2xh + t = 64 ist es kein problem , bei aussenanlagen 15/33-35 oder 16/32 stufen üblich und vorgeschrieben........
     
  13. pbcom

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    So sieht es wohl aus... ich steige da zwar selbst nicht ganz durch aber irgendwie haben die die Grundfläche im EG außen gemessen. Da es sich um ein KWF60 Haus handelt ist die enorme Außendämmung mit gerechnet worden :wow hinzu kommt noch der Vorratsraum in der Garage der zu der Grundfläche im EG gehört.

    Die Drempelhöhe bzw. Raumhöhe an sich ist wohl egal.

    Wie gesagt, ich verstehe da leider nicht viel von. Hauptsache es ist i.O.

    Die Treppe werde ich Anfang nächster Woche mit dem Architekten besprechen.

    Glaubt ihr das man die auf der gleichen Fläche ändern kann?
     
  14. #94 VolkerKugel (†), 08.02.2008
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    Nein ...

    ... natürlich nicht, da die Lauflinie länger wird.

    Aber rein geht sie. Auch mit 17 Steigungen 17/29.

    Mit entscheidend dafür ist die Festlegung des geplanten Austritts auf das Garagendach (unter Beachtung der erforderlichen Anschlusshöhen!).
     
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