Bin ich der Gelackmeierte???

Diskutiere Bin ich der Gelackmeierte??? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, habe folgendes Problem: Ich bin dabei ein Haus zu bauen, leider stellten sich auf dem Grundstück nicht ganz leichte Bodenverhältnisse...

  1. Looner

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    Hallo,
    habe folgendes Problem:

    Ich bin dabei ein Haus zu bauen, leider stellten sich auf dem Grundstück nicht ganz leichte Bodenverhältnisse heraus, laut Baugrundgutachten (welches der Baufirma vorlag) ist durchweg Geschiebelehm vorhanden. (obwohl auf Anfragen viele Bauleute sagten das wär kein großes Problem und zu bewerkstelligen)
    Nach der Baugenehmigung fingen die Arbeiten endlich an und stopten auch sofort nach einigen Baggerhuben wieder, da es einige Tage zuvor dauernd regnete war der Boden so aufgeweicht, dass der Baugrund ,laut Aussage der Baufirma, nun noch 1m tiefer als vorgesehen ausgetauscht und befestigt werden müsse.
    Laut Baugrundgutachter wäre dies nicht nötig gewesen wenn das Gutachten befolgt worden wäre. In dem wohl für Profis ersichtlich war, nicht bei widrigen Witterungsverhältnissen mit schwerem Gerät zu hantieren.

    Fakt ist das die Firma mir ein Angebot von 6500,-€ unterbreitete. Die ich natürlich nicht mal eben unter dem Kopfkissen liegen habe.

    Jetzt die Frage, bin ich als Bauherr der Gelackmeierte und muß das zahlen bzw für ordentlichen Boden sorgen da ja laut Gesetz der Bauherr den Baugrund liefert, aber dafür war doch das Baugrundgutachten oder?

    vielen Dank im Voraus.
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 04.03.2008
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    Frage vorab ...

    ... wie wird gebaut?

    Mit eigenem Architekt, mit Generalübernehmer oder mit Bauträger?
     
  3. #3 Stefan61, 04.03.2008
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    Und ...

    ... falls Sie wirklich "Bauherr" sind und nicht das Millionste BT-Opfer: Was wurde vertraglich bezüglich des Baugrunds vereinbart?
     
  4. Looner

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    Gebaut wird mit Bauträger, welcher , wie es sich für ,mich darstellt, mit Subunternehmen arbeitet.
    Also folgendermaßen: Firma X ist Bauträger laut Werkvertrag, arbeitet mit Firma Y (welche ein Tochterunternehmen von X zu sein scheint) als Tiefbauer zusammen, der für die Ausführung Firma Z als Subunternehmer beauftragt.
    Ich als Bauherr habe das Bodengutachten an Firma X weitergeleitet, die es an die betreffenden Stellen, sprich Firmen, weiterleiten will.
    Soweit ich weiß hat X das Gutachten an Y weitergeleitet, aber Y nicht an Z, denn als ich vor Ort war zum "ersten Spatenstich" sank ja der Bagger beim arbeiten auf dem Grund ein , worauf der Baggerführer, der gleichzeitig Chef der Firma Y ist, nach dem Gutachten fragt und es VON MIR übereicht bekam.
    Der Gutachter läßt mir nun ein Schreiben zu seiner Aussage
    ("Laut Baugrundgutachter wäre dies nicht nötig gewesen wenn das Gutachten befolgt worden wäre. In dem wohl für Profis ersichtlich war, nicht bei widrigen Witterungsverhältnissen mit schwerem Gerät zu hantieren.") zukommen.
     
  5. drulli

    drulli

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    Da passt etwas nicht. BT => Kaufvertrag. Besser erstmal die Definitionen hier lesen und verwenden. Dann reden nicht alle aneinander vorbei.
     
  6. lawyer

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    Und

    wie ist die zu erbringende Leistung im LV beschrieben? Wer hat das LV verfasst? Ist in den Vorbemerkungen zum LV ein Hinweis auf das BGA enthalten?
     
  7. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Klärung, wer wirklich Bauherr ist, steht noch aus.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 05.03.2008
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    Das ist ein GU/GÜ.
    Kann gar nicht anders sein, denn beim BT trägt der, da ja selber Grundstückseigentümer, auch das Baugrund"risiko".
    Oder er ignoriert es und hofft, das der Baugrund die nächsten 5 Jahre kein Zicken macht :p

    MfG
     
  9. Looner

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    Hab nochmal den Werkvertrag studiert, hab mich geirrt, da ist nur von Auftragnehmer (Firma X) und Auftraggeber (Ich) die Rede.
    Also nix Bauträger.
    Somit liegt das Baugrundrisiko wohl bei mir!?!
    Allerdings geht es ja auf einen Fehler des Tiefbauers zurück, der, laut Aussage des Bodengutachters, nach heftigem Niederschlag gar nicht erst hätte anfangen sollen auf dem aufgeweichten Boden. Wäre das eingehalten worden wäre der zusätzliche Bodenaustausch wohl nicht nötig gewesen.
     
  10. #10 Stefan61, 10.03.2008
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    In Ordnung, Sie sind Bauherr und haben einen Werkvertrag abgeschlossen. Damit hängt die Antwort auf Ihre Ausgangsfrage davon ab, ob das Baugrundgutachten zum Vertragsbestandteil gemacht wurde bzw. ob es dem AN vor Vertragsabschluß bekannt gemacht wurde und Sie das auch beweisen können.

    Wenn dies bejaht wird, sind Sie aus dem Schneider, weil sich der AN am Vertrag festhalten läßt. Andernfalls müssen Sie zahlen.
     
  11. Looner

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    Wurde es definitiv, da das Gutachten Vertragsforderung der Baufirma war, also im Vertrag festgeschriebener Bestandteil.
    Daraufhin wurde es erstellt und der Firma zur Verfügung gestellt.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 10.03.2008
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    Das eine Firma etwas fordert, bedeutet noch lange nicht, das sie die Folgen daraus bezahlen muss.

    Ich glaub, da hilft wirklich nur ein Anwalt weiter, der nachvollzieht, wer was wem ab wann schuldet.

    MfG
     
  13. #13 Stefan61, 10.03.2008
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    Nein, für einen Anwalt ist es zu früh, die Firma hat ja noch nicht einmal eine Forderung geltend gemacht, sondern nur ein "Angebot".

    Stellen Sie der Firma Ihre Rechtsauffassung dar, wonach das Bodengutachten Vertragsbestandteil ist und Sie nicht für Verwirrungen zwischen AN und dessen Subs verantwortlich sind. Wenn die Firma verständig ist, wird sie wohl keine Forderung geltend machen. Andernfalls können Sie immer noch zum RA gehen.
     
  14. #14 Carden. Mark, 10.03.2008
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Es ist doch egal, ob das BGA Vertragsbestandteil war oder nicht.
    Es war zum Zeitpunkt VOR Beginn dem AN übergeben worden.
    Hieraus kann ein Experte, ein solcher sollte der Tiefbauer sein, feststellen, mit was für ein Boden zu rechnen ist.
    Er hat nach starken Regenfällen Bedenken hinsichtlich des Aushubtermins anzumelden und etwaige Risiken aufzuführen.
    Was sagt er denn, weshalb ein Meter tiefer ausgetauscht werden muss.
    Hat er solche Furchen mit den Bagger reingezogen?
     
  15. #15 Stefan61, 11.03.2008
    Stefan61

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    @Mark Carden: Rechtlich ist es egal, ob das Bodengutachten Vertragsbestandteil war. Gleichwohl habe ich in diesem Punkt nachgefragt, weil er in tatsächlicher Hinsicht von Bedeutung ist. Wäre das BGA nämlich nicht Vertragsbestandteil geworden, müßte der AG die Aushändigung des BGA beweisen. Und das könnte schwierig sein.
     
  16. PeMu

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    Nein ist es nicht. BGA, Vorlage Kenntniss und auch noch Forderung des selben, da ist es nicht leicht es dann rechtlich erfolgreich zu ignorieren....

    Der Tiefbauer hebt anscheinend zum ersten Mal in seinem Leben eine Baugrube in der Gegend aus:wow

    Mal die ketzerische Frage: Wo ist der Bauleiter in dem Ensemble/Ablauf des Geschehens?:Roll

    Jaja, es ist ein Bauleiter gemäß der Landesbauordnung zu bestimmen.
    Vom Bauherrn beauftragt und bezahlt ist er für solche Themen da.:cool:

    Oder ist es: Ein Gründstück hab ich, ein Haus brauch ich, also wo ist der all-inclusive-Anbieter= GÜ.
     
  17. #17 gilles027, 11.03.2008
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    .
    Hi Looner,

    "Butter bei de Fische Looner", dass werden nicht die letzten 6,5k bleiben die sie gerade nicht haben aber benötigen. Das ist ganz normal beim Bauen, es wird alles viel teurer.

    Gruß
    Gilles
     
  18. PeMu

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    Noch was:

    mit oder ohne Keller, Hanglage?

    Denn wieso gurkt der Tiefbauer überhaupt auf der Baugrubensohle rum?
     
  19. Looner

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    boah, viele Fragen, dann gehts mal los:

    -Bauleiter ist eingeschaltet, kümmert sich drum hat mit den Beteiligten ein Klärungstreffen angeleiert.

    -Baufirma hat noch keine Forderung gestellt, nur Angebot des Tiefbauers (Subi), wird noch geklärt ob und wer dafür zahlen muß (Klärungstreffen)

    -Tiefbauer gurkt auf Sohle rum weil er mir nen Gefallen tun wollte und nen Gesträuchberg weggeschoben hat und den Aushub nen bissel planschieben wollte

    -Bager hat ganz schöne Furchen gezogen, wie gesagt der Bagger ist beim baggern mit den Rädern in den Boden eingesunken, und irgendwie mußte der ja wieder raus

    -ist mir klar das bauen teuer ist, aber ich seh nicht ein das ich 6,5k zahlen soll wenns vermeidbar gewesen wär und es einen "Schuldigen" gibt, ich mein jede Firma hat ne Haftpflicht die für son "chaden" doch aufkommen müßte (Vermutung meinerseits)

    -gebaut wird auf Flachland, als Bungalow (1 etagig) ohne Keller

    noch gabs ja keinen Streit mit der Baufirma, aber erstmal will ich vorbereitet sein falls die mir jetzt sagen ich bin der "Gelackmeierte" und muß zahlen.
    Wollte mir hier Argumentationshilfe und Erfahrungswerte bzw. Sachlagenhinweise einholen um auf ein eventuelles (Streit)Gespräch vorbereitet zu sein.
    Leider bin ich Laie und stecke nicht tief in der Materie drin, hab zwar nicht gerade zwei linke Hände, aber behaupte das ich absoluter Frischling am Bau bin.

    Hoffe auf die bisherigen Aussagen der Firma die das erstmal "intern" klären will und mich als Bauherren aussen vor lassen will.
    Und wenn ich die Aussagen hier richtig deute sind die Mehrzahl von euch meiner Meinung.
     
  20. Looner

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    So Klärungsgespräch ist erfolgt, Die Baufirma klärt das "Intern" somit habe ich die Mehrkosten für den zusätzlichen Bodenaustausch vom Tisch.

    Was allerdings nun kommt ist Spezialgerät, entweder ein Kettenbagger oder ein "Langausleger", da auf Grund der Witterung und der Bodenumstände (Geschiebelehm) die Sohle nicht befahren bzw. nicht "aufgerieben" werden soll. Desweiteren muß erstmal auf eine Trockenperiode gewartet werden um dem Boden die Möglichkeit zu geben das Wasser etwas abzubauen.
    Und diese Kosten muß ich als Bauherr tragen, so die Aussage, da diese letztendlich auch entstanden wären wenn der Vorgang nicht passiert wäre.
    Klingt zwar plausibel, ist das auch so?
    Hat jemand Ahnung mit welchen Mehrkosten (Spezialgerät) man da in etwa zu tun bekommt???
     
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