Wer darf Statiken "einreichen"?

Diskutiere Wer darf Statiken "einreichen"? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag! Bin neu in diesem Forum und möchte gerne gleich mal eine Frage an alle richten, hoffe, dass mir jemand helfen kann. Darf man bereits...

  1. #1 Arakorn, 07.05.2008
    Arakorn

    Arakorn Gast

    Guten Tag!
    Bin neu in diesem Forum und möchte gerne gleich mal eine Frage an alle richten, hoffe, dass mir jemand helfen kann.
    Darf man bereits als Dipl. cand. ing. (Bauingenieur) Statiken einreichen? Frag dies, weil ich gerne meiner Schwester für den Neubau die Statik machen würde, allerdings die rechtliche Grundlage dafür nicht kenne. Wie genau wäre der Ablauf, wenn ich dazu berechtigt bin?
    Sorry, für meine Unwissenheit, aber irgendwie wird man über solche Themen an der Uni nie informiert.
    Danke, Daniel
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 07.05.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Aufstellen und Einreichen vermutlich ja. Allerdings mit dem Haken, dass die dann für teuer Geld geprüft wird. Da ists wohl sinnvoller, einen vorlageberechtigten Statiker zu nehmen.
    Ausserdem - nicht falsch verstehen - neigen Berufsanfänger entweder zu übertriebenen Dimensionen oder zur Sorglosigkeit. Beides = nix gut.

    MfG
     
  3. #3 Manfred Abt, 07.05.2008
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    Muss ich leider im Grundsatz bestätigen, aber irgendwann muss ja jeder mal anfangen.

    Aus meiner Sicht recht wichtig: Gefälligkeiten berufsbezogener Art für Verwandte und Freunde haben eh ihre ganz besonderen Problemchen, auch wenn man es vorher nicht glaubt. Ich trau mich da nur an Sachen ran, wo ich zu wirklich 100 % sicher bin.

    Evtl. mal drüber nachdenken, ob man das in Zusammenarbeit mit einem Statiker machen kann, dann kann man selbst Erfahrungen sammeln, hat Erfahrung im Rücken und fühlt sich auch gegenüber dem Schwesterherz sicher .
     
  4. cris12

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    cand ing. Also bist du noch Student. Und da kann man keine Pläne einrechen außer zu Belustigung der Bauamtmitarbeiter.

    siehe auch LBO des jeweiligen Landes da stehen die Berechtigten und Vorraussetzungen drin
     
  5. #5 Klenkes, 08.05.2008
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    und vor allen Dingen an die Berufshaftpflichtversicherung denken
     
  6. #6 pauline10, 08.05.2008
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Hallo,

    also in Hessen dürfen das auch Hausfrauen. In Bayern braucht man wie ich vermute überhaupt keine.
    Im Saargebiet bracht man einen Befähigungsnachweis. Also alles Ländersache.

    Ansonsten sollte man sich nicht überschätzen und erst mal eine Übung erfolgreich gerechnet haben.

    Gruß

    pauline
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 08.05.2008
    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Wie bitte ...

    ... wo hasten das denn her :confused:

    In Hessen musst Du mindestens (für "normale" Bauvorhaben) Nachweisberechtigter für Standsicherheit sein.
    Du warst schon mal besser :konfusius .
     
  8. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Mal langsam

    in Hessen kann auch jeder einreichen, aber dann mit Prüfbericht eines SV für Standdsicherheit. Geht alles.
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 08.05.2008
    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Was anderes ...

    ... hab´ ich damit auch nicht sagen wollen. Die Hausfrauenstatik alleine wird nicht angenommen :konfusius .
     
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