Grenzbebauung - BauOA verlangt Grenzberichtigung

Diskutiere Grenzbebauung - BauOA verlangt Grenzberichtigung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben, bzw helfen: Ich möchte ein unbebautes Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus bebauen, als Grenzbebauung...

  1. #1 sterni65, 30.06.2008
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    Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben, bzw helfen:
    Ich möchte ein unbebautes Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus bebauen, als Grenzbebauung an das Nachbarhaus. Das BauOA hat dies mit der Bauvoranfrage positiv entschieden. Nun hat sich herausgestellt, dass das bestehende Nachbarhaus ( Bj 1953 ) um die Aussenwand überbaut ist. ( ca. 18 cm in der Tiefe von ca. 10 m ) Damals wahrscheil. üblich.
    Das BauOA verlangt nun von mit eine Grenzberichtigung, Ausparzellierung des Grundstücks oder eine Vereinigungsbaulast. Die Baulast macht die Nachbarin nicht mit , die Aufteilung des Grundstücks zu Ihren Gunsten will sie akzeptieren, wird aber keine Kosten übernehmen.
    Mein Problem: Die Grenzberichtigung mit allen Ämtern dauert zw. 3-4 Monaten, die Baugenehmigung wird solange nicht erteilt- alles andere ist fertig und wir könnten loslegen.
    Kann das BauOA dies von mir verlagen und die Genehmigung zurückhalten?
     
  2. Baumal

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    alles andere paßt nicht. entweder sie haben einen positiven
    bescheid bez. der bauvoranfrage oder nicht...
     
  3. #3 sterni65, 30.06.2008
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    Das BauOA sagt - Zum Zeitpunkt der Bauvoranfrage ( ca. vor 6 Monaten ) war noch nicht bekannt, dass hier ein Überbau vorliegt.- Dies ist er beim Bauantrag aufgefallen.
     
  4. Baumal

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    ansonsten, hilft der RA für baurecht weiter.
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 30.06.2008
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Mit den ...

    ... Bauordnungen in NRW und BW kenne ich micht so genau aus. In Hessen ist es so, dass die Bauaufsicht im Genehmigungsverfahren jederzeit Nachforderungen stellen kann.

    Hier geht´s meiner Ansicht nach um eine reine Kosten-/Nutzenabwägung.

    "Normalerweise" ist der Nachbar verpflichtet, für die Korrektur der "illegalen" Überbauung um 18cm zu sorgen und auch einen angemessenen Kaufpreis für seinen Zugewinn an Grundstücksfläche (erhöht ja seinen Wert!) zu zahlen.

    Wenn er sich jetzt bockig stellt heißt das erstmal: Ab zum Fachanwalt für Baurecht. Kostet und dauert.
    Wenn er sich weiter bockig stellt heißt das: Klagen.
    Das kostet nochmal und dauert vielleicht ein-zwei Jahre.

    Bis dahin ist´s nix mit Bauen!

    Mein Rat: In den sauren Apfel beißen.
    Grenzberichtigung bei einem öbVI (öffentlich bestellten Vermessungsingenieur) beantragen (geht in der Regel schneller als beim Katasteramt) und mit dessen Auftragsbestätigung zum Bauamtsleiter marschieren.
    Dann müsst´s klappen.
     
  6. Baumal

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    Allgemeine Informationen zur Bauvoranfrage NW

    "Mit einem Antrag auf Vorbescheid kann eine rechtsverbindliche Auskunft darüber eingeholt werden, ob ein Grundstück bebaut werden kann (auch vor dem beabsichtigten Erwerb eines solchen).
    Ein positiver Vorbescheid bindet die Bauaufsichtsbehörde während der Gültigkeitsdauer zurzeit 2 Jahre), d.h., sie kann dann ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen, die schon im Vorbescheidsverfahren zu prüfen waren. Somit gibt ein positiver Vorbescheid Rechtssicherheit für die konkrete Planung eines Bauvorhabens".

    ..... ohne rechtsauskunft!!
     
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