Kürzung der Rechnung rechtens?

Diskutiere Kürzung der Rechnung rechtens? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Bauexperten, ich hoffe zu meinem Problem hier eine Antwort zu finden. Folgender Sachverhalt: Kunde bestellt lt. LV 10 Stück Türen für...

  1. Quirin

    Quirin

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    Hallo Bauexperten,

    ich hoffe zu meinem Problem hier eine Antwort zu finden. Folgender Sachverhalt:
    Kunde bestellt lt. LV 10 Stück Türen für Rohbauöffnungen 1.125x2.135m.
    Im LV ist die Größe 1.125x2.135 aufgeführt...es wird eine Türliste erstellt, die dem Kunden zur Prüfung und Freigabe vorgelegt wird (mit den Größen wie im LV gefordert) Kunde prüft die Liste und gibt diese dann frei...Produktion läuft..die Türen sollen montiert werden, da stellt sich heraus, daß die Öffnungen nur 1.01m groß sind. Nach einem Blick auf die Pläne stellt sich heraus, daß die Rohbauöffnungen im Plan richtig mit 1.01m vermerkt sind. Kunde und Hersteller einigen sich mündlich darauf, daß die Kosten der falschen Türen geteilt werden. Der Kunde schickt dem Herst. ein Fax wo er pro Türe einen Minderpreis von xxx EUR haben will, weil sich ja das Maß von 1.125 auf 1.01 geändert hat. Herst. ragiert nicht auf das Fax... Kunde behauptet er sei mit seinem Minderpreisen im Recht da der Kunde ja auf sein Fax nicht reagiert hat...er hätte ein Gegenschreiben verfassen sollen? Kann der Kunde aus der Luft gegriffene Minderpreise fordern nur weil der Kunde auf das Schreiben nicht reagiert hat???

    Danke im voraus für eure Antworten

    Gruß
    Q
     
  2. #2 Olaf (†), 09.07.2008
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Nö...

    das Fax ist ein neues Angebot zum Abschluss eines Vertrages, dass einer ausdrücklichen Zustimmung bedarf. Schweigen erfüllt hier nicht die Funktion der Vertragsannahme.
     
  3. #3 Gast943916, 09.07.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    eine sehr schwierige Entscheidung, einerseits gebe ich Olaf recht, andererseits hätte der Hersteller die Maße überprüfen müssen.
    Dann, denke ich, bleibt zu prüfen ob der Hersteller nicht die Pflicht hätte den Kunden auf diese ungewöhnlichen Maße hinzuweisen, da es ja keine DIN Maße sind, aber so richtig beantworten kann das, glaube ich, nur ein oder mehrere Juristen
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 09.07.2008
    VolkerKugel (†)

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    Zuerstmal ...

    ... liegt der Minderpreis bei einem um 12,5cm schmaleren Türblatt bei 2-3 € (also nicht der Rede wert).

    Dann hat - meiner unmaßgeblichen Ansicht nach - der den Schaden an der Backe, der das LV aufgestellt und die Türenliste zur Produktion freigegeben hat.
     
  5. lawyer

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    MFG
     
  6. Quirin

    Quirin

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    Danke

    Hallo danke für eure Antworten.

    Habt mir schon etwas weitergeholfen..

    Gruß Q
     
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