Anzeige vom Nachbarn wegen Terassenbenutzung

Diskutiere Anzeige vom Nachbarn wegen Terassenbenutzung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo erstmal! Bin neu hier und ziemlich verzweifelt! :winken Vielleicht kann mir von euch jemand weiter helfen??!! Hab mich ein wenig durch...

  1. sille

    sille

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    Hallo erstmal! Bin neu hier und ziemlich verzweifelt! :winken
    Vielleicht kann mir von euch jemand weiter helfen??!! Hab mich ein wenig durch euer Forum gelesen und ihr scheint ja sehr auf dem Laufenden zu sein (rund ums bauen). Ich hoffe nur, daß ich die Problematik meiner Geschichte auch vernünftig rüber bringen kann, ich bin nämlich nicht besonders bewandert mit den Einzelheiten des Bauwesens. :confused:
    Also zur Sache: Meine Familie und ich bewohnen ein 2 Familienhaus, welches wir vor ca. 13 Jahren von meinen Eltern geerbt haben. Meine Eltern bewohnen das Erdgeschoss. Wir wohnen auf der 1. Etage und im Dachgeschoss. Im Jahre 1975 (ich war noch sehr klein) beantragten meine Eltern die Errichtung eines Anbaus. Diese wurde von der Stadt geprüft und genehmigt. Unser Nachbar (rechte Seite) baute diesen Raum.(Er war zwar zu diesem Zeitpunkt selbständig, Rechnungen darüber wurden jedoch keine gefunden!) :cry Seit 1975 steht dieser Anbau auf der Grenze zum Nachbarn (rechts). Darüberliegend wurde auf dem Anbau ein Sichtschutz zum Nachbarn montiert (rechts). Seit dieser Zeit benutzen wir das Dach des Anbaus als Terasse. Als wir nun seinerzeit (vor ca. 13 Jahren) das Haus übernahmen, war der Sichtschutz nicht mehr sonderlich schön. Daher sprachen wir mit dem Nachbarn (rechts) und vereinbarten eine Umänderung des Sichtschutzes in Holz jedoch lichtdurchlässig an manchen Stellen! Von da ging das Gemäckere los. Erst störte die Farbe es durfte nicht braun sondern mußte weiß sein. :motz ..... Wir schwiegen meinen Eltern zu liebe immer und erfüllten jeglichen Wunsch. Vor ca. 4 Jahren bastelten wir uns eine Regenmarkise (wasserdicht) aus gelber LKW Plane (passend zum Haus, das ist auch gelb). Der Nachbarin (rechts) gefiel dies wohl nicht so gut, allerdings sagte sie nur etwas sobald die Markise draußen war. Da dies jedoch nur 1-2 mal pro Jahr vorkam, wir auch immer schnellstmöglich die Markise einfuhren und alles zu ihrer Zufriedenheit verlief, war bis dato alles einigermaßen o.k.! Nun kam Silvester und darauf folgte mein Geburtstag und unverschämter Weise ließen wir die Markise einfach draußen. Es dauerte ein paar Tage und mein Mann wurde auf der Straße abgefangen. Mit nicht besonders freundlichem Geschrei und Uneinsicht verlangte die Nachbarin (rechts) unverzüglich die Markise einzufahren. Mein Mann versuchte ihr Verständlich zu machen, daß er momentan keine Zeit hätte. Sobald das Wetter besser wäre und er Zeit hätte würde die Markise reingeholt. Sie war ziemlich erbost. Im Nachhinein hat sich rausgestellt, daß sie am selben Tag noch eine Anzeige wegen Terassenbenutzung am Amt abgegeben hat.(mit Fotos) :deal Es dauerte ein paar Tage, wir sahen uns auch noch einige Male, alles war wie immer und plötzlich kam ein Beamter vom Bauamt und wollte Bilder von der Terasse machen. Da ich nicht zu Hause war, knipste er vom Hof meiner Eltern die Terasse. Am 09.02.2006 kam die Anhörung vor Erlass einer Ordnungsverfügung sowie eine Anhörung zum Bußgeldverfahren. Mit der Bitte zur Stellungnahme bis zum 09.03.06. Zwischenzeitlich bin ich beim Amt vorstellig geworden und man sagte mir daß unsere freundliche Nachbarin von rechts bereits schriftlich kundgetan hat, daß wir die Baulast nicht von ihr erhalten würden. Dies war jedoch Auflage vom Amt. Vor ca. 2 Jahren haben wir auf der Terasse (linke Seite auf Garage) ein Holzhäuschen gebaut. Eine Statik ist seinerseits gemacht wurden. Eine Baugenehmigung gibt es leider nicht. Nun schreibt das Bauamt: Aufgrund einer Nachbarbeschwerde wurde festgestellt, das sie auf dem Anbau eine Dachterasse errichtet sowie die Grenzgarage aufgestockt haben ohne Baugenehmigung. Nach persönlicher Rücksprache mit dem Bauamt heißt das: Rechte Seite/ entweder Baulast vom Nachbarn oder 3 Meter von Grenze abreißen.(das heißt bis Mitte Wohnzimmerfenster) Linke Seite/ Freiflächenbaulast von beiden Nachbarn oder jeweils ein Stück Grundstück von beiden Nachbarn erwerben um Grundstücksgrenze zu verschieben. (Unser Haus steht auf einem kleinen Grundstück nur 200qm2 groß und man hat mir auf dem Bauamt gesagt, würde man den Aufbau der Garage genehmigen würde die Garage zu normalen Wohnraum und aufgrund dieser Tatsache würde sich die Quadratmeterzahl um ein vielfaches steigern und damit würde ich die Grenze der Bebaubarkeit des Grundstückes überschreiten, max. 160qm2) :mauer . Ich weiß mir einfach keinen Rat mehr und ein Licht im Tunnel ist auch nicht erkennbar. Ich hoffe von euch kann mir jemand weiterhelfen. Bei der Rechtschutzversicherung habe ich schon angefragt jedoch habe ich keine Nachbarschafts-Grundstücksrechtschutz und sofern können sie mir keine Kostenübernahme zusichern. Mein Anwalt meinte man könne es einige Jahre rauszögern jedoch kommen dann natürlich auch wahnsinnig viele Kosten auf mich zu. Was kann ich tuen??? Ich hoffe nur daß ich die Problematik einigermaßen erkennbar machen konnte. Hier in unseren kleinen Siedlung haben viele auf der Garage einen Schuppen, einen Anbau oder eine Terasse. Und ich versteh einfach nicht warum es für den bereits vor Jahren genehmigten Anbau keine Baulast zum Nachbarn besteht. Hab ich das nicht richtig verstanden mit der Baulast?? Ist das nicht eine Genehmigung vom Nachbarn auf der Grenze zu bauen. Dann müßte es diese Baulast doch geben??Und hätten die Nachbarn von uns nicht auch eine Baulast gebraucht um an unser Haus ihr Haus anzubauen??(Unser Haus stand bereits einige Jahre) Kann man auf der linken Seite keine ausergewöhnliche Baugenehmigung erhalten, man kann doch nicht ernsthaft verlangen daß ich von meinen beiden linken Nachbarn Grundstücksteile erwerbe??!!Kann man vielleicht was über das Gewohnheitsrecht machen?? Immerhin steht die Terasse ja schon ewig??!! Tausend Fragen und keine Antworten. Ich möchte mich an dieser Stelle schon mal für jegliche Tips und Hilfestellungen bedanken. :think

    Danke Gruß sille :shades
     
  2. #2 susannede, 20.02.2006
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    Liegt die Genehmigung für den Anbau vor - was steht da drin?
     
  3. #3 numerobis1, 20.02.2006
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    ....und vor Allem: war in dem Antrag die Terrasse enthalten?
     
  4. #4 susannede, 20.02.2006
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    Nee, bestimmt nicht....der Nachbar hat langsam die Faxen der schleichenden Überbauung dicke. Klären kann man nur durch feststellen, was damals überhaupt genehmigt wurde.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 20.02.2006
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    Noch ne Frage...

    In welchem Bundesland bewegen wir uns denn.
    Für Niedersachsen z.B. gibts ein Urteil das eine Dachterasse auf einer Garage in Grösse eines dort zulässigen Balkons nicht zulässig ist.
    Also Terrasse auf Garagendach = Pfui
    "Terrasse" auf Balkon oberhaln Garage = Brav
    Bei gleichen Abmessungen wohlgemerkt. Erforderlicher Abstand zwischen Dach und Balkon 1 mm.
    :mauer :mauer
    MfG
     
  6. #6 numerobis1, 20.02.2006
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    wenn mich mein Routenplaner nicht täuscht...

    ..liegt das westlich von Köln, also NRW?
     
  7. H.PF

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    Gruß Holger
     
  8. #8 Baufuchs, 20.02.2006
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    Wenn ich das richtig

    gelesen habe:

    beanstandet das Bauamt nicht den Anbau als solches, sondern die darauf errichtete Terrasse sowie das Gartenhaus auf der Garage.

    Und wie Sie selbst schreiben, wurde dafür auch keine Genehmigung beantragt.

    Also sind es "Schwarzbauten" die nicht dadurch legal werden, dass sie schon lange vorhanden sind.

    Auch Ihrem Anwalt ist das offensichtlich klar, denn er sagt "können wir rauszögern" und nicht "kriegen wir Recht, kann so bleiben!"

    Hätten Sie bloss die Sache mit der gelben LKW Plane gelassen...... :konfusius
     
  9. #9 Harald W., 20.02.2006
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    Grenzgaragen verlieren..

    ..ihr Privileg als "Nebengebäude", wenn diese Aufbauten auf dem Dach erhalten. Dann ist die Garage kein "im Bauwich zulässiges Nebengebäude" mehr sondern Hauptgebäude, das wiederum Abstandsflächen nach LBO erfordert. Daher kommt die Forderung "Zukauf von Grundstück", auf dem man dann die Abstandsflächen wieder nachweisen kann.

    Die Tatsache, das in Ihrer Nachbarschaft viele Aufbauten auf Grenzgaragen stehen, bedeutet nicht, dass das in Ordnung ist, sondern kann bedeuten das viele Leute keine Ahnung haben, was sie dort für Schwarzbauten sich geschaffen haben. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, leider.
    Ich tippe auf Rückbau, leider..
     
  10. SMUDO

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    Hallo sille,

    wenn ich mich recht erinnere, lässt sich leider im Rahmen des Gewohnheitsrechtes auch nichts machen, da 1.) die Zeit der Um- und Anbauten zu kurz ist und 2.) ein Gewohnheitsrecht dann vorhanden ist, wenn es einem öffentlichen Interesse dient. Wie gesagt unter Vorbehalt, denn das Fach Rechtskunde ist auch schon etwas her. Die Definition müßte aber im BGB stehen. :deal

    Viele Grüße
    Smudo
     
  11. #11 Distler, 21.02.2006
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    Gewohnheitsrechte

    sind eigentlich nur Rechte, die bereits vor dem Entstehen kodifizierten Rechts begründet wurden, was auf dem Gebiet des BGB schon etwas her ist ...

    Wird wohl nix.

    Gruß Distler (Jura-LAIE!)
     
  12. #12 Josilika, 21.02.2006
    Josilika

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    Hallo Sille
    ich hatte mal son ähnlichen Anbau als Baugenehmigungsverfahrer. Genauso - aufgrund des kleiner werdenden Grundstücks die Dachterrasse - da wollten die vom Amt - dass die Terrasseenseite zum Nachbar als BRANDWAND :mauer ausgebildet wird.
    Das ganze Verfahren ging auch nur durch, weil die Nachbarn alles was das Bauamt wollte freundschaftlich unterschrieben haben.

    Mein menschlicher Rat - besucht die Nachbarn - entschuldigt euch für eure Mißverständnisse und fragt freundlich an, was sie denken was ihnen nicht gefällt und was ginge um nebeneinander weiterleben zu können.
    Ne Lösung gibt es nur, wenn ihr euch vertragen könntet.
    Nach so vielen Jahren ist das doch ne reine Trotzreaktion, auf die aber dann das Bauamt brutal nach Gesetz reagieren muß - leider.
     
  13. #13 lakra-man, 21.02.2006
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    ja ja, Josilika..

    ... "brutale Amtsreaktionen"....
    .
    Was anderes können die Ämtler wohl nicht, gelle? Ist aber auch logisch, denn die besuchen alle nur Kurse zur Schlüsselqualifikation wie "Der beste Weg, den Bürger zu ärgern", oder "Jeder Anruf eines Bürgers ist eine Störung. Wie gehe ich damit um". Ganz hart auch "Drehscheibe Arbeitsplatz" bzw. "Gehirntraining".
    .
    Ach, und das noch vooooor 21 Uhr....
    .
    Gruß
    KF

    PS: Rate mal, Josilika, welche der o.g. Kurse wirklich (!!!!) angeboten werden.
     
  14. #14 susannede, 21.02.2006
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    Hi Klaus,

    vermutlich werden alle Kurse angeboten.

    Tut mir leid, ich sehe das auch so, wie Josilika - es kam zur Anzeige und das Amt hat festgestellt, was Du und ich auch feststellen würden, nämlich die Illegalität des Vorgefundenen. Und was sollen die dann machen? Schmunzeln und unverrichteter Dinge wieder abziehen?

    Insofern kann man doch nur das prüfen, was Stand der Dinge ist - und nach den Formulierungen des Amtes ist dies anscheinend "Anbau war genehmigt" und sonst gar nix. Keine Terrassennutzungen oder weitere Aufbauten. Also Rückbau.

    Ich frage mich nur, wie es soweit kommen konnte. So ein nachbarschaftslicher Zwist entwickelt sich doch nicht von heute auf morgen.

    Grüße!
     
  15. #15 Quelle, 21.02.2006
    Zuletzt bearbeitet: 21.02.2006
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    @lakra-man


    interessante ansicht. wahrscheinlich in die Richtung: wenn es einem passt, sollen die beamten flexibel sein, wenn man sein eigenes recht gegenüber dritten vertreten haben will, dann sind die Beamten natürlich wieder nicht streng genug.
     
  16. #16 susannede, 21.02.2006
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    @ Quelle

    Wessen Recht gegen wen?

    Irritiert..

    Ach, noch ein Nachtrag:

    Was bedeutet eigentlich dieser Satz:

    Der jetzt zum Amt gerannte böse Nachbar hat den Anbau dereinst "schwarz" hochgezogen und....? :confused:
     
  17. #17 lakra-man, 21.02.2006
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    @ alle

    schon mal auf die Idee gekommen, alle (!!!) an den so genannten Runden Tisch zu bekommen, um pragmatische Lösungen (trotzdem rechtlich einwandfrei) zu erreichen?
    .
    Wie oft kommt es vor, dass der "Anzeigende" selbst noch ein paar Baustellen bei sich/auf seinem Grundstück hat???? Und, warum soll eine Behörde nicht eine Lösung finden, die sowohl dem Recht/Gesetz, als auch dem Willen aller Beteiligten, entspricht????
    .
    Man/frau glaube doch nicht, dass auf Verwaltungen nur Deppen sitzen. Oder Leute, die einen ärgern wollen. Dem ist nicht immer so.

    Und nie vergessen: Wenn ich einen (beispielsweise den Bauherren) begünstige, sprich, die beantragte Baugenehmigung erteile, dann, sehr oft wenigstens, benachteilige ich gleichzeitig den Nachbarn, der sich in seiner Aussicht, o. ä., beeinträchtigt fühlt. Nur, weil er früher gebaut und womöglich (vergessen), selbst eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans benötigt hat.
    .
    Gruß
    KF

    .
     
  18. #18 susannede, 21.02.2006
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    ...das ist ja süß!

    Hallo Klaus,

    nee, meine Erfahrung sind auch eher die, dass da lauter liebe Menschen und Gutwoller sitzen, aber manchmal können sie einfach nicht anders und müssen den Kopf schütteln... :)

    Grüße!
     
  19. #19 shneapfla, 05.08.2008
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    Wie ist das Ganze denn jetzt eigentlich ausgegangen?
     
  20. Zottel

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