Dringend: Baustellensicherung

Diskutiere Dringend: Baustellensicherung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben gerade ein Riesenproblem: Am Mittwoch muss für den Keller (Betonfertigteile) unseres Neubau eine Straße halbseitig gesperrt...

  1. Jens78

    Jens78

    Dabei seit:
    07.07.2008
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Politikwissenschaftler
    Ort:
    Wiesbaden
    Hallo,

    wir haben gerade ein Riesenproblem: Am Mittwoch muss für den Keller (Betonfertigteile) unseres Neubau eine Straße halbseitig gesperrt werden. Zudem muss unser Grundstück sechs Wochen lang mit einem Bauzaun eingefasst und durch ein paar zusätzliche Warnbaken, Blinklampen und Schilder gesichert werden.

    Das Problem besteht darin, dass wir erst sehr kurzfristig (nämlich jetzt) erfahren haben, dass diese Maßnahmen von uns durchgeführt werden müssen und welchen Umfang sie nach den Auflagen der Straßenverlehrsbehörde insgesamt haben. Ich habe mich schon informiert, wo man die entsprechenden Verkehrsschilder mieten kann, doch auf Dauer wird das eine ziemlich teure Angelegenheit und die Verantwortung, die damit verbunden ist, wenn man einen Fehler macht, ist sehr groß.

    Nun fragen wir uns, ob man mit der Baustellensicherung nicht jemanden beauftragen kann und was das ungefähr kosten würde. Über Google habe ich bisher keine Firmen in der Nähe gefunden, wahrscheinlich kenne ich nur den richtigen Suchbegriff nicht.

    Wir wären für jeden Tipp sehr dankbar!
     
  2. #2 Olaf (†), 18.08.2008
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Versuchs..

    mal mit "Baustellensicherung Wiesbaden" in Gockel
     
  3. Jens78

    Jens78

    Dabei seit:
    07.07.2008
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Politikwissenschaftler
    Ort:
    Wiesbaden
    Das hab ich schon versucht, auf die Art finde ich nur eine Firma, die Seminare über Baustellensicherung anbietet, aber leider keinen Betrieb, der mir weiter hilft.
     
  4. #4 Thomas B, 18.08.2008
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Jetzt kommt die Standardantwort...Achtung:

    Bauen Sie mit BT/GU/GÜ???

    Sieht jedenfalls so aus.

    Steht im Vertrag, daß SIE die FACHGERECHTE Sicherung der Baustelle zu gewährleisten haben???? Alle Achtung!!!

    Straßensperrungen sind -zumindest hier bei uns- bei Straßenbauamt rechtzeitig zu beantragen. Dann wird die Straße -gegen eine Gebühr- halbseitig gesperrt, wenn dies die (Verkehrs-) Situation erlaubt.

    Was mich etwas stutzig macht,, ist die Tatsache, daß SIE die Sicherheit der Baustelle zu gewähren haben. O.K., so ein Bauzaun ist schnell hingeworfen. Aber natürlich auch schnell mal wieder von etwas tumb arbeitenden Handwerkern zwecks Materiallieferung oder Platzbedarf oder was weiß ich wieder entfernt.

    Wer koordiniert denn die Baustelle, wer überwacht denn diese. Es kann doch nicht ernsthaft angehen, daß SIE als Laie für die Sicherheit der Baustelle herangenommen werden...ich glaub's nicht!!!!!!!!

    Gruß

    Thomas Bock
     
  5. #5 aubauewill, 18.08.2008
    aubauewill

    aubauewill

    Dabei seit:
    01.02.2007
    Beiträge:
    427
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Heilbronn
  6. Jens78

    Jens78

    Dabei seit:
    07.07.2008
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Politikwissenschaftler
    Ort:
    Wiesbaden
    Ja.
    "Der Auftraggeber stellt einen baureifen Bauplatz zur Verfügung, folgende Leistungen sind zu erbringen: [...]
    b. Einholung und Kostenübernahme der Genehmigungen für die Versorgungsanschlüsse und für eventuell anfallende Straßensperrmaßnahmen zur Benutzung von Verkehrsflächen und Bürgersteigen."
    "Der Bauherr hat die Sicherung der Baustelle zu veranlassen und übernimmt die damit verbundenen Kosten. Zu sichernde Objekte sind insbesondere die Baugrube bzw. sonstige auf dem Grundstück befindliche Ausschachtungen, Treppenlöcher und sonstige Öffnungen der Kellerdecke, Abgänge bei Kelleraußentreppen, etc..."
    "Alle Bauherreneigenleistungen und Arbeitsdurchführungen, die in Eigenleistung durchgeführt werden und im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, obliegen nicht der Überwachung und Bauaufsicht des Auftragnehmers und fallen auch nicht in seinen Verantwortungsbereich."

    In Wiesbaden ist die Behörde zuständig für das Genehmigen und das Kassieren, aber die Ausführung obliegt dem Antragssteller selbst (der meistens eine Baufirma ist - das wir das selbst machen müssen, findet auch die Frau im Amt sehr seltsam).

    Wir sind genauso schockiert wie Sie. Wir dachten, es wäre gerade ein Argument dafür, mit einem GU schlüsselfertig zu bauen, weil man sich selbst um wenig kümmern muss - stattdessen bleibt fast alles an uns hängen.

    Ich weiß, wir haben uns schwer über den Tisch ziehen lassen. Die Vertragsklauseln waren uns sogar aufgefallen, aber der Vertriebsmensch der Firma hat uns immer beschwichtigt und behauptet, dass sie nur für den Fall drinstehen, dass irgendwelche außergewöhnlichen Dinge erforderlich würden. Jetzt stehen wir da und müssen uns um einen Haufen Dinge kümmern, von denen wir keine Ahnung haben. Zudem wachsen uns die Kosten über den Kopf, denn alles, was nicht im Festpreis enthalten ist, wird um ein Mehrfaches teurer als der Vertriebsmensch behauptet hat. Inzwischen würden wir eigentlich gern eine unabhängige Baubegleitung in Anspruch nehmen, aber wir können sie uns einfach nicht leisten.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 18.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Und DAS haben Sie wirklich unterschrieben :yikes :yikes :yikes
    SOFORT zum Baurechtsanwalt, damit der Sie VIELLEICHT da rausholt. Bis dahin die Arbeiten stoppen. Sie wissen gar nicht, auf WAS Sie sich da eingelassen haben.

    Sie haften so - wenns dumm läuft - für die Rente eines verunfallten Arbeiters.
    Jetzt stellen Sie sich mal vor, das ist der Lehrling, der zum Pflegefall wird.
    Solche Firmen sollte man Piiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeepppppppppppppppppp

    MfG
     
  8. drulli

    drulli

    Dabei seit:
    13.08.2006
    Beiträge:
    936
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Technischer Kommunikator
    Ort:
    Hamburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauherr
    Das ist schon nicht mehr dreist, das grenzt an Betrug.
    Ein BT kann doch nicht beliebige Leistungen ausklammern, dem Käufer überlassen und ihm erzählen, das würde ohnehin nicht benötigt.
    Andererseits haben Sie's doch gemerkt und trotzdem unterschrieben...
    Ich würde mal bei einem Anwalt für Baurecht anfragen, ob hier die Grenzen der Legalität nicht überschritten wurden.
     
  9. Jens78

    Jens78

    Dabei seit:
    07.07.2008
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Politikwissenschaftler
    Ort:
    Wiesbaden
    Baurechtsanwalt? Der Hinweis ist vielleicht objektiv betrachtet sinnvoll, aber ganz ehrlich: Für sowas fehlen mir inzwischen sowohl das Geld (Rechtsschutzversicherungen schließen ja alles, was mit Bauen zu tun hat, aus) als auch die Energie. Ich will nur noch, dass alles so schnell wie möglich vorbei ist. Diese Bauerei ist ein absoluter Horrortripp. Ich bin echt am Ende und das will bei mir was heißen, denn ich habe mir immer viel auf mein starkes Nervenkostüm und meine besonnene Art eingebildet.

    Die Firma baut im Jahr weit über 1000 Häuser, wie kann es nur sein, dass sie sich als so eine Katastrophe herausstellt? :(
     
  10. #10 Thomas B, 18.08.2008
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Das ist nun wirklich kein Spaß mehr....

    ...was man Ihnen dann ans Bein gebunden hat!!!!

    Das müssen Sie weder können können, noch können wollen!!!

    So etwas macht -normalerweise- immer die Firma, die hierfür gerade zuständig ist (also z.B. Rohbaufirma sichert Baugrube, Rohbaufirma montiert Baustellentreppe und Absturzsicherungen...)

    Ich weiß nicht inwieweit Ralfs Tip was bringt zum Anwalt zu rennen (??!!), ob dies also Vertragsklauseln sind, die z.B. sittenwidrig sind oder was weiß ich, aber hier kommen sicher ganz erhebliche Mehrkosten auf Sie zu und (viel schlimmer) ein Maß an Verantwortung, das Sie gar nicht schultern können.

    Daß Dinge die dazu kommen viel teurer sind, als die Vertreibler sagen ist gängige Praxis (da wird gelogen, daß sich die Balken biegen) und -klar- Sie hätten sich VORAB informieren sollen und eben nicht über den Tisch ziehen lassen sollen....was soll's; nun liegt das Kind im Brunnen und Sie müssen retten was zu retten ist.

    Gerade bei solch absurden Vertragsklauseln, bin ich mal gespannt, was da noch so alles kommt.

    Gruß

    Thomas
     
  11. #11 Thomas B, 18.08.2008
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ahhemmmm.....wenn ich das so lese, werden Sie ohnehin noch viel benötigen! Und zwar zur Begleichung von herausgenommenen Leistungen, die Sie aber benötigen.

    Daher...vielleicht doch....Anwalt (kostet vielleicht 200 - 300 EUR...ich hoffe, ich liege da jetzt nicht völlig daneben...) für eine erste Beratung, bei der der RA mal schnell sagen kann, ob Sie überhaupt eine Chance haben da wieder raus zu kommen....

    Nebenbei: Ich finde es auch klasse, daß der GU sooo kurzfristig sagt: ich brauch' dieses und jenes...das schafft ja eine Fachfirma kaum in der Zeit.

    Wenn Sie es auf Krieg ankommen lassen wollen (ich würde!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!), würde ich erstmal eine Behinderungsanzeige losklopfen (Zeit zu kurz usw.)

    Aber letztendlich: Das ganze stinkt derat zum Himmel, daß den Englein da oben schlecht werden müßte....

    Thomas
    (fassunslos vor der Kiste sitzend....fassungslos....)
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 18.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    @ Jens & Thomas
    Ob diese Klauseln sittenwidrig (oder wie immer Juristen das nennen) SIND, weiss ich auch nicht. Ich gehe aber stark davon aus.
    Und - wie Thomas richtig sagt - ein Bauherr KANN das nicht leisten. Weder vom Wissen um UVV noch vom Arbeitseinsatz noch von den Mitteln.
    Er müsste sich also jemanden nehmen.
    Für die Strassensicherung geht das ja - aber im Bau???

    Ja -Anwalt kostet Geld. Aber glauben Sie mir, wenn etwas passiert, sind das echte Peanuts gegenüber dem, was DANN auf Sie zukommt.
    Und vielleicht kann der RA ja auch einen Teil seines Honorars wieder reinholen, in dem er Sie vor unberechtigten Kosten bewahrt.

    Nochmal ganz laut
    SOFORT zum RA
     
  13. Jens78

    Jens78

    Dabei seit:
    07.07.2008
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Politikwissenschaftler
    Ort:
    Wiesbaden
    Ich normalerweise wahrscheinlich auch, aber wie gesagt: Ich bin durch die ganzen unerwarteten Belastungen zurzeit dermaßen down, dass mir jeder Kampfgeist fehlt. Ich will, dass alles möglichst schnell vorbei ist. Noch vier Wochen, dann steht der verdammte Rohbau und drei Monate später ist Hausübergabe. Wenn ich jetzt zum Anwalt gehe, verzögert sich alles noch viel mehr, das pack ich einfach nicht. Im Frühjahr bekommen wir unser erstes Kind, bis dahin will ich diesen Mist hinter mir und nie wieder etwas mit Bauen zu tun haben.

    Ich weiß, meine Einstellung ist wahrscheinlich für Außenstehende schwer nachzuvollziehen - ich erkenne mich ja selbst kaum wieder. Aber ich will wie gesagt nur noch, dass dieser Alptraum so schnell wie möglich vorbei ist und deswegen werde ich nichts tun, was ihn in irgendeiner Weise verlängern könnte.
     
  14. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Verständlich. Dann ist es aber der völlig falsche Weg, das schlucken zu wollen!

    Diese Firma wird Euch (wenn Ihr das Spiel mitmacht) noch so oft über den Löffel balbieren, daß Du mit dem Mitzählen nicht mehr nachkommst...

    Ohne Anwalt wird das in einer Tragödie enden - und Ihr möglicherweise in der lebenslangen Armut!!!
    Da ist das Haus dann das erste, was wieder weg ist.

    Daher nochmal - es gibt keine Alternative:
    SOFORT zum RA
     
  15. Jens78

    Jens78

    Dabei seit:
    07.07.2008
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Politikwissenschaftler
    Ort:
    Wiesbaden
    O.K., wenn ihr so laut und dringend nach dem RA schreit, dann lasse ich mich mal ein Stück weit auf den Gedanken ein. Die Frage ist: Was genau würde ich mit dem RA erreichen wollen? Dass ich aus dem Vertrag rauskomme und auf einer Bauruine sitzen bleibe? Dass eine oder zwei Klauseln aus dem Vertrag für nichtig erklärt werden, ich einen Teil der Verantwortung an den GÜ zurück geben darf und er dann aber so stinkig auf mich ist, dass er mir im Rahmen seiner verbleibenden vertraglichen Möglichkeiten das Leben extra schwer macht?

    Bitte versteht mich nicht falsch, ich will nicht den Unbelehrbaren spielen, der nichts auf euren Rat gibt - sonst wäre ich schließlich nicht hier. Mir geht es nur darum, konsequent zu Ende zu denken und zu sehen, welchen Vorteil ich vom Einschalten eines RA zu erwarten hätte. Wäre es nicht doch besser, stattdessen eine Baubegleitung zu engagieren? Aber wie viele tausend Euro würde die mich dann wieder kosten?
     
  16. #16 Manfred Abt, 18.08.2008
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    erstens glaub ich das nicht und zweitens kann in vier Monaten viel passieren, wovon du jetzt noch keine Ahnung hast.
    schau mal hier im Forum, wie lange einige Leute nach Einzug noch rund um den Bau hin- und herkämpfen. Und dass dies auch bei dir so kommen kann, dafür sind die Grundlagen schon jetzt gelegt.

    Auch von mir: ab zum Anwalt für Baurecht!
     
  17. Quelle

    Quelle

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    1.413
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Mann
    Ort:
    S-H
    wichtig ist der fachliche rat auch, damit du klarheit über die situation hast und kene phantomängste. sieh es so. dem gü musst du ja gar nichts sagen vorerst. wenn es dir die angst nimmt, dann einfach daran denken, dass du vom RA kommend ja erst mal nicht anders da stehst als vorher, aber womöglich einige Ängste weniger hast als vorher. berate dich mit freunden, bitte um untersützung für alltagsaufgaben usw. bis du wieder auf einem grünen zweig bist.
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 18.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Der RA soll Sie zunächst mal beraten. Damit SIe wissen, bei welchen Punkten Ihr GÜ auf tönernen Füssen steht.
    DANN können Sie überlegen, ob Sie die große Kurbel drehen - oder still weiter leiden.
    ***
    Wenn Sie die große Kurbel drehen, muß der RA Sie beraten, welche Räder damit bewegt werden.
    Klar wird der GÜ keine Freudensprünge, sondern einen Rumpelstielzchen-Rap vollführen. Klar wird der jede Chance zum Revanchefoul nutzen WOLLEN.
    Und deswegen ein BAURECHTS-RA. Der muß ihm im Prinzip in den ersten beiden Briefen klarmachen, was passiert, wenn er zuckt. Und das muß dann mit bitterer Konsequenz durchgezogen werden.
    Das ist im Grunde wie mit Kindern.
    Mama: Es gibt keine Butterkekse. Kind (einen anderen Keks kauend) auf das Schimpfen: Mama hat von Butterkeks gesprochen :mauer
    Mama: Kind, laß das - oder ..... Dann muß das Oder passieren - wenn man die Kinder nicht auf der Nase haben will.
    Deswegen müssen solche Drohungen VORHER gut überlegt sein. Funzt die Drohung und will ich sie durchziehen. Ist eine der BEIDEN Voraussetzungen nicht gegeben - Klappe halten.
    So auch hier. Entweder kegeln Sie den GÜ irgendwann raus oder er spurt.
    Wobei zum Thema kündigen zu sagen ist:
    Da müssen Sie nur aufpassen dass Sie nicht überzahlen, also immer schön Mängel suchen und samt Druckzuschlag einbehalten.
    Aber auch hier wieder: Nur das Ansetzen, was auch durchsetzbar ist!!!!

    MfG
     
  19. Jens78

    Jens78

    Dabei seit:
    07.07.2008
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Politikwissenschaftler
    Ort:
    Wiesbaden
    Als Angst würde ich das, was ich momentan fühle, gar nicht in erster Linie bezeichnen. Eher als Überforderung, weil so viel mehr selbst zu tun ist als gedacht und weil man allen Beteiligten immer wieder auf die Füße treten muss, sowie Enttäuschung, vor allem über den Vertriebsmenschen, der uns - so jedenfalls unser subjektiver Eindruck - über die zeitlichen und finanziellen Belastung massiv belogen hat. Ein bisschen Angst ist sicher auch dabei, aber das ist momentan eher ein Nebengefühl.
     
  20. Jens78

    Jens78

    Dabei seit:
    07.07.2008
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Politikwissenschaftler
    Ort:
    Wiesbaden
    @Ralf Dühlmeyer
    Ihre letzten Ausführungen zum Thema RA kann ich gut nachvollziehen. Wenn ich an der Stelle wäre, an der ich sage, "ab jetzt arbeitet der GÜ entweder exakt zu meinen Bedingungen oder er fliegt raus", dann würde ich jetzt zum Rechtsanwalt gehen und mit ihm beraten, welche Kurbel wir drehen wollen. Aber wie gesagt, zurzeit bin ich (noch?) nicht bereit für die Gretchenfrage. Ich hoffe immer noch, die Sache mit zwei blauen Augen und einer Menge neuer Erfahrungen hinter mich zu bringen und dieses Buch dann schnellstmöglich schließen zu können.

    Mein Plan für das weitere Vorgehen: Ich schreibe dem Vertriebsmenschen einen Brief und lege ihm dar, in welche Situation er uns durch seine Fehlinformationen gebracht hat. Das Ganze geht gleichzeitig in Kopie an die Geschäftsleitung des GÜ und von deren Reaktion mache ich abhängig, wie es weitergeht.

    Was die Straßensperrung und Einzäunung angeht, die ursprünglich Thema dieses Threads war, da werde ich nun wohl in den sauren Apfel beißen, die Materialien zu mieten und selbst aufzustellen.
     
Thema: Dringend: Baustellensicherung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. baustellensicherung kosten

    ,
  2. baustellenabsicherung vorschriften

    ,
  3. Baustellensicherung Bauexpertenforum

    ,
  4. Baustellensicherung Bauexpernteforum,
  5. baustellensicherung wer macht,
  6. baustellensicherung wer zuständig
Die Seite wird geladen...

Dringend: Baustellensicherung - Ähnliche Themen

  1. Benötige dringend Hilfe! Unangenehmer Geruch in meinem Zimmer

    Benötige dringend Hilfe! Unangenehmer Geruch in meinem Zimmer: Hallo zusammen, seit einigen Wochen habe ich einen merkwürdigen Geruch in meinem Zimmer bemerkt, der mit der Zeit immer intensiver wurde. Unter...
  2. DRINGEND RAT/HILFE — 6cm lange Stalaktiten an Decke wegen Riss in Terrasse

    DRINGEND RAT/HILFE — 6cm lange Stalaktiten an Decke wegen Riss in Terrasse: Servus - guten Abend! Ich bin neu in solch einem Forum und möchte gern mein Glück versuchen! kurze Vorgeschichte für‘s Verständnis.. Ich bin...
  3. Ist das Asbest? BRAUCHE DRINGEND HILFE

    Ist das Asbest? BRAUCHE DRINGEND HILFE: Hallo liebes Forum. Es tut mir leid das ich hier schon wieder störe aber ich bin schon wieder echt am Ende. Nachdem ich mich von meiner Angst mit...
  4. Alte Glaswolle (KMF) / Bitte dringend um Hilfe!

    Alte Glaswolle (KMF) / Bitte dringend um Hilfe!: Hallo liebe Leute, wir sanieren unsere Küche (Baujahr 1973) und dafür mussten wir den Estrich raus stemmen. Hatte vorab einem Handwerker dann...
  5. Welche Heizung? Brainstorming dringend benötigt

    Welche Heizung? Brainstorming dringend benötigt: Guten Morgen Zusammen, wir sind dabei ein Haus zu kaufen, Baujahr 2004. In dem Haus ist eine Gasheizung mit Flüssiggas installiert,...