Prüfung der Rechnung durch den Architekten/Bauleiter

Diskutiere Prüfung der Rechnung durch den Architekten/Bauleiter im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Forumsteilnehmer, wir haben unsere neugebaute Doppelhaushälfte Anfang Juni bezogen, weil wir schnellstmöglich aus unserer...

  1. #1 Bauherrin2008, 16.09.2008
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    Liebe Forumsteilnehmer,

    wir haben unsere neugebaute Doppelhaushälfte Anfang Juni bezogen, weil wir schnellstmöglich aus unserer Eigentumswohnung heraus mußten. Nun fallen in unserm neu gebauten Haus noch einige Arbeiten an und es werden auch noch einige kleinere Baumängel behoben.

    Nun zu meiner Frage: Als wir uns kürzlich das Angebot unseres Tiefbauers von unserm Architekten aushändigen ließen, weil wir wissen wollte wieviel der Anschluß unser Regenrohre an den Kanal uns noch kosten wird, ist uns aufgefallen, dass in der letzten Rechnung des Tiefbauers einige Positionen zuviel abgerechnet wurden (standen nicht im Angebot), die unser Architekt und Bauleiter nicht moniert hat!?:confused
    Desweiteren haben wir jetzt die Schlussrechnung unseres Heizung- und Sanitärinstallateurs bekommen und siehe da, sie ist wieder einmal um 1700,- Euro höher als das Angebot war, weil sie noch Positionen enthält, die wir gar nicht in Auftrag gegeben haben, die wohl wahrscheinlich aber durchgeführt wurden.
    Unser Architekt und Bauleiter hat die Rechnung so abgenommen und sie uns kommentarlos als geprüft zur Bezahlung weitergeleitet. Und jetzt?
    Wir sind, wie gesagt am Ende der Bauphase, das restliche Geld, das wir zur Verfügung haben ist genau kalkuliert und bereits verplant.
    Darf der Architekt einfach hier und da Arbeiten beauftragen die wir gar nicht kalkuliert haben (er auch nicht lt. Kostenberechnung)?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 16.09.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Zischhhhhhhhhh.
    Ein GANZ heisses Eisen.
    1) Der Architekt darf Leistungen beauftragen, wenn er dazu die jur. Vollmacht hat. (Hatte er hier wohl nicht)
    2) Die Firmen könnten annehmen, der Architekt HÄTTE eine solche (Anscheinsvollmacht).
    Wenn der Architekt also ständig mit Ihrem Wissen und in Ihrem Namen Zusatz- oder geänderte Leistungen beauftragt hätte.
    3) Die Firmen haben einfach ausgeführt. Dann ist zu klären, WARUM.
    ***
    Bei 1 brauchen wir nicht reden
    Bei 2 muss der Architekt aufpassen, dass er in solchen Fällen in seinem Interesse sauber handelt.
    Bei 3 wäre es z.B. eine NOTWENDIGE Leistung, wenn der Architekt zwar die Schalung und den Beton, nicht aber den Stahl für eine Decke ausgeschrieben hätte.
    Ohne Stahl kann der BU aber die Decke nun mal nicht standsicher herstellen.
    Also MUSS er den Stahl einbauen.
    ****
    Um Ihre Frage beantworten zu können, wären nähere Angaben nötig.
    Vor allem auch - was sagt der Architekt
     
  3. #3 Bauherrin2008, 16.09.2008
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    Vielen Dank für Ihre Antwort.:)

    ZU 1) der Architekt hat keine solche Vollmacht

    zu 2) er hat nicht in unserem Beisein Aufträge erteilt, dass lief dann immer über uns.

    zu 3) es handelt sich um die komplette Vorwandinstallation der WC´s und Waschtische und um den Gasanschluss.

    Ich bezweifle nicht, dass diese Dinge notwendig sind/waren, aber wie hätte ich mich denn davor schützen können, dass öfter solche, zwar notwendigen aber in der Ausschreibung (bzw. im Angebot) nicht aufgeführten Positionen am Ende mit auf der Rechnung stehen und unerwartet meine Budget sprengen???
    Was, wenn man das Geld nicht mehr hat, da nicht kalkuliert? Es gibt doch extra eine Kalkulation, die ganzen Angebote und die daraus resultierenden AB´s!?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 16.09.2008
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    Öhhhmmmm. Einen Gasanschluß werden Sie ja wohl brauchen.
    Und die Vorwandinstallation ggf. auch.
    Auch wenn die im LV gefehlt haben.

    Sicher ist es blöd, wenn jetzt Kosten nachkommen. Aber es waren ja wohl NOTWENDIGE Leistungen.

    Nochmal. Was sagt der Architekt dazu??
    Und - wenn ich so die anderen Beiträge lese - ist es wirklich ein FREIER Architekt??
     
  5. #5 Bauherrin2008, 16.09.2008
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    Ja klar brauch ich die das ist doch unstrittig, aber ich brauchte auch eine Bodenplatte,
    Dacheindeckung etc, wusste auch wer sie erstellt und was es kostet, muss ich denn über alles selbst voll im Bilde sein, obwohl ich doch einen Architekten und einen Bauleiter (eine Person) beauftrastimgt habe? Wie kann ich denn dann als Bauherr meiner Bank eine stimmige vernünftige Kalkulation vorlegen?

    Habe ihn noch nicht danach gefragt, erwarte selbe Antwort wie von Ihnen (ist ja auch logisch aus Architektensicht.

    Ja frei, wieso wie meinen Sie das? Er wurde von uns beauftragt auf unserm Grundstück für uns ein kleines Häuschen zu planen, was er auch wunderbar gemacht hat. :)
     
  6. bemi

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    Kostenerhöhung bis 20 % sind immer einzukalkulieren.
    bemi
     
  7. #7 Manfred Abt, 16.09.2008
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    es gehört in jedem Fall zu den Aufgaben eines Architekten, den Bauherrn über Arbeiten und die daraus resultierenden Kosten zu informieren, die über die vertragliche vereinbarten Leistungen hinausgehen.

    Wobei über allem die Frage steht, ob es denn Gründe gibt, warum diese Leistungen nicht ausgeschrieben wurden. Im Nachtrag sind diese Leistungen meist teurer, da der Unternehmer dann ja nicht mehr im Wettbewerb steht.

    Von dem Objektplaner/Architekten kann ich auf jeden Fall erwarten:
    • dass er mich - siehe oben - über zusätzliche Leistungen und Kosten informiert
    • dass er eine Prüfung vornimmt, ob die Preise für die zusätzlichen Leistungen angemessen sind
    • dass er dem Bauherrn mit der Rechnungsprüfung einen kleinen Prüfbericht mit Informationen über Abweichungen gegenüber dem Vertrag gibt.
     
  8. #8 Manfred Abt, 16.09.2008
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    Aber nicht bei allen Gewerken! In einzelnen Gewerken vielleicht, aber dann sollte es auch woanders mal drunter liegen.
     
  9. #9 Bauherrin2008, 16.09.2008
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    Muss ich wirklich generell 20% einkalkulieren? Ich dachte das bezieht sich dann auf nicht kalkulierbare Positionen/Massen wie bei Erdarbeiten etc. Aber wenn ein Gasanschluss gar nicht ausgeschrieben wird, bzw Vorwandinstallationen? Gas dachte ich wär in der Heizungsinstallation mit drin (da Gastherme) und ich dachte diese Vorwandständer wären diese Schallschutzsets etc die mit im Angebot waren, war aber wohl ein Irrtum. Gibt es denn überhaupt Alternativen heutzutage? Ein Spülkasten, der über dem WC hängt???:mega_lol: oder ind Poroton eingestemmte Waschtische, bzw Rohre ??
     
  10. gast3

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    Wieso sind Erdarbeiten nicht kalkulierbar ??

    Wenn ich diese ausschreibe und habe nachher eine Überschreitung von 20 % (hier fehlt ein gehängter Eierkopf - also = :frust :motz)

    Und ich kann auch nicht sehen, dass es überhaupt ein Gewerk geben sollte, wo 20 % angemessen wären. Diese würde ich für meine eigene, privaten Sicherheit ansetzten, weil man ja auf hoher See, vor Gericht und beim Hausbau nie weiß, was passiert :bounce:

    Und wenn ich mir den Unmut mancher Architekten zuziehe: ich finde das eine echt harte Nummer - konfrontiere ihn damit, rechtlich (so als Laie) :deal - ganz schwierig
     
  11. #11 Bauwahn, 17.09.2008
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    Gerade bei Erdarbeiten ist doch ein größeres Risiko gegeben. Selbst mit 10 Bohrungen gibt es keine Sicherheit über die Stellen zwischen den Bohrungen.
    Und es macht einen ziemlichen Unterschied, ob der Fels bei -0,5 m oder bei -3 m beginnt.
    (Ich hatte hier eine KostenÜBERschreitung von 120 %, also 220% der veranschlagten KOsten...)
     
  12. #12 Bauherrin2008, 18.09.2008
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    Vielen Dank

    für die Tipps und Anregungen allerseits :28: , werde erstmal nur den Betrag lt Angebot und Ab zahlen und dann mal abwarten was geschieht!

    Viele Grüße.
     
  13. gast3

    gast3 Gast

    gut mein Lieblingsspruch "vor der Hacke ist es duster" ist nicht neu.

    Klar sind "Unwägbarkeiten" im Tiefbau größer als in manchen anderen Gewerken - man muss schon ein bißchen mehr reinstecken als Ausschreibungsprogramm x Baugrubengröße - eine Abweichung von 20% lehne ich trotzdem ab
     
  14. #14 Schwabe, 18.09.2008
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    Wenn er keine Vollmacht hat, darf er m. E. nur technisch beauftragen, hat aber keine finanziellen Beauftragungsbefugnisse. Da hätten sich die Firmen vorher erkundigen müssen.
    Vorschlag zur Lösung:
    Was sind „Sowieso-leistungen“, also Leistungen, die sowieso hätten erbracht werden müssen. Dazu 2 – 3 andere Angebote einholen. Stimmen die Angebotspreise – bezahlen. Stimmen sie nicht - streiten.
    Bei den anderen, nicht notwendigen Leistungen – streiten, eventuell weniger oder gar nicht bezahlen – das müssen Sie entscheiden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
     
  15. #15 dietrich, 19.09.2008
    dietrich

    dietrich Gast

    Das Leben könnte so einfach sein:
    Hilfst`e mir = NIE = Höre nur noch gelegentlich zu

    Will auch nur Wissen und kein Urteil. (Habe ja, jetzt, auch Glück gehabt)

    Leider passiert es nicht nur mir, sondern vielen anderen auch! (So ähnlich)


    Zu 1.) Hatte er nicht.
    Zu 2.) Ständig = Ja./. Mit meinem Wissen = Nein./. in meinen Namen Zusatz- oder geänderte Leistungen beauftrag = Ja.
    Zu 3.) Warum = Mehr Geld
    ****
    Zu Bei 1) Will ich auch nicht, da genug Bestraft, da kein Wissen, mit Artest, mehr. (Wenn die kasse leer = Dinge die man Nie, Nie, Nie, machen würde!!!!)
    Zu Bei 2) Wie lange ist seine Gewährleistungshaftpflicht gültig, nach Büroschluß und grundsätzlich ?
    Zu Bei 3) Nein, das Geld für die ausgeführten Leistungen hätten die Käufer, laut BT-Vertrag zahlen müssen.
    ***
    Zu 4.) Welche ?
     
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Prüfung der Rechnung durch den Architekten/Bauleiter

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