Vollgeschoss

Diskutiere Vollgeschoss im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, zur Errechnung der Anschlußgebühren Abwaaser ist im BL Brandenburg die Anzahl der Vollgeschosse von Bedeutung. Kann mir jemand sagen ob...

  1. blaupm

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    Hallo,
    zur Errechnung der Anschlußgebühren Abwaaser ist im BL Brandenburg die Anzahl der Vollgeschosse von Bedeutung.
    Kann mir jemand sagen ob ein Dachgeschoss mit 50cm Kniestock als Vollgeschoss zählt oder hier die 3/4 Regelung Anendung finden kann??
     
  2. jman

    jman

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    normaler weise nicht aber lies mal das hier: http://www.flemming-templin.de/kurios.htm :wow

    Guck doch mal in deine LBO (Landes Bau Ordnung) Da steht genau drin was für dich gilt! Google einfach mal danach!
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 27.10.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Mein Auto ist rot! Fahre ich einen Ferrari?

    Die Drempelhöhe sagt nix über Vollgeschoß ja/nein.

    Bauantrag/Bauanzeige -> Berechnung der Geschosse, die keine Vollgeschoße sind, Berechnung GFZ.

    MfG
     
  4. blaupm

    blaupm

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    ...und wie berechne ich nun, gilt das in allen ländern??
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 27.10.2008
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    In der Regel ...

    ... wird bei Gebührenberchnungen die Zahl der zulässigen Vollgeschosse angesetzt;
    unabhängig davon, was tatsächlich gebaut wurde.

    Also: guck in den Bebauungsplan :konfusius .
     
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