LBO nur ein Papiertiger?

Diskutiere LBO nur ein Papiertiger? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; die genauen umstände des unfalls kennen wir nicht. und wenn bis zum absturz , so bedauerlich er ist ,16 jahre vergangen sind , scheint die...

  1. #21 wasweissich, 13.10.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    die genauen umstände des unfalls kennen wir nicht.
    und wenn bis zum absturz , so bedauerlich er ist ,16 jahre vergangen sind , scheint die wahrscheinlichkeit, an dieser stelle zu verunglücken auch nicht herausragend hoch zu sein .

    auch wenn ich einen teil meines lebensunterhalts mit zaunbau und ähnlichem verdiene , bin ich nicht der meinung dass alles zugenagelt und abgesperrt werden muss .
    ist eigentlich wie fast immer...es kommt auf den einzelfall an

    anbei ein text , den ich vor jahren von jemandem bekommen habe , ist irgendwie einiges wahre dran..........
    j.p.


    Was machte meine Kindheit aus und warum war sie anders als die heutiger Kinder? Dieser Text bringt es auf den Punkt.

    „Wir waren Helden. Wenn du nach 1978 geboren wurdest, hat das hier nichts mit dir zu tun.

    Kinder von heute werden in Watte gepackt!
    Wenn du als Kind in den 70er oder 80er Jahren lebtest, ist es zurückblickend kaum zu glauben, daß wir so lange überleben konnten!
    Als Kinder saßen wir in Autos ohne Sicherheitsgurte und ohne Airbags.

    Unsere Bettchen waren angemalt mit Farben voller Blei und Cadmium. Die Fläschchen aus der Apotheke konnten wir ohne Schwierigkeiten öffnen, genauso wie die Flasche mit Bleichmittel. Türen und Schränke waren eine ständige Bedrohung für unsere Fingerchen und auf dem Fahrrad trugen wir nie einen Helm.

    Wir tranken Wasser aus Wasserhähnen und nicht aus Flaschen. Wir bauten Wagen aus Seifenkisten und entdeckten während der ersten Fahrt den Hang hinunter, daß wir die Bremsen vergessen hatten. Damit kamen wir nach einigen Unfällen klar.

    Wir verließen morgens das Haus zum Spielen. Wir blieben den ganzen Tag weg und mußten erst zu Hause sein, wenn die Straßenlaternen angingen.

    Niemand wußte, wo wir waren und wir hatten nicht mal ein Handy dabei!

    Wir haben uns geschnitten, brachen uns Knochen und Zähne und niemand wurde deswegen verklagt. Es waren eben Unfälle. Niemand hatte Schuld außer wir selbst. Keiner fragte nach „Aufsichtspflicht“. Kannst du dich noch an „Unfälle“ erinnern?

    Wir kämpften und schlugen einander manchmal grün und blau. Damit mussten wir leben, denn es interessierte die Erwachsenen nicht besonders. Wir aßen Kekse, Brot mit dick Butter, tranken sehr viel und wurden trotzdem nicht zu dick. Wir tranken mit unseren Freunden aus einer Flasche und niemand starb an den Folgen.

    Wir hatten nicht:
    Playstation, Nintendo, 64 X-Box,Videospiele,64 Fernsehkanäle,Filme auf Video,Surround Sound,
    eigene Fernseher,Computer,Internet-Chat-Rooms....
    Wir hatten Freunde!!!

    Wir gingen einfach raus und trafen sie auf der Straße. Oder wir marschierten einfach zu deren Heim und klingelten.
    Manchmal brauchten wir gar nicht klingeln und gingen einfach hinein.
    Ohne Termin und ohne Wissen unserer gegenseitigen Eltern. Keiner brachte uns und keiner holte uns.

    Wie war das nur möglich?

    Wir dachten uns Spiele aus mit Holzstöcken und Tennisbällen. Außerdem aßen wir Würmer. Und die Prophezeiungen trafen nicht ein: Die Würmer lebten nicht in unseren Mägen für immer weiter und mit den Stöcken stachen wir auch nicht besonders viele Augen aus.

    Beim Straßenfußball durfte nur mitmachen, wer gut war. Wer nicht gut war, mußte lernen, mit Enttäuschungen klarzukommen. Manche Schüler waren nicht so schlau wie andere. Sie rasselten durch Prüfungen und wiederholten Klassen. Das führte damals nicht zu emotionalen Elternabenden oder gar zur Änderung der Leistungsbewertung.

    Unsere Taten hatten manchmal Konsequenzen. Das war klar und keiner konnte sich verstecken. Wenn einer von uns gegen das Gesetz verstoßen hat, war klar, daß die Eltern ihn nicht automatisch aus dem Schlamassel heraushauen. Im Gegenteil: Sie waren oft der gleichen Meinung wie die Polizei! So etwas!

    Unsere Generation hat eine Fälle von innovativen Problemlösern und Erfindern mit Risikobereitschaft hervorgebracht. Wir hatten Freiheit, Mißerfolg, Erfolg und Verantwortung. Mit alldem wußten wir umzugehen.

    Und du gehörst auch dazu. Herzlichen Glückwunsch!
     
  2. Baumal

    Baumal

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    @ wasweissich, echt ein schöner text da finde ich mich doch wieder. :)

    ich hatte übrigens direkt den selben gedanken wie du. party, nachts ein gast
    geht an den baum zum pinkeln, dann zwei schritte und dann ab ins bodenlose.

    aber es ist eine wohnanlage, mag sein das 16 jahre nix passiert weil vielleicht
    eine alte dame in der wohnung gelebt hat. aber was passiert bei einem mieterwechsel?
    ich hätte keine ruhige minute bei meinen kleinen kindern würde ich dort wohnen.

    ich bin kein befürworter alles einzuzäunen, aber bei einer planung vorausschauend
    zu denken sollte schon drin sein...
     
  3. #23 Ingo Nielson, 13.10.2007
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    ich bin auch kein freund von einzäunung, aber bei so einer kante und einer absturzhöhe von 3,5m gehört hier ein geländer hin!
    ich kann mich an einen ähnlichen fall erinnern, da konnte man von der rückseite (gartenseitig) an einen müllabstellplatz herangehen, welcher in einen hang hinein gebaut war. der mit blech überdeckte abstellplatz ragte hinten ca. 50cm raus, wenn man auf dem dach weiterging, konnte man vorne ca. 3m abstürzen. das bauamt verlangte hier eine absturzsicherung, da kinder leicht auf das dach hinaufklettern können.
     
  4. #24 Gast23627, 14.10.2007
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Nachtrag

    @ Erik,
    zur Verjährung, das Umfeld der Anlage wurde nach 1991 mehrmals erweitert und Anbauten errichtet. (siehe Nachtrag)
    Eine zivilrechtliche Klage ist in Vorbereitung.
    Nachtrag:
    Bild 1 zeigt im Hintergrund ein nach 1991 errichtetes Senioremheim.
    Bild 2 den Eingangsbereich dieses Seniorenheimes
    Bild 8 hier lag zum Zeitpunkt des Unfalls eine Bohle als "Zugangserleichterung" für Reparaturarbeiten.
    Bil9 9 das Verwaltungsgebäude der Grundstückeigentümerin und vorn rechts (mit Atika) einen später errichteten Anbau.
    All das ist der Staatsanwaltschaft bekannt. Die Ermittlungsakte besteht aus über 100 Seiten.
    Freundliche Grüße
     
  5. #25 Gast23627, 14.10.2007
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Nachtrag 2

    weitere Bilder:
     
  6. #26 Westfalenland, 14.10.2007
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    das 5. Foto sagt mehr als alle Analysen: Im Dunkeln neben nem Baum und ab dafür - damit kann man nicht wirklich rechnen.
     
  7. #27 Gast23627, 14.10.2007
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    Nachtrag 3

    noch zwei
     
  8. Baumal

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    das 16 jahre lang nix passiert ist beruht dann wohl nur auf der tatsache,
    daß es sich bei dem gebäude um ein seniorenheim haltet...
     
  9. #29 Gast23627, 21.11.2008
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    Zivilklage

    Hallo,
    nach einer im Frühjahr 2008 von uns eingereichten Zivilklage u.a. gegen die Grundstückseigentümerin hat das Landgericht diese in einem Beschluss zu einer Stellungnahme aufgefordert.
    Ich mal gespannt wie diese nun nach den bisherigen teilweise phantasievollen Argumenten gegen unsere Klage reagieren wird...

    Freundliche Grüße
     
  10. Baumal

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    "Gleichwohl hält die konkrete Gestaltung des Dachgartens weder vom
    Betreten ab, noch vermittelt sie dem Betretenden den Eindruck, er müsse
    mit einer derartig ungesicherten Gefahrenstelle rechnen."

    sehe ich auch so.
    auf die gegenargumente bin ich ebenso gespannt.
     
  11. #31 HolzhausWolli, 21.11.2008
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    Interessanter Sachverhalt, den ich leider erst jetzt verfolge.

    So tragisch der Unfall ist, aber ich bin immer noch geteilter Meinung ob hier wirklich ein haftungsrelevantes Versäumnis besteht. Sogar unabhängig der Wertigkeit einer behördlichen Abnahme, die diese ja ein Geländer nicht vorsah oder besser gesagt vorschreibt. Ein Verbot einer Zaunanlage war ja auch nicht vorgeschrieben und ein Anraten dazu ging ebenfalls offenbar aus der Abnahme nicht hervor.

    Verteufelt mich, aber gerade die Aufkantung am Anfang, die Art und Weise der Gestaltung sagt mir: Hier ist kein Aufenthaltsort und keine Wegeverkehrsfläche, kurz hier haste nix zu suchen, weil es lediglich eine bepflanzte Grünanlage ist. In der Folge: Wer sich daran hält, der kann ganz hinten auch nicht herunterfallen.

    Warum da gerade bei Dunkelheit "herumgeturnt" wurde und ob die Hauseigentümerin/Bewohnerin zugegen war, darauf ggf. noch hätte hinweisen konnte, bleibt ja leider verschwiegen.

    Ohne zu wissen ob dies in Abhängigkeit der Absturztiefe steht, ich bin der Überzeugung daß sogar die Tiefe der Grünanlage -also von der Kannte bis zur Absturzstelle- geringer hätte sein können um eine Abnahme ohne Absturzsicherung zu erhalten.

    Beispiel: Terrasse des Nachbarn, ebenfalls auf der Garage. Ein Teil der Terasse hat ein Edelstahlgeländer, und der Rest ist auf einer Breite von lediglich 1m auf der Terasse mit Büschen begrünt und mußte nicht zusätzlich mittels Geländer eingefriedet werden. Sturzhöhe an dieser Stelle allerdings max. 2m.

    Gleichwohl würde ich -unabhängig der Formulierung der Abnahme und daraus abzuleitenden Auflagen- immer dem gesunden Menschenverstand folgend die Sicherungsmaßnahmen einleiten oder schaffen, die mir ins Auge springen oder logisch erscheinen. Also keine Gefahr dulden, nur weil der Amtsschimmel diese nicht als solche einstuft oder in einem Gesetz nachlesen kann.

    Man darf gespannt sein, wie die Entwicklung der Sache verläuft und ich hoffe, daß wir am laufenden gehalten werden. Dafür schon einmal besten Dank.

    Siegerländer grüßt Sauerländer:)
     
  12. Lukas

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    Möchteste das auch bei spielenden Kindern voraussetzen? Die laufen auch nem Ball auf die Straße nach. Im hiesigen Fall wäre ein Trottelblocker kein Problem.

    Gruß Lukas
     
  13. #33 HolzhausWolli, 21.11.2008
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    Lukas,

    wenn Du meinen Beitrag im Gesamten gelesen und auch zur Kenntnis genommen hättest wirst Du feststellen, daß ich ganz Deiner Meinung bin. Als Familienvater gehe ich in meinem Einflußbereich und Umfeld überhaupt kein Risiko ein, nullkommanull! Vielmehr suche ich praktisch nach Gefahrenquellen um diese auf ein Minimum zu reduzieren.

    Hier ging es jedoch nur um die Schuldzuweisung im vorliegenden Fall und da habe ich meine neutrale und doch geteilte Haltung vertreten, ohne das auf alles und jedes andere anzuwenden.

    Der Beschluß ist ebenfalls schlüssig und nachvollziehbar, hätte aber je nach Richter so oder so ausgehen können.
     
  14. Baumal

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    das sollte dir als familienvater zu denken geben.

    vielleicht bist du einmal mit den zwergen nur zu besuch bei jemandem,
    der einen ähnlich gestalteten garten hat....
     
  15. #35 HolzhausWolli, 24.11.2008
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    Es ging ja hier nicht um mich, sondern um den vorliegenden Fall. Meine Meinung zu Gefahrenquellen -auch wenn sie abnahmefähig oder sogar genehmigt sind- habe ich ja unterstrichen. Solange es keine Pflicht ist, einen Pool oder einen Teich einzuzäunen -für mich eine weitvereitete Extremgefahr für Kinder- liegt es im persönlichen Ermessen Sicherheit zu schaffen und dieses Ermessen dem Umfeld gerechtwerdend einzustufen.
     
  16. Baumal

    Baumal

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    bei einem pool oder teich
    kann ich die gefahr erkennen.

    bei solch einem gestalteten dachgarten einer
    wohnhausanlage nicht unbedingt...
     
  17. Uli R.

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    Manchmal besteht ja auch die Möglichkeit für Fußgänger durch so eine Anlage zu gehen, um das Ziel X zu erreichen.
    Es soll auch vorkommen, dass Fußgänger im Dunkeln noch wohin wollen. Wenn man jetzt also da so herläuft und sich dann denkt, der direkteste Weg zwischen zwei Punkten ist eine Gerade, dann hält mich doch so ne dämliche Kante nicht davon ab geradeaus zu gehen. Da so ein "Baumriese" auch nicht unbedingt die alertypischste Dachbegrünung ist, denkt sich doch kein Mensch, dass es genau hinter dem Teil 3,5m nach unten geht.
    Ich denke auch nicht das da in 24 Stundenschicht einer steht und auf Gefahren hinweist.
     
  18. Uli R.

    Uli R.

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    und nun wird geprüft, ob ermessensfehlerhaft nicht abgesichert wurde ... ich würd sagen ja
     
  19. Zottel

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    Der Unfall beweist ja eigentlich, daß falsch ermessen wurde.... :mauer
     
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    Das würde nur zutreffen, wenn man eine absolute Sicherheit als machbar und stets zu fordern unterstellt.
    Ist ne typisch deutsche Krankheit, aber eher den unrealistischen Wahnvorstellungen zuzurechnen...
     
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