BT Haus: Sind das Mängel? Wie am besten verfahren?

Diskutiere BT Haus: Sind das Mängel? Wie am besten verfahren? im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi zusammen, ich stelle die Frage diesmal für einen bekannten. Er hat mit einem kleinen Bauträger eine DHH gebaut und ist nach Fertigstelllung...

  1. hdueb

    hdueb

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    Hi zusammen,

    ich stelle die Frage diesmal für einen bekannten.
    Er hat mit einem kleinen Bauträger eine DHH gebaut und ist nach Fertigstelllung nicht sehr zufrieden mit den Ausführungen.

    1. Schallübertragungen im EFH (hier DHH) Gibt es hier DIN oder Normen über den Schall im Haus. Was gilt als vertretbar und was ist ein Mangel?
    Gibt es die a.R.d.T für einzellne Gewerke in schriftform? Wie sind die a.R.d.T. definiert..?
    DIN 4109. Lässt diese DIN jede Lautstärke zu? Dürfen Installationsebenen (Sanitär) noch in die Trennwände gelegt werden, hörte mal, es muss alles Vorwand sein (oder nur im MFH)?

    2. Abweichungen Soll / Ist Maße.
    Vordach: Die Ist Maße und die Optik weichen sehr stark von den Soll Maßen im Baugesuch ab. Das Vordach entspricht nicht den Vorgaben gemäß Planungsunterlagen. Die Soll-Höhe von 2,665 m hat eine tatsächliche Höhe von über 2,90 m. Das Maß weicht somit um ca. 0,23 m ab. Zudem liegt eine Überschreitung Abschlusskante der vorderen Sichtbalken statt der geplante 0,50 m über der Eingangstür eine Höhe von 0,85 m, was wiederum eine um 0,35 m Überschreitung bedeutet. Das stellt sich doch wohl auch die Frage - was hat sich sonst noch alles geändert...

    3. Haus überschreitet das Baufenster:
    Die Abweichungen des Baukörpers von ca. 10 cm in jeweiliger Längsrichtung zur Garten,- und Straßenseite, ist vermutlich aufgrund eines Vermessungsfehler verursacht worden.
    Das vorgeschriebene Baufenster ist zur Straßenseite um 10 cm überschritten. Als Gegenmaßnahme wurde statt einer 10 cm eine mit gleichwertigen Eigenschaften ausgestattete Dämmung von 4 cm eingesetzt.

    Dadurch konnte die Überschreitung auf 6 cm reduziert werden. Unter Einbeziehung der zulässigen Toleranz von 2 cm, liegt nunmehr eine Differenz von 4 cm zur Baueingabe vor.

    Wie geht man hiermit um? Die daraus möglichen resultierende Folgekosten, Rechts,- oder sonstige Ansprüche, die sich aus diesen Fehler ableiten könnten, hat demzufolge nicht der Bauherr zu übernehmen. Oder? Was kann da alles kommen. Ist der Bauträger haftbar?


    Schonmal vielen Dank und viele Grüße.
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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  3. #3 Zuviel Zeit, 28.11.2008
    Zuviel Zeit

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    Alleine das kommt mir schon komisch vor!

    So sehr ich auch rechne, aber ich wüsste kein übliches WDVS was es ermöglicht 10cm durch 4cm zu ersetzen.

    Damit man gleichwertigkeit erzielt, müssen ja die U-Werte der beiden Dämmungen identisch sein, 4cm WLG 022 (oder gibts inzwischen was noch besseres?) kommt auf einen Wert von 0,55 WK/m²
    Das bedeutet es war vorher 10cm WLG 055 (gibts das überhaupt für Fassadendämmung?) geplant...

    Wenn vorher normal geplant war, dann waren das 10cm in WLG 040 bzw. WLG 035, die kann man aber nur durch Vakuumpanele ersetzen um mit 4cm eine gleichwertige Dämmwirkung hinzubekommen.

    Besser wäre hier wohl mal eine komplette Begutachtung.

    Gruß
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ist außerdem fraglich ob die "gleichwertigkeit" wenn überhaupt Möglich zu tolerieren wäre.

    Abweichung Leistungs-Soll zu Leistungs - Ist
     
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