Schäden an WDVS/Putz nach 3 Jahren ?

Diskutiere Schäden an WDVS/Putz nach 3 Jahren ? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Unser Einfamilienhaus wurde vor 3 Jahren erbaut. Nun zeigen sich an der Westfassade (Zwerchgiebel, Dachüberstand 30cm) einige Risse (Länge ca. 50...

  1. #1 Steinkugel, 11.12.2008
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    Unser Einfamilienhaus wurde vor 3 Jahren erbaut.
    Nun zeigen sich an der Westfassade (Zwerchgiebel, Dachüberstand 30cm) einige Risse (Länge ca. 50 cm) mit ca. 8 cm breitem etwas dunklerem "Randsaum", ich vermute hier eine Feuchtigkeitsaufnahme des Putzes im Rissbereich.
    Farbe und Oberputz wurden damals bei Nachtfrost aufgebracht, nach Angabe des Gipsers mit Zusatz eines "Frostschutzmittels".
    Die Farbe zeigt an einigen Stellen kleine sternförmige Strukturen mit geringem Algenbefall (?), eventuell durch Frost verursacht?

    Meine Fragen:
    Sind bei den Rissen (blauer Pfeil) Feuchteschäden eingetreten b.z.w. zu befürchten ?
    Ist eine Reperatur notwendig ?
    Sind die kleinen "Sternfiguren" Hinweise auf Frostschäden?

    Danke im Voraus für Antworten.

    Zum Wandaufbau von Innen nach Außen laut Rechnung:
    Innenputz (ohne Risse)
    Hochlochziegel 24 cm
    EPS Dämmplatten Maxit Speedy 16 cm
    Armierungsspachtelung mit Armierungsgewebe PS/Kleber 290 E
    Grundputz Terra light 123 15mm
    Oberputz Maxit Kornrauhputz 3mm gesprizt
    Silikonharzfarbe
     
  2. Robby

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    1 = nur Übersicht.. nix genaues sieht man nicht ;)
    2 = zu klein
    3 = sieht nach Frostblumen aus
    4 = Der Riss ist doch nach dem Anstrich gekommen? Also ist der Riss ja später gekommen. Dann kann der befrorene Oberputz eigentlich nicht Schuld sein
     
  3. #3 Hundertwasser, 11.12.2008
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    Bild drei zeigt Frostblumen des Anstriches. Abgesehen davon gibt es keinen Frostschutz für Putze und Farben, nur Trocknungsbeschleuniger bei niedrigen Temperaturen, hier wird das WAsser teilweise substituiert. Kreidet denn der Anstrich an den befallenen Stellen (mit Hand drüber wischen, weißer Abrieb?)

    Risse bis 0,2 mm gelten als unbedenlich da nicht wasserführend. Ich würde das Ganze aber auf jeden Fall beim Handwerker als Mangel anzeigen. Ob und wie saniert werden muss kann man dann immer noch klären.
     
  4. #4 Steinkugel, 11.12.2008
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    @ Hundertwasser

    Die Farbschicht scheint dort, wo die "Frostblumen" sind, dünner zu sein. Beim Darüberwischen mit der Hand hatte ich (wenige) kleinste Farbpartikel auf der Haut.
    Wie auf Bild drei zu sehen, zeigt sich dort auch geringe Veralgung, an Stellen ohne Frostblumen nicht.
    Sind diese "Frostblumen" denn bedenklich ?

    (Die Gipserfirma haben wir informiert. Gestern war ein Mitarbeiter da, er hat sich die Sache nur angeschaut und nichts geäußert, er müsse mit dem Chef Rücksprache halten.)
     
  5. #5 Hundertwasser, 11.12.2008
    Zuletzt bearbeitet: 11.12.2008
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    Eigentlich ist bei Frostblumen immer ein Mangel vorhanden. Bis auf ganz wenige Ausnahmen (lösemittelhaltige Farben)schreiben die Hersteller eine Mindesttemperatur von +5° C vor. Auch wenn hier noch nichts passiert ist zeigt sich ja, das ein frühzeitiger Algenbewuchs genau an den Stellen entsteht wo die Farbe gefroren war. Möglicherweise bewirkt der Frost eine höhere Wasseraufnahme und dadurch resultierende längere Feuchtigkeit des Anstrichsfilmes als Sekundärschaden. Könnte rein juristisch als verdeckter Mangel gewertet werden, dadurch längere Gewährleistungszeit. Aber ich schreibe da absichtlich im Konjunktiv, aus der Ferne ist der Fall schwer zu beurteilen.

    Warte mal ab was der Handwerker sagt zu dem Fall.
     
  6. Robby

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    Das ist kein "verdeckter Mangel" auch juristisch nicht! Der ist nur in Verbindung mit arglistiger Täuschung zu finden (wenn überhaupt)! Arglistige Täuschung wäre sogar Betrug, und das ist hier mit Sicherheit nicht vorzwerfen oder?
     
  7. #7 Hundertwasser, 11.12.2008
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    Ob da ein findiger Anwalt nicht eine arglistige Täuschung produzieren kann?
     
  8. Robby

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  9. #9 Hundertwasser, 11.12.2008
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    Sicher?

    Tante Wiki:

    Eine Täuschung ist gegeben, wenn eine falsche Erklärung über Tatsachen stattgefunden hat. Arglistig ist die Täuschung nach herrschender Meinung dann, wenn sie vorsätzlich erfolgte. Eine arglistige Täuschung ist also in der Regel dann gegeben, wenn der Täuschende weiß und will, dass der Getäuschte durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Abgabe einer Willenserklärung im Bürgerlichen Recht oder zum Erlass eines Verwaltungsakts im Verwaltungsrecht veranlasst wird, was bei Durchschau der Täuschung nicht geschehen wäre.
     
  10. Robby

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    Ganz sicher ich hab ja ab und an damit zu tuen...

    Ein verdeckter Mangel liegt (eventuell) vor

    1. Der MAngel war als solcher bekannt (beweisen!)
    2. Der AN wußte von diesem und den Folgen (beweisen!)
    3. Der AN hat den Mangel und die Folgen billigend in Kauf genommen
    4. Den Mangel verdeckt (überpinseltm was vorgestellt bei der Abnahme?)
    5. Und dazu noch Verschwiegen

    Neee das zieht hier nicht
     
  11. #11 Hundertwasser, 11.12.2008
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    Das artet ja schon wieder in Juristerei aus. Mensch, Robby, wir sind Handwerker.
     
  12. Robby

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    Hee ich hab nu nicht das OLG und BGH Urteil eingestellt :)

    Aber man soll die Leute nicht auf falsche Gedanken bringen :)
     
  13. Robby

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    Eventuell sollte man deshalb

    Dem Handwerker keine Straftat unterstellen?
     
  14. #14 schwarzmeier, 16.12.2008
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    zurück zum thema,frostblumen sind zweifelsfrei,allerdings ist es möglich,dass nicht der putz,sondern nur der anstrich vom frost geschädigt ist---ist jedenfalls ein mangel.die risse sehen auf dem foto aus wie fugenrisse o.plattenstossrisse. kann durch zu grosse ,nicht verschlossene plattenstösse mit unterputzmörtel in der fuge kommen,durch zu dünnen unterputz wider herstellerangabe o.aBz,auch durch plattenschwund,o.systemfreie dämmplatten.liegt aber alles im reich der vermutung. ist ein mangel,wassereintritt möglich.genaueres ist durch eine zerstörerische öffnung feststellbar...vor rechtlicher würdigung werde ich mich hüten......gruss aus dem stiftland
     
  15. #15 Baufuchs, 16.12.2008
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    @Robby

    Das was du beschreibts ist kein verdeckter mangel, sondern "Arglistige Täuschung".

    Ich warte noch auf den, der mir einen § nennt, in dem vom "verdeckten Mangel" die Rede ist.
     
  16. #16 Baufuchs, 16.12.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Schwarzmeier

    gibts im "Stiftland" auch Stifte, die Großbuchstaben schreiben?

    ist mühselig zu lesen.....
     
  17. Robby

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    Geht einher


    Denn der verdeckte MAngel (den ich auch nicht kenne) wird wegen des "Verdeckens" gleich gesetzt mit "Verstecken"
     
  18. #18 Bauwahn, 17.12.2008
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    Nö, sind stiften gegangen...
     
  19. #19 schwarzmeier, 18.12.2008
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    im stiftland gibs stifte wie in lippstadt lippen und in ulm ulmen:motz:motz
     
  20. #20 Hundertwasser, 19.12.2008
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    He, he, was du schreibst ist ja o.k. Aber ohne Großschreibung ist es grausam zu lesen.:deal

    P.S. Ich kenne da eine Ortschaft Namens Titting, was es da wohl gibt?
    *duckundweg*
     
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