Breite Arbeitsraum, m³ von Abfuhr

Diskutiere Breite Arbeitsraum, m³ von Abfuhr im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Ich möchte kurz prüfen, ob das Angebot meines Keller- und Tiefbauers nach Einheitspreisen realistische Kubikmeter enthält. Der Keller wird...

  1. #1 capslock, 08.02.2009
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    Ich möchte kurz prüfen, ob das Angebot meines Keller- und Tiefbauers nach Einheitspreisen realistische Kubikmeter enthält.

    Der Keller wird nach WU-Richtlinie ausgeführt, mit selbsttragender Bodenplatte, die allseitig ca. 20 cm über die Kellerwände ragt und von unten mit XPS gedämmt ist.

    Was für eine Breite (bzw. Breite unten und oben) muß ich für den Arbeitsraum rechnen?

    Gibt es einen Faktor, um den sich das Volumen des Aushubs (schluffiger Ton) gegenüber den gewachsenen m³ erhöht?

    Danke
     
  2. KATMat

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    einen Faktor

    gibt´s natürlich nicht, wie sollte der auch aussehen, um langrechteckige und quadratische Bauwerke gleichermaßen zu umfassen.
    Als Böschungswinkel kannst Du bei dem Boden max. 60 Grad ansetzen, evtl. auch 80 Grad bei festem Boden. Arbeitsraum unten 80 cm, die Breite oben hängt dann von der Aushubtiefe ab.
    Aber wem sag ich das - Dipl. Phys.:)
     
  3. #3 capslock, 08.02.2009
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    Danke, Böschungswinkel hilft schon. 80 cm ab Außenkante Bodenplatte oder Kellerwand? ab Beton oder ab Außenkante Dämmung (d=12 cm)?

    Faktor: werden aus 300 m³ Volumen der Baugrube auch 300 m³ Abfuhr oder z.B. 450 m³, weil das Zeug auf dem Laster natürlich nicht mehr verdichtet ist?
     
  4. KATMat

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    ab Schalung

    und die Abrechnungsgrundlage muss vereinbart werden. Am einfachsten und am besten nachprüfbar ist das Aufmaß der fertigen Baugrube als Abrechnungsgrundlage. Auflockerungsfaktor für den Boden wäre so schätzungsweise 1,3 -1,4. Aber selbst wenn das Wassermaß von der LKW-Mulde nachgemessen wird und alle Fuhren gleich geladen werden wird das letztlich ungenauer und schwer überprüfbar sein.
     
  5. #5 capslock, 08.02.2009
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    Danke, guter Tipp mit der Abrechnungsgrundlage!

    Schalung Wand oder Schalung Sohlplatte? Bei Sohlplatte: vermutlich würde man stirnseitige Dämmung in die Schalung einlegen -> das gäbe dann 1,10 m ab Schalung Außenwand.
     
  6. #6 alex2008, 08.02.2009
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    Die Auflockerungsfaktoren sind dem Unternehmer sein Bier. Abgerechnet wird nach fester Masse. Und wenn du dem Unternehmer nicht traust, dann lass es von einem Vermessungsbüro überprüfen.

    Böschungswinkel ist nach DIN 4124 max 60°, nur bei Fels sind 80° zulässig!
     
  7. KATMat

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    nee nee

    60 Grad sind ohne rechnerischen Nachweis zulässig. Mit Nachweis bis zu 80 Grad bei bindigen Böden.
     
  8. gast3

    gast3 Gast

    na ...

    es wird für so ein BV keiner nen Standssicherheitsnachweis - mit allem was dazu gehört - machen :winken - und 60° - auch nur bei mindestens steifer Konsistenz (ansonsten wie Auffüllungen erst mal 45° einplanen)

    fragen wir mal die berühmte Frage: BODENGUTACHTEN ????


    Gruß

    Helge
     
  9. KATMat

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    Davon

    bin ich bei dem Fachterminus "schluffiger Ton" mal ausgegangen:)
     
  10. gast3

    gast3 Gast

    soweit gebe ich dir recht, aber wenn - dann

    a) sollte was zum Böschungswinkel drin stehen (:wow) - und

    b) wenn nein (:motz), warum wird dann der Bodengutachter nicht gefragt, er kennt den Boden doch 3 x besser als wir beide zusammen (hoffe ich)


    Gruß

    Helge
     
  11. KATMat

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    Böschungswinkel

    kost extra :mega_lol:
     
  12. gast3

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    :28:
     
  13. #13 capslock, 10.02.2009
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    Bodengutachten liegt vor, von Böschungswinkel steht aber nichts. Da er Bauunternehmer im Nachbarort zuhause ist und die Böden hier kennt, wird er schon wissen, was man machen kann.
     
  14. #14 shneapfla, 11.02.2009
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    Böschungshobel sind teuer... :28:
     
  15. gast3

    gast3 Gast

    weil: das macht er immer so :bounce::bounce:

    muss ja aber nicht falsch sein. :winken

    Gruß

    Helge

    Komisches Gutachten :irre
     
  16. #16 alex2008, 11.02.2009
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    dann kannste auch gleich noch die ganzen Bedingungen aufzählen die eingehalten werden müssen wenn man mit Standsicherheitsnachweis 80° Böschungen anlegen will.
    Da kosten das Gutachten und die Maßnahmen bei einer kleinen Baugrube mehr als man beim Aushub einspart. Und beim verfüllen und verdichten wirds dann interessant.
    Da ist dann ein Bein im Knast!
     
  17. #17 capslock, 11.02.2009
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    Nehme es zurück, steht doch ein Textbaustein im Bodengutachten, 45° normalerweise, 60° bei bindigem Boden steiffer Konsistenz.


    Gelten die 80 cm jetzt ab Wandschalung oder Stirnseite Bodenplatte?
     
  18. KATMat

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    hatt´ ich doch auch geschrieben - evtl. 80 Grad

    mit Bezug zur Fragestellung (Überschlagsrechnung) war das ja auch o.k, denke ich.
    Kommt mir irgenwie vor wie im Asterix, weiss nicht mehr welcher:
    Fragesteller stellt eine Frage - Experte 1 antwortet - Experte 2 antwortet - Experten streiten sich untereinander über einen unwesentlichen Teilaspekt - Fragesteller wird nicht mehr beachtet und versteht die Welt nicht mehr....
    Für den Fragesteller:
    Die von mir oben gegebene Antwort ersetzt keinen Standsicherheitsnachweis. Ohne selbigen darfste bei Deinem Boden nicht mehr als 60 Grad abböschen. Fällt aber auch bei einer 3 m tiefen Grube nicht soooo ins Gewicht.
     
  19. #19 capslock, 13.02.2009
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    Macht nichts, so ist das Forum, die Experten sind froh, wenn sie sich streiten können und ich, wenn ich was dabei lernen kann.

    Wie ist es denn jetzt mit den 80 cm, ab Wand oder Kante überstehender Sohle?
     
  20. KATMat

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    Hatte ich doch oben beantwortet

    ab Schalung, also etwa Kante Sohle + 10 cm.
     
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