Wände neu gestrichen ?

Diskutiere Wände neu gestrichen ? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich wollte mal fragen, ob es für einen Laien die Möglichkeit gibt, zu überprüfen, ob die Wohnung bei einem Neubezug, wirklich frisch...

  1. paipel

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    Hallo,

    ich wollte mal fragen, ob es für einen Laien die Möglichkeit gibt, zu überprüfen, ob die Wohnung bei einem Neubezug, wirklich frisch gestrichen wurde?
    Wir ziehen nämlich um, und haben angst, dass die Vormieter die Wohnung nicht frisch gestrichen (wie es im Vetrag steht) uns überlassen werden. Sie haben so etwas schon angedeutet.
    Vielleicht gibt es ja einen ganz simplen Trick, wie wir das dann überprüfen können?
    Über jeden Tip wären wir sehr dankbar!

    Viele liebe Grüße aus Hannover

    Paipel
     
  2. #2 schwarzmeier, 15.02.2009
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    :)Mal fragen mit welchem Produkt die Anstricharbeiten durchgeführt wurden .
    Dann mit diesem Produkt in der Fläche eine Probefläche , einma mit Klebeband begrenzt und einmal in der Fläche seitlich ausstreichen, ausrollen .
    Wenn man dann einen helleren Weisston bei den Proben erkennt , dann ist eben nicht gestrichen worden .Voraussetzung der Anstrich ist weiss .:think
     
  3. paipel

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    Vielen Dank schon einmal für die Antwort.
    Gibt es evtl. auch eine Möglichkeit, das ganze ganz spontan auf der Stelle vor dem Vormieter zu überprüfen?
    Ich hatte mir so etwas vorgestellt wie mit dem feuchten Finger über die Wand streichen, oder Ähnlicches?
     
  4. #4 schwarzmeier, 15.02.2009
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    :thinkSind Verschmutzungen erkennbar kann ma sicher beieinem Anstrich der mindestens der Nassabriebklasse 2 entspricht mit einem sauberen weissen Tuch eine Abriebprobe machen und sehen ob am Tuch Ablagerungen erkennbar sind .
    Wissenschaftlich ist diese Prüfung allerdings sehr schwach als Beweis zu vermitteln .
    Probieren kann mans ja mal .:winken
     
  5. paipel

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    muss das Tuch dann trocken oder nass sein, wenn ich das mache.
    Und welche ergebnisse führen denn zu welchen Rückschlüssen?
    Vielen Dank schon einmal für die Infos.
     
  6. #6 Stromfresser, 15.02.2009
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    Vielleicht sollte man mal prüfen, ob die Vormieter überhaupt streichen müssen. Derartige Streich- / Renovierungsklauseln in alten Verträgen können nach neuer Rechtssprechung unter Umständen unwirksam sein.
     
  7. #7 schwarzmeier, 15.02.2009
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    :)Abriebprobe heisst , durch Abrieb etwas probieren .
    Am besten einmal feucht und einmal trocken .
    Sind Schmutzabriebe am WEISSEN Tuch erkennbar kann nicht erst kurz vorher ein neuer Anstrich aufgebracht sein.:biggthumpup:
     
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