Poroton T8 falsch verbaut

Diskutiere Poroton T8 falsch verbaut im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Ist denn die Dämmung überhaupt durch die falsche Einbauweise negativ beeinträchtigt? Sowohl Schlagmann als auch Wienerberger sagen, dass es da...

  1. #141 hundkatzemaus, 10.03.2009
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    Ist denn die Dämmung überhaupt durch die falsche Einbauweise negativ beeinträchtigt? Sowohl Schlagmann als auch Wienerberger sagen, dass es da eigentlich keine Probleme geben dürfte.

    Man möge mir meine Gutgläubigkeit nachsehen, aber zumindest der Aussage von Schlagmann glaube ich da voll. (das Wienerberger das Gleiche sagt ist natürlich umso positiver).

    Habe mit einem techn. Bauberater von Wienerberger geredet. Er hat mir angeboten mal unverbindlich die Berrechnung vom Statiker durchzusehen und dazu was zu sagen.

    Wenn es aus statischer Sicht unbedenklich ist und die Dämmung unberührt bleibt, dann stllt sich doch "nur" noch die Frage nach einem finanziellen Ausgleich für den falsch verbauten Ziegel, oder?

    Hab mal einen RA für Baurecht (danke @ mls) aus meiner Gegend gefragt, was er uns rät. Er hat vorgeschlagen, dem BU eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen und einen unabhängigen SV einzuschalten, der dann sagt, wie die Mängel behoben werden müssen bzw. hinsichtlich Minderung / Schadensersatz Forderungen stellt. Glaub, da führt wohl kein Weg am GU vorbei. Dachte dass ich mir die Kosten sparen kann, aber da müssen wir wohl durch. Nur woher nehmen wenn nicht stehlen? (DAS WAR KEIN SPENDENAUFRUF!:))
     
  2. #142 Ralf Dühlmeyer, 10.03.2009
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    Ja - er Dämmwert ist linksrum wie rechtsrum egal.

    Aber nicht die TRAGFÄHIGKEIT.

    Ob Dich ne gute Dämmung über Risse oder schlimmeres hinwegtröstet????

    MfG
     
  3. #143 hessebub, 10.03.2009
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    Hallo!

    das Männchen schaut so entsetzt, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass Dämmputz auch nur annährend die gleich Dämmwirkung erbringen kann, wenn zum Beispiel durch geeignete Massnahmen Tragfähigkeitserhöhungen (Ja - jetzt würde ich gerne wissen, welche das sein könnten) vorgenommen werden und demzufolge ggf. Kältebrücken entstehen.

    Ich habe also nichts gegen Dämmputz.

    Immerhin habe ich jetzt mal eine Vorstellung, warum hier keine Sanierungsmöglichkeiten besprochen werden.

    Ich bin halt durch eigene Erfahrungen soweit, dass ich nur jedem raten möchte - nach Möglichkeit - einen Baurechtsprozeß zu vermeiden. In meinem Fall wurde ich aber durch die Uneinsichtigkeit meines BU letztlich zu einem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren gezwungen. Sollte es sich hier ebenso verhalten, kann man natürlich nur noch zum RA.
    Dennoch sollte man aber einen eigenen Experten zu Rate ziehen, um dann im Beweissicherungsverfahren die richtigen Fragen zu formulieren.
     
  4. #144 hundkatzemaus, 10.03.2009
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    Nochmal die Bitte meine Gutgläubigkeit zu entschuldigen, aber wenn der Statiker des BU das durchrechnet UND die Druckfestigkeit / Statik für unbedenklich unterschriftlich bestätigt und auch das BU das so bestätigt, dann haften die doch für alle möglichen Folgen? Das Thema einer möglichen Insolvenz habe ich mal außen vor gelassen.

    Dass es ein Mangel ist, ist unbestritten. Ach ich weiß doch auch nicht.
     
  5. #145 Ralf Dühlmeyer, 10.03.2009
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    Du verstehst nicht und wir wissen, was der da eigentlich gerechnet hat.
    Ich würde mich nicht wundern, wenn der versucht hat, en "alten" T8 mit den Werten des "neuen" homogenen gesund zu beten.
    Und wenn der BU von DIR schriftlich haben will, dass es weitergehen kann, dann ahne ich, wohin das geht:
    Er hat den Mangel doch akzeptiert, er hat geasgt, wir SOLLEN weitermachen. :lock

    Nimm Dir einen eigenen SV, der sich das ansieht und Dir was dazu sagt!!!

    MfG
     
  6. #146 Isolierglas, 10.03.2009
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    Lasst doch verdammt mal die Kirche im Dorf. Wenn die Druckfestigkeit (NACHGEWIESEN!!!) ausreicht, dann ändert der falsche Verbau den Verlauf der Isothermen. (Bruno, Dein Part???), Der Gesamtdämmwert verschlechtert sich etwas. Das ist aber nicht allzu tragisch, und kann durch einen Dämmputz kompensiert werden.

    So.

    Hast Du Zweifel an der vorgelegten Berechnung, dann lasse die durch DEINEN TWP prüfen.

    Ansonsten: Dämmputz und gut iss.
     
  7. #147 Isolierglas, 10.03.2009
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    @ Ralf: Wienerberger hat eine definierte Druckfestigkeit für den nichttragenden Dämmteil nachgewiesen!!!
     
  8. #148 Herr Nilsson, 10.03.2009
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    Bist Du nicht Physiker? Mal eben einen Isothermenverlauf berechnen ist dann doch nicht so wild:)!? Und - der - ist - sowas von wurscht, wie Ralf oben bereits sagt. Die leichte "Verzerrung" des Verlaufs kompensiert ein Wärmedämmputz, der auch noch sehr gut entkoppelt, weil er besonders schubweich ist. Bleibt natürlich noch zu befürchten, das die Familie hundkatzemaus zu allem Überfluss Fenster, Türen, etc. eingebaut hat (hat lassen), die den Isothermenverlauf in deutlich extremerem Maße verschieben (Spässchen).
    Mensch, noch einer der über den Zulassungshorizont hinausschaut. Wenn WB oder SM nächste Woche eine Zulassung für den "Einbau nach eigenem Gusto" raushauen sollte, dann hat wieder keiner was gesagt. Warum sie es wohl bisher nicht getan haben, schrieb ich ja bereits.
    Und ab jetzt halt ich mich raus, versprochen:sleeping!
     
  9. #149 bernix, 10.03.2009
    Zuletzt bearbeitet: 10.03.2009
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  10. #150 Isolierglas, 10.03.2009
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    @bernix: Wienerberger hat ja die "Falschrum" Tragfähigkeit angegeben. Deshalb taugt der Styro / KS Vergleich nicht. Das durfte nur solange gelten, als Wienerberger keine Daten für den nichttragenden Teil geliefert hat. Ich bleib dabei:

    Bei der Forderung nach Rückbau fällst Du auf die Nase. (Es sei denn, die Statik des BU ist gefaked...) Stell doch mal die Statik des BU ein, dann kann hier sicher ein TWP sich dazu äussern...
     
  11. #151 hundkatzemaus, 10.03.2009
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    Darf ich das denn? Das sind 13 Seiten von denen ich gar nichts vestehe und nicht weiß was davon wichtig ist. Muss die mal übearbeiten (Namen löschen etc.) und dann stell ich die gerne rein.
     
  12. #152 Ralf Dühlmeyer, 10.03.2009
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    Du glaubst gar nicht WIE weit ich schaun kann. Wenn nicht grad ne Wand im Wege ist :D

    Es geht nicht um das, was in der Zulassung steht oder was Wienerberger unverbindlichst aussagt, sondern um das Problem, das Wuffmiaupieps hat:

    Er weiß um die fasch eingebauten Steine und haftet damit für den Mist, wenn er ihn abnimmt.
    Er braucht also entweder
    einen KONKRETEN statischen Nachweis für SEIN Bauvorhaben + eine Zulassung im Einzelfall
    oder
    ein zulassungskonform hergestelltes MW.

    Eine Lösung 3 gibt es nicht - Ende der Debatte.

    Oder debattiert Ihr auch mit dem TÜV-Prüfer, wenn der das Ofenrohr ohne ABE an Auto/Moped beanstatndet und die Plakette verweigert?
    Sagt ihr dem auch, dass bei alten Ami-Schlitten nur "Hat einen Auspuff" in den Papieren steht oder das ne RD 500 mit Serien-Puffaus viel lauter ist??
    Ja, macht ihr das?
    Dann sagt Bescheid - da will ich dabei sein :D

    Aber wenn es um eine X00.000 Investition geht - da soll die Dorfkirche gesund gebetet werden.
    Ne Danke
     
  13. #153 cekodeko, 10.03.2009
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    Vielleicht noch ein anderer Weg:

    Hundkatzemaus baut doch mit einem Bauträger ( habe nicht alles gelesen),
    also vermutlich im vereinfachten Genehmigungsverfahren mit Bestätigung
    des TWP, dass alles seine Richtigkeit in der Planung hat.

    Nun ist aber ein grober Fehler passiert und die Zulassung für den Stein ist nicht
    mehr unbedingt erkennbar.

    Dann wäre doch seitens des Aufstellers ein Nachweis zu führen und dieser ist
    dem Bauamt vorzulegen, welches dann wohl einen Prüfstatiker beauftragt.

    Soweit wäre das Procedere erstmal kostenneutral für hundkatzemaus, die ganze
    Geschichte wird öffentlich-rechtlich sauber kanalisiert und weitere Ansprüche
    von hundkatzemaus bleiben erstmal unberührt.

    Problem ist sicher die Zeit, denn das dauert und die Tatsache, dass die Angelegenheit
    dann eine Eigendynamik gewinnt, welche auch zu Baustilllegung, Nutzungsuntersagung
    u.s.w. führen kann.

    Das kann aber bei der vorliegenden Konstellation eigentlich jederzeit passieren, sobald
    jemand "Wind" von der Sache bekommt.

    Wie man sich bei dem "GAU" schützt, kann ein Rechtsanwalt empfehlen. (z.B. Bürgschaft)
     
  14. #154 Isolierglas, 10.03.2009
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    Ok, nur dass ich es auch kapiere:

    - Wienerbergers Nachweis für die Tragfähigkeit der Dämmschicht ist für die Tonne
    - Der stat. Nachweis des BU, dass diese Festigkeit ausreicht auch.

    Aha.

    Gruss, Dirk
     
  15. mls

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    natürlich hätten wir dir schon 10 seiten früher sagen können, dass bauordnungsrecht und
    bauregelliste auch in bayern gelten - aber das wär ja langweilig gewesen ;)
     
  16. #156 Carden. Mark, 10.03.2009
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    ...und das nicht nur für dem der es auch haben möchte.

    Es gibt Sachen, da darf man nicht verzichten, selbst wenn man es wollte.
     
  17. #157 Isolierglas, 10.03.2009
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    Also Beitrag 154. ??????????????????????????????
     
  18. #158 firefox_i, 10.03.2009
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    Hallo zusammen,
    ich verfolge den Thread jetzt schon ein bisschen.

    Was mir aufgefallen ist :
    Öhm mag sein dass ich das falsch verstehe, aber die Zulassung sagt über den gesamten Teil 6 N/mm2, Versuche im Dämmteil aber belegen 4,4N/mm2....

    Das ist doch ein Widerspruch oder nicht ?

    Sven
     
  19. #159 hundkatzemaus, 10.03.2009
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    Das bedeutet was? "Hoffnungsfunke" über :Baumurks ? Kostenneutral für uns ist schonmal ein Ansatzpunkt den ich lohnenswert finde um weiter nach zu graben.

    @ cekodeko

    Dann wäre doch seitens des Aufstellers ein Nachweis zu führen und dieser ist
    dem Bauamt vorzulegen, welches dann wohl einen Prüfstatiker beauftragt.

    Aufsteller ist in unserem Fall der Bauträger nehme ich an? Kann ich abgesehen von dem ganzen Murks vom Bauamt auch Probleme bekommen, wenn bekannt wird, dass der Stein entgegen der Zulassung eingebaut wurde? Muss ich da irgendwas beachten? Bringt es mir etwas das zuständige Landratsamt einzuschalten?
     
  20. mls

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    sven, nein, kein widerspruch. es würde drauf ankommen, was und wie ich messe.
    was als zulässige druckspannung in einer abz steht, ist wieder was anderes.

    ist aber, wie oben ausgeführt, völlig egal.
     
Thema: Poroton T8 falsch verbaut
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