Verantwortung für Folgeschäden bei Brand?

Diskutiere Verantwortung für Folgeschäden bei Brand? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Betreue 90-jährige Erbin, deren Jugendstilvilla im Januar ausbrannte und drei Verwandte ums Leben kamen. Nach und nach muss ich alle Probleme...

  1. #1 henning06, 22.03.2009
    henning06

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    Betreue 90-jährige Erbin, deren Jugendstilvilla im Januar ausbrannte und drei Verwandte ums Leben kamen.
    Nach und nach muss ich alle Probleme abarbeiten, so auch ein möglicher Folgeschaden an einem Pkw.
    Fakt ist, dass die Tochter, die durch Brand verstorben ist, ihren Pkw neben dem Haus abgestellt hatte. Durch herabfallende Ziegel wurde das Dach des Pkw erheblich beschädigt.
    Der eine Versicherungsmensch meint, dies sei eine Sache für die Gebäudehaftpflicht, andere sprechen sogar von Privathaftpflicht der Eigentümerin, andere wiederum sehen darin einen klassischen FOLGESCHADEN des Brandvericheres, für den die Brandversicherung zuständig sei. Letzteres leuchtet mir auch am ehesten ein.

    Die Brandversicherung schließt jedoch eine Verantwortung gänzlich aus, und zwar vom Grundsatz her und nicht etwa aufgrund der Tatsache, dass verwandtschaftliche Beziehung besteht.

    Weiss jemand weiter??
     
  2. sepp

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    die rechtsfrage wirste hier im forum nicht beantwortet bekommen.
    a. hat keiner die versicherungspolice
    b. kann hier keine rechtsberatung stattfinden.

    vielleichst unterhältst du dich mal mit eurem staatsanwalt beim kaffee
     
  3. #3 DerSuchende, 22.03.2009
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    Ich würde mich, auch, an den Versicherungsobmann wenden.

    MfG
     
  4. bernix

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    ...der ist der falsche Ansprechpartner....
    -
    Besser ein Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden der Versicherung...unter vier Augen, mit gezogener Dienstwaffe...:D:D:D
    -
    Ich erinnere mich hier dunkel an einen "Beladeschaden"...Transportgut rutscht vom Schubkarren und beschädigt parkendes Fahrzeug, zuständig nicht die private Haftpflicht des Transporteurs (und Eigentümers der Ware) sondern der Eigentümer des Fahrzeugs in das die Ware geladen werden sollte...weder war der Eigentümer beteiligt (genutzt wurde das Auto vom Sohn) noch geschah der Unfall direkt beim Beladen sondern 20m entfernt :irre
    -
    Helfen kann hier sicher nur ein guter RA

    gruss
     
  5. Baumal

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    c. grundsätzlich erstmal immer.
     
  6. #6 Blumenschein, 25.03.2009
    Blumenschein

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    Hallo,
    die Gebäudeversicherung wird den Schaden wohl nicht übernehmen, da hier ja ein Dritter involviert ist! Die Gebäudeversicherung deckt nur den Schaden am eigenen Gebäude ab! Ich würde auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung ansprechen!
    Wir hatten letztens auch so einen Fall, während eines Brandes stürzte der Giebel auf das Nachbarhaus und beschädigte dies! Klarer Fall für eine Haftpflichtversicherung.
    Gruß
    --
    Blumenschein
     
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